(stm) Seit Jahren kritisiert der Stadtelternrat Schwerin die Praxis der sogenannten Schulbuchlisten. Eltern wurden dabei aufgefordert, Arbeitshefte und andere Lernmittel für ihre Kinder selbst zu beschaffen und zu bezahlen – eine Vorgehensweise, die zunehmend juristische Fragen aufwirft. Nun rückt das Thema erneut in den Fokus der Politik: Der Bildungsausschuss der Stadtvertretung befasst sich am kommenden Dienstag mit einem Antrag der UB/FDP-Fraktion, der eine grundlegende Reform fordert. Wurde anfänglich über einen Höchstbetrag diskutiert, steht nun das fehlen einer Satzung zur Debatte. Und ohne die Satzung, hätten die Gelder nicht gefordert werden dürfen, so die These.
Chronologie: Der lange Streit um die Schulbuchlisten
2016: Oberbürgermeister räumt Missachtung des Schulgesetzes ein
Bereits 2016 wurde die fragwürdige Praxis der Schulbuchlisten thematisiert. In einer Sitzung der Stadtvertretung am 12. Dezember 2016 beantwortete der Oberbürgermeister eine Anfrage der damaligen Stadtvertreterin Bonnet-Weidhofer. Dabei räumte er ein, dass die Stadtverwaltung die Vorgaben des Schulgesetzes nicht beachtet habe, berief sich jedoch auf eine „unbeanstandete Verwaltungspraxis“ – quasi ein Schweriner Gewohnheitsrecht.
2023: ASK macht das Thema öffentlich – Antrag zur rechtlichen Prüfung und Stellungnahme der Verwaltung
Die Fraktion ASK brachte das Thema erneut auf die Tagesordnung der Stadtvertretung. Im März 2023 stellte sie einen Antrag zur Prüfung der Kostenbeiträge bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln. Ziel war es, die rechtlichen Grundlagen der Selbstbeschaffung durch Eltern zu hinterfragen. Die Verwaltung hielt in ihrer Stellungnahme jedoch dagegen und argumentierte, dass die bestehende Praxis rechtlich nicht eindeutig unzulässig sei. Zudem verwies sie auf einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der entstehen würde, wenn die Stadt künftig vollständig für die Beschaffung aller Lernmittel verantwortlich wäre.
2024: Stadtelternrat fordert Konsequenzen und Reaktion der Verwaltung
Der Stadtelternrat kritisierte die Verwaltungspraxis in mehreren Schreiben und forderte, dass Eltern nicht länger finanziell belastet werden. Er wies darauf hin, dass die Schulbuchlisten Eltern dazu veranlassten, Arbeitshefte zu kaufen, die eigentlich vom Schulträger gestellt werden müssten. In einer Bürgeranfrage in der Stadtvertretung im September 2024 fragte Stadtelternrat-Vorsitzender Daniel Rintsch nach der Rechtsgrundlage für diese Praxis – doch der Oberbürgermeister lieferte keine klare Antwort. Die Verwaltung stellte sich erneut schützend vor die Praxis und argumentierte, dass die Handhabung über viele Jahre hinweg nicht beanstandet worden sei und eine Umstellung auf eine neue Regelung mit nicht absehbaren finanziellen Konsequenzen für die Stadt verbunden wäre. Quasi „das war schon immer so“ – ohne die Praxis und rechtlichkeit in Frage zu stellen.
Im November 2024 brachte die Stadtvertretung erneut das Thema auf die Tagesordnung, diesmal mit einer Diskussion über eine mögliche Satzung als Rechtsgrundlage für die Beschaffung von Schulmaterialien. Zudem stellte Stadtvertreter Henning Foerster im Dezember eine schriftliche Anfrage zur „Selbstbeschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften“.
Verwaltung und Stadtelternrat mit gegensätzlichen Positionen
Der Stadtelternrat hat sich wiederholt gegen die bestehende Praxis ausgesprochen. In einem Schreiben vom Dezember 2024 kritisierte er scharf, dass die Verwaltung weiterhin gegen das Schulgesetz verstößt und sich nicht an die Vorgaben zur Lernmittelfreiheit hält. Der Vorsitzende des Stadtelternrats, Daniel Rintsch, erklärte:
„Es gibt keine Verpflichtung, dass der Schulträger die Eltern in Anspruch nimmt. Erst recht nicht, wenn die entsprechenden rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Der Schulträger hat die Unterrichts- und Lernmittel an den öffentlichen Schulen zur Verfügung zu stellen. Dies ist nicht Aufgabe der Elternschaft.“
Die Verwaltung hingegen sieht offenbar keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sie lehnt eine automatische Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge weiterhin ab, obwohl das Bildungsministerium die Praxis der Stadt für nicht gesetzeskonform erklärt hat. In der Stellungnahme der Stadt heißt es: „Eine automatische Rückerstattung eventuell zu viel gezahlter Eigenbeiträge ist allerdings nicht vorgesehen.“ Damit bleibt unklar, ob und wie Eltern ihre zu viel gezahlten Beträge erstattet bekommen sollen.
Verwaltung über Jahre in rechtswidriger Praxis? Bildungsministerium bestätigt Stadtelternrat
Das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern bestätigte in einer Stellungnahme an www.schwerin.news die Einschätzung des Stadtelternrates. Es erklärte, dass Verbrauchsmaterialien wie Lernhefte Eltern nicht mehr als 30,68 Euro pro Schuljahr kosten sollten. Beträge, die darüber hinausgehen, seien vom Schulträger zu tragen. Ebenso stellte das Ministerium klar, dass betroffene Eltern ihre Erstattungsansprüche direkt bei der Stadt Schwerin geltend machen müssten. In einer weiteren Stellungnahme betonte das Ministerium:
„Die Festlegung der Höhe der Kostenbeiträge und die entsprechende Erhebung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Schulträger. Etwaige Erstattungsansprüche müssten allein gegenüber dem Schulträger geltend gemacht werden.“
2025: UB/FDP fordert rechtmäßiges Vorgehen – Debatte um eine Satzung entbrennt
Der aktuelle Antrag der Fraktion UB/FDP fordert eine klare Regelung: Eine Kosten- und Gebührensatzung soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass die Stadt ihrer Verantwortung als Schulträger gerecht wird. Eine solche Satzung könnte erstmals eine rechtssichere Grundlage für die Beteiligung von Eltern an Kostenbeiträgen schaffen und damit die langjährige Debatte um die Schulbuchlisten beenden. Bereits im November 2024 wurde eine Satzung zur Beschaffung von Schulmaterialien als mögliche Lösung diskutiert.
Der Antrag wurde in der Stadtvertretung bereits kontrovers diskutiert, unter anderem auch, weil frühere Anträge der ASK-Fraktion in dieser Angelegenheit gescheitert waren. In ihrer Stellungnahme lehnte die Verwaltung die Forderung nach einer Kosten- und Gebührensatzung erneut ab. Sie argumentierte, dass eine solche Satzung nicht erforderlich sei und den Handlungsspielraum der Schulen einschränken würde. Zudem verwies die Verwaltung auf die seit Jahren bestehende Praxis, wonach Eltern direkt zur Beschaffung herangezogen werden. Dies sei ein effizienter und bewährter Weg, der den Verwaltungsaufwand für die Stadt gering halte. Sie argumentierte, dass eine solche Satzung rechtlich nicht erforderlich sei und zudem den Handlungsspielraum der Schulen einschränken würde.
Was sagt das Gesetz?
Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt die Kostenübernahme für Lernmittel klar in § 54 SchulG M-V:
(1) Die Teilnahme am Unterricht und an Schulprüfungen ist an Schulen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts können Beiträge erhoben werden.
(2) Schülerinnen und Schüler erhalten unentgeltlich Bücher und Druckschriften, die überwiegend im Unterricht genutzt werden, sowie Gegenstände, die ausschließlich im Unterricht eingesetzt werden. Verbrauchsmaterialien, die nach Nutzung im Besitz der Schüler verbleiben, können kostenpflichtig sein – jedoch nur bis zum festgelegten Grenzbetrag von 30,68 Euro pro Schuljahr.
(3) Die Schulträger sind verpflichtet, die Haushaltsmittel für die Lernmittelfreiheit bereitzustellen, wobei sich das Land anteilig an den Kosten beteiligt.
(4) Ergänzend regelt § 110 SchulG M-V, dass die Beschaffung von Lernmitteln zu den Sachkosten gehört, die vom Schulträger getragen werden müssen. Dies umfasst explizit die Bereitstellung der erforderlichen Schulbücher und Unterrichtsmaterialien.
Fehlende Rechtsgrundlage. Ist eine Satzung wie in Rostock oder Güstrow notwendig?
Die gesetzliche Grundlage legt also klar fest, dass der Schulträger, in diesem Fall die Stadt Schwerin, für die Bereitstellung der Lernmittel verantwortlich ist und dass Eltern nur in begrenztem Umfang zu Kostenbeiträgen herangezogen werden dürfen. Entscheidend ist jedoch, dass eine solche Kostenbeteiligung nur dann zulässig ist, wenn eine kommunale Satzung dies explizit regelt. In anderen Städten Mecklenburg-Vorpommerns, wie Rostock oder Güstrow, existieren solche Satzungen bereits. Schwerin hingegen hat nie eine entsprechende Satzung erlassen.
Das bedeutet: Ohne eine Satzung dürfte die Stadt eigentlich gar keine Gelder von Eltern verlangen. Das wirft erhebliche Fragen auf, denn die bisherige Praxis der Verwaltung könnte sich als rechtswidrig herausstellen. Der Stadtelternrat hat daher wiederholt gefordert, dass entweder eine Satzung geschaffen oder die unrechtmäßig erhobenen Gelder zurückerstattet werden müssten.
Millionenschaden für Eltern durch rechtswidrige Schubuchlisten an städtischen Schulen?
Für die betroffenen Eltern geht es bei den “ Schulbuchlisten“ um viel Geld. In der aktuellen Stellungnahmen des OB zum Antrag der UB / FDP Fraktion wird von jährlich 255.000 Euro pro Schuljahr ausgegangen, die Eltern pro Schuljahr ggf. für “ freie “ Lernmittel ( Bücher, Arbeitshefte / Druckschriften? ) auf der Basis von Schulbuchlisten zahlen. Seit 2016 bis heute kann man also hochrechnen, dass es um eine Summe von knapp 2 Millionen Euro geht, die gegebenenfalls zu unrecht von den Eltern eingefordert wurden.
Offene Fragen und politische Konsequenzen – Streit um die Verwaltungspraxis
Die Sitzung des Bildungsausschusses könnte erste Antworten liefern. Neben der Frage nach der Zukunft der Schulbuchlisten steht auch eine mögliche politische Verantwortung im Raum. Die Verwaltung sieht sich weiterhin in der Kritik, da sie über Jahre hinweg eine umstrittene Praxis verteidigt hat. Der Stadtelternrat verweist darauf, dass die Stadt bewusst keine Satzung erlassen habe, um das Thema nicht gesetzlich regeln zu müssen. Verwaltung und Politik stehen nun unter Druck, eine verbindliche Lösung zu finden: Welche Rolle spielten die damaligen und heutigen Verantwortlichen in der Verwaltung? Warum wurde die Kritik über Jahre hinweg nicht ernst genommen? Und welche finanziellen Folgen drohen der Stadt?
Es bleibt abzuwarten, wie die Mitglieder des Bildungsausschusses sich positionieren – und ob die umstrittene Praxis der Schulbuchlisten mit dem kommenden Schuljahr endlich ein Ende findet.
Die nächste Sitzung des Bildungsausschusses findet am kommenden Dienstag, den 18. Februar ab 18 Uhr im Raum 6047 im Stadthaus statt. Die Sitzung ist öffentlich.















