Auf Anfrage teilte uns die Pressestelle der Stadt zu der Frage nach Barrierefreiheit zur kommenden Bundestagswahl mit:
Mobilitätseingeschränkte können in jedem Wahllokal wählen
Zur anstehenden Bundestagswahl sind alle 63 Urnenwahllokale sowie die beiden Briefwahllokale (Wismarsche Str. 144 und Friesenstr. 29) für Personen mit Mobilitätseinschränkung ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist bei jeder Wahl bestrebt, geeignete barrierefreie Wahllokale, etwa in städtischen Gebäuden oder sozialen Einrichtungen, zu finden. Aufgrund baulicher Gegebenheiten und der Kurzfristigkeit der Maßnahmen, insbesondere bei der Bundestagswahl 2025, ist dies jedoch nicht immer vollständig möglich. Zudem ist der barrierefreie Umbau städtischer Objekte von der Haushaltslage abhängig.
Barrierefreiheit fortlaufender Prozess
Die Auswahl der Wahllokale erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, wobei die Barrierefreiheit berücksichtigt wird. Für entsprechende Umbaumaßnahmen an oder in öffentlichen Gebäuden stehen der Wahlleitung keine gesonderten Mittel zur Verfügung. Wenn Investitionen in städtische Gebäude vorgenommen werden, die auch als Wahllokale genutzt werden, wird ein barrierefreier Zugang angestrebt.
Neben der Barrierefreiheit spielen bei der Auswahl der Wahllokale auch geografische Erreichbarkeit und die Verfügbarkeit öffentlicher Gebäude eine Rolle. Der barrierefreie Umbau von Schulen und Ämtern ist ein fortlaufender Prozess.
Status wird auf Wahlbenachrichtigung mitgeteilt
Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, wird den Wählerinnen und Wählern im Vorfeld der Wahl durch die Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Ist das Wahllokal nicht barrierefrei, kann der Wähler per Briefwahl teilnehmen. Wer einen Wahlschein beantragt, kann in einem anderen, barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises (bei Landtags- und Bundestagswahlen) bzw. des Wahlbereichs (bei Kommunalwahlen) wählen.
Menschen mit Leseschwäche können sich helfen lassen
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfestellung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung ist dem Wahlvorstand bekannt zu geben und auf technische Hilfe bei der von den Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie von der Wahl eines anderen erlangt, verpflichtet.
Sehrbeeinträchtigte können Schablonen nutzen
Menschen mit einer Beeinträchtigung des Sehens können ihre Stimme mithilfe einer Vertrauensperson abgeben oder Stimmzettelschablonen verwenden. Diese sind kostenfrei bei den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) erhältlich.
Brieffwahl als Option
Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätseinschränkungen können grundsätzlich die Briefwahl nutzen. Wer vor Ort wählen möchte, kann mit einem Wahlschein jedes Wahllokal im Wahlkreis aufsuchen und gezielt ein barrierefreies Wahllokal wählen. Wahlhelfer vor Ort leisten Hilfestellung, um mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang zum Wahllokal zu erleichtern.
In „leichte Sprache“
Informationen zur Bundestagwahl in leichter Sprache ist hierüber abrufbar: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/leichte-sprache/bundestagswahl.html#ef1bd49f-8a9c-436f-b9ab-d911a3ff87b2
Auf „Bundestagswahl 2025“ erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die Bundestagswahl in einem langen und einem kurzen Video sowie in einem langen und einem kurzen PDF-Dokument in einfacher Sprache.


















