(stm)

Schwerin ruft erneut zur Einreichung von Projektideen zur Kriminalitätsvorbeugung auf. Gemeinnützige Trägerinnen und Träger in der Landeshauptstadt haben ab sofort die Möglichkeit, Fördermittel im Rahmen des zweiten Förderaufrufs des Kommunalen Rates für Kriminalitätsvorbeugung zu beantragen. Einsendeschluss ist der 11. Juli 2025.

Ziel des Programms ist es, lokale Initiativen zu unterstützen, die mit kreativen Maßnahmen und präventivem Engagement einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten leisten. Der Fokus liegt dabei auf Themen wie Jugendprävention, Demokratieförderung und Sicherheit im öffentlichen Raum.

Das erforderliche Antragsformular sowie alle weiteren Informationen finden sich auf der offiziellen Website der Stadt Schwerin unter folgendem Link:
🔗 schwerin.de/news/rat-fuer-kriminalitaetsvorbeugung-foerdert-projekte-00001

Ansprechpartnerin für Rückfragen und die digitale Antragseinreichung ist Antje Ellen Wahls, Koordinatorin für Demokratieförderung und Kriminalitätsvorbeugung in der Fachstelle Chancengleichheit der Landeshauptstadt Schwerin.

📧 awahls@schwerin.de
📞 0385 / 545-1273


Hintergrund:
Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung Schwerin fördert seit mehreren Jahren Projekte, die Gewalt, Diskriminierung oder Ausgrenzung entgegenwirken. Eine finanzielle Unterstützung ist auch in diesem Jahr wieder möglich – entscheidend ist ein durchdachtes Konzept und eine klare Zielgruppe. Der Antrag muss den Projektinhalt, Zielgruppen, Maßnahmen, Zeitrahmen, Finanzierung und gegebenenfalls ein Kinderschutzkonzept beinhalten.


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