(stm)
Im Grunde steht es fest: Die Zufahrt zum Stadionparkplatz Lambrechtsgrund über den östlichen Teil der Von-Flotow-Straße ist nicht mehr erlaubt. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin am 22. November 2024 in einem klaren Beschluss entschieden. Die Bürgerinitiative Lambrechtsgrund (BI) hatte den Antrag gestellt und damit einen juristischen Erfolg errungen, der für sie und viele Anwohner ein Meilenstein ist. Doch was macht die Stadt Schwerin? Statt das Urteil zu respektieren, ignoriert sie es offensichtlich – sehr zum Ärger der BI, die nun in einer aktuellen Stellungnahme (unten im Artikel einsehbar) von einem „absurden und provokanten Rechtsbruch“ spricht.
Der Gerichtsbeschluss bedeutet nach Einschätzung der BI konkret, dass der Parkplatz im Stadionbereich nur noch eingeschränkt nutzbar ist. Denn die Zufahrt über den östlichen Abschnitt der Von-Flotow-Straße darf nicht mehr erfolgen.
Rückendeckung vom Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes
Der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts hat die Rechtsauffassung der BI in diesem Punkt nach Angaben der Beschwerdeführer ausdrücklich bestätigt. Damit ist der Parkplatz in seiner jetzigen Form de facto lahmgelegt. Für die Bürgerinitiative ist das ein großer Erfolg – und das, obwohl sie komplett ohne Anwalt, sondern nur mit viel eigenem Engagement und Zeitaufwand gehandelt hat.
Aber das ist nicht alles. Die BI sieht sich doppelt bestätigt: Zum einen durch den Beschluss selbst und zum anderen durch die öffentliche Aufmerksamkeit, die sie nun darauf lenken konnte, dass die Stadt Schwerin sich nicht an das Urteil hält. Statt den Beschluss umzusetzen, kündigte die Betriebsgesellschaft Lambrechtsgrund, sogar öffentlich an, am bisherigen Verhalten nichts ändern zu wollen. Für die Bürgerinitiative ist das mehr als nur ein Ärgernis. „Frech und unprofessionell“, nennt sie das Verhalten der Stadt.
Weitere juristische Schritte geplant
Doch die BI gibt sich nicht damit zufrieden, nur auf die Missstände hinzuweisen. Sie hat bereits weitere juristische Schritte unternommen und umfangreiche Widersprüche eingereicht. Einer davon richtet sich gegen die Nutzung der Rasenfläche des Stadions als Parkplatz, ein anderer gegen die absoluten Haltverbote in der Von-Flotow-Straße. Beide Verfahren sind noch anhängig, aber die BI ist entschlossen, ihren Einsatz fortzusetzen.
Die Stadt selbst scheint hingegen wenig Handlungsbereitschaft zu zeigen. Trotz des klaren Beschlusses vom Verwaltungsgericht ist bisher nichts passiert. Die Betriebsgesellschaft Lambrechtsgrund hält an ihrem Vorgehen fest, als gäbe es das Urteil nicht. Dabei hat das Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass die Entscheidung rechtskräftig ist und auch durch einen eingelegten Widerspruch nicht außer Kraft gesetzt wird.
BI setzt Oberbürgermeister Frist bis 12. Dezember
Die BI fordert jetzt klare Konsequenzen. Sie hat Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier aufgefordert, bis spätestens zum 12. Dezember 2024 die rechtswidrigen Zustände zu beheben. Dazu gehört nicht nur die Unterbindung der Zufahrt über die östliche Von-Flotow-Straße, sondern auch der Abbau der Haltverbotsschilder. Sollte die Stadt weiterhin untätig bleiben, wird die BI erneut den Rechtsweg beschreiten. „Wir können nicht hinnehmen, dass die Stadtverwaltung Recht und Gesetz so offensichtlich ignoriert“, heißt es aus der Initiative.
Hier kann die Stellungnahme der Bürgerinitiative heruntergeladen und eingesehen werden:


















