(fab) Die Zukunft des geplanten Wohngebietes „Warnitzer Feld“ bleibt ungewiss. Ein zentraler Grundstückseigentümer verweigert den Verkauf und eine Zusammenarbeit mit der Stadt sowie der Landesgesellschaft für Erschließung (LGE). Das sorgt für Verzögerungen und stellt die bisherigen Planungen infrage.
Gescheiterte Gespräche und neue Herausforderungen
Ein ursprünglich für den 6. März 2025 angesetztes Gespräch mit dem betroffenen Eigentümer kam nach einem Dokument der Stadtverwaltung nicht zustande. Stattdessen suchte dieser später unangemeldet die LGE auf und stellte klar, dass er weder verkaufen noch an der Erschließung mitwirken werde. Damit muss die Stadt ihre Planungen anpassen. Laut einer aktuellen Mitteilung wird nun geprüft, wie die Erschließung in Abschnitte unterteilt werden kann, sodass zunächst nur die Grundstücke im Besitz der LGE entwickelt werden.
Was bedeutet das für das Baugebiet?
Die Stadt und die LGE hatten ursprünglich das Ziel, bis zur Sommerpause 2025 auslegungsreife Planunterlagen zu präsentieren. Doch ohne die Mitwirkung aller Eigentümer steht dieses Ziel auf wackeligen Beinen. Die Finanzierung und Verteilung der Erschließungskosten bleibt ein weiteres Problem. Während die Stadt sich bereit erklärt hat, im Falle eines Scheiterns des Bebauungsplans 50 % der Planungskosten zu übernehmen, gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Beteiligung der sogenannten „Fremdanlieger“ an diesen Kosten.
Welche Optionen gibt es nun?
Sollte die Stadt weiterhin an der Entwicklung des Baugebietes festhalten, könnte sie langfristig auf das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme oder sogar eine Enteignung setzen. Beides sind jedoch politisch und rechtlich komplexe Verfahren. Kurzfristig bleibt wohl nur die Möglichkeit, das Baugebiet in kleinere Abschnitte aufzuteilen, um zunächst nur die verfügbaren Flächen zu bebauen.
Kommentar:
Das „Warnitzer Feld“ entwickelt sich mehr und mehr zum Streitfall in der Stadtentwicklung Schwerins. Schon die ersten Schritte im vergangenem Jahr brachten die Stadtpolitik und Stadtverwaltung auf einen Konfrontationskurs, an dessen Ende der Oberbürgermeister seinerzeit unterlag.
Während die Stadt und die LGE nun weiter auf eine zügige Umsetzung drängen, könnte der Widerstand einzelner Eigentümer das gesamte Vorhaben zum Stillstand bringen. Der Hauptausschuss wird sich am 22. April erneut mit dem Thema befassen. Es bleibt abzuwarten, ob sich bis dahin eine Lösung abzeichnet oder ob das Projekt weiter ins Stocken gerät.
HIer kann das Dokument, dass am 25. März dem Hauptausschuss vorgelegt wurde, eingesehen und heruntergeladen werden:
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