(stm/Kommentar)

Am vergangenen Montag hat die Schweriner Stadtvertretung einen umstrittenen Beschluss gefasst, der von der CDU-Fraktion vorangetrieben wurde. Dieser knüpft an einen AfD-Antrag an, der ursprünglich darauf abzielte, Asylbewerber in Arbeitsverpflichtungen zu zwingen.

Die CDU weitete dieses Konzept noch aus und bezieht nun auch Bürgergeldempfänger ein. So soll ein Regelwerk, ein Konzept erstellt werden, bei dem die Ablehnung einer zugewiesenen Tätigkeit (Arbeit ist was anderes) zu Sanktionen führt, die das Existenzminimum unterschreiten können. In einer solchen Konstellation kann man kaum noch von freiwilliger Beschäftigung sprechen.

Hinweis: Der Autor dieses Beitrags verwendet den Begriff „Zwang“ in Zusammenhang mit Arbeit, weil die Verweigerung der zugewiesenen Tätigkeit zu Leistungskürzungen führen würde. Wer nicht mitspielt, dem droht damit ein noch tieferer Fall in wirtschaftliche Not und Abhängigkeit.

Ab in den Kindergarten, Schule …

Hinter dem scheinbar harmlosen Begriff „Arbeitsgelegenheiten“ steht das Prinzip: Wer nicht kooperiert, wird bestraft. Die Beschlussvorlage sieht vor, „soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern“ anzubieten (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG). Konkrete Beispiele sind Reinigungs- oder Hilfsarbeiten in Unterkünften für Asylbewerber oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Auch in Bereichen wie Kindergarten, Schule, Natur- oder Umweltschutz sollen Aufgaben anfallen, die keinerlei echte Qualifizierungsperspektiven bieten.

Wenig Nutzen, extremer Aufwand

Ziel ist es laut Antrag, dass Asylbewerber „nicht auf ungewisse Zeit in Untätigkeit verharren“. Aus Sicht von Experten und der Stadtverwaltung ist dies jedoch nur ein Scheinargument. Der Aufwand, um solche Maßnahmen zu organisieren, sei immens. Die Refinanzierungsmöglichkeiten sind begrenzt: Für Asylbewerber gibt es nur 0,80 € pro Stunde als Mehraufwandsentschädigung. Woher Geld für zusätzliche Kosten wie Betreuung, Material oder Versicherungen kommen soll, sagt die CDU nicht.

Ein Zitat aus der Stellungnahme der Verwaltung verdeutlicht den bürokratischen Kraftakt: „Es müssen die Teilnehmenden entsprechend gewonnen und verpflichtet werden, die Prüfung der Zumutbarkeit ist durchzuführen, die Teilnahme muss nachgehalten und dokumentiert, sowie eine Ablehnung/ Abbruch entsprechend sanktioniert werden.“

Die Verwaltung bezeichnet dieses Mittel als „das arbeitsmarktpolitisch am wenigsten erfolgreiche Instrument“. Bereits während der Flüchtlingsbewegung ab 2015 wurden solche Maßnahmen ausprobiert – mit nahezu keinem nachhaltigen Erfolg. Auch 2024 ist nicht davon auszugehen, dass sich daran etwas ändert. Weder Asylbewerber noch Langzeitarbeitslose gewinnen durch derartige Verpflichtungen an beruflichen Perspektiven. Im Gegenteil: Sie verharren in Tätigkeiten ohne Qualifizierungswert.

Die Realität des Schweriner Arbeitsmarktes


Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Arbeitslosenquote in Schwerin im Sommer 2024 bei rund 9 %, über dem Bundesdurchschnitt. Um diesen Wert zu senken, setzen lokale Unternehmen und Institutionen auf Fachkräfte, Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen. Genau das ist gefragt: Weiterbildungen, die echte Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen. Niederschwellige Tätigkeiten wie Reinigung oder Möbelrücken ebnen kaum den Weg in reguläre Beschäftigungsverhältnisse.

Anstatt nachhaltiger Integration in den Arbeitsmarkt setzt die CDU-Fraktion nun auf Druck und Zwang. Hier geht es nicht um langfristige Erfolge, sondern um reinen Aktionismus. Die Betroffenen bekommen keine Möglichkeit, wertvolle Fertigkeiten zu erwerben oder ihre beruflichen Kompetenzen aufzubauen. Vielmehr gilt: Wer sich wehrt, erhält noch weniger Unterstützung und wird in eine defensive, angstgetriebene Haltung gezwungen.

Peinlich ist nicht nur der Antrag, sondern das es eine Mehrheit gab

Nicht nur der Inhalt des Beschlusses ist fragwürdig, sondern auch die Tatsache, dass er eine Mehrheit fand. Demokratische Prozesse erlauben natürlich auch kontroverse, hart an der Grenze zur Diskriminierung stehende Anträge. Doch dass in einer aufgeklärten Gesellschaft im Jahr 2024 ernsthaft beschlossen wird, Menschen unter Androhung von Leistungskürzungen zu Hilfsarbeiten anzutreiben, ist mehr als befremdlich. Statt ihnen beim Aufbau echter Zukunftsperspektiven zu helfen, setzt man auf Druck von oben.

Weiterführende Informationen:
Eine sehr interessante Analyse hat der NDR zu dem Thema veröffentlicht, die wir hier gerne empfehlen:
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Schwerin-will-Asylbewerber-und-Buergergeldbezieher-zur-Arbeit-verpflichten,arbeitspflicht100.html

Hier finden Sie den Ursprungsantrag der AfD sowie den weiterentwickelten Antrag der CDU, der in der Stadtvertretung eine Mehrheit erhielt:

Der beschlossene CDU-Antrag:

Der ursprüngliche AfD-Antrag:



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