(fab)
Am Abend des 3. Februar 2025 kam es in der Straßenbahnlinie 1 zwischen 18:05 und 18:10 Uhr zu einem Vorfall, der Fragen aufwirft. Nach Angaben der Betroffenen wurde eine Frau, die mit ihrem Kleinkind unterwegs war, von Kontrolleuren auf aggressive Weise angesprochen und bedrängt. Dabei besteht der Verdacht, dass die Kontrolle rassistisch motiviert gewesen sein könnte.
Laut der Geschädigten sprach sie ein Kontrolleur ohne Vorwarnung in gekünsteltem Englisch an, offenbar in der Annahme, dass sie der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Als sie daraufhin nach ihrer Fahrkarte gefragt wurde, soll der Kontrolleur sie bedrängt und körperlich beiseitegeschoben haben. Erst als die Frau in fließendem Hochdeutsch mit einer Anzeige drohte, ließ er teilweise von seinem Verhalten ab. Die Frau konnte nachweislich eine gültige Fahrkarte vorweisen und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Schweizerin, mit dunkler Hautfarbe, sah sich ungerecht behandelt.
Die Redaktion von www.schwerin.news hat die Nahverkehrsgesellschaft um eine Stellungnahme gebeten. In der Antwort betont das Unternehmen, dass es Hinweise zu Vorfällen während der Kontrollen sehr ernst nehme und sich für eine sachliche Klärung einsetze. Allerdings widerspricht die Darstellung, die der NVS von Seiten der Kontrolleure widergibt, den Schilderungen der Betroffenen in mehreren wesentlichen Punkten. Die Kontrolleure behaupten demnach, dass die Fahrgästin zunächst ein nicht entwertetes Ticket vorgezeigt habe und sich der Kontrolle entziehen wollte. Erst später habe sie ein Deutschlandticket vorgezeigt, woraufhin sie zur Überprüfung ihrer Identität aufgefordert worden sei. Anschließend soll die Frau den Kontrolleur geschubst und Fotos von ihm gemacht haben. Daraufhin hätten die Kontrolleure das Fahrzeug verlassen.
Hier stellt sich die einfache Frage, wesegen die NVS Nutzende dann ein Einzelfahrschein vorgezeigt haben soll, wenn sie im Besitz eines, wie auch von NVS bestätigt, gültigen Deutschlandticket war. Irgendetwas scheint dort schief gelaufen zu sein.
Während das Nahverkehrsunternehmen betont, dass die Prüfer professionell gehandelt hätten, steht weiterhin im Raum, ob die Kontrolle in einer übergriffigen Weise durchgeführt wurde. Die widersprüchlichen Darstellungen werfen Fragen auf, insbesondere zur Ansprache der Fahrgästin und zur Eskalation des Vorfalls. Dass der betroffene Kontrolleur laut eigener Aussage kein Englisch spricht, steht zudem im Widerspruch zu den Angaben der Betroffenen.
Die interne Prüfung des Vorfalls ist laut Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Zudem gibt es eine Möglichkeit für Betroffene, Beschwerden bei der Servicestelle BIP Dienstleistungen oder direkt beim Nahverkehr Schwerin GmbH einzureichen. Regelmäßige Schulungen zu deeskalierendem Verhalten und diskriminierungsfreier Kommunikation seien laut Unternehmen Teil der Ausbildung der Kontrolleure.
http://www.schwerin.news bleibt an dem Thema dran.


















