(fab) Am Montagabend wurde im „nicht öffentlichen“ Teil der Sitzung der Stadtvertretung beschlossen, dass der knapp 5000 m² große Stadtteilpark, samt Spielplatz verkauft werden soll. Im öffentlichen Teil beschloss die Stadtvertretung die „Grundstückpolitischen Leitlinien“ – von denen war war im nicht öffentlichen Teil, nach Angaben von Stadtvertretern nicht mehr viel zu merken.
Verkauf statt Verpachtung
In den Grundstückpolitischen Leitlinien wurde beschlossen, dass grundsätzlich eine Verpachtung einem Verkauf vorgezogen werden soll. Grünflächen, wie eben die im Stadtteilpark Lankow, sollen grundsätzlich besonders unter Schutz gestellt werden. Davon war bei der Frage des Verkaufes nicht mehr viel zu spüren.
Bei 25 Dafür, 14 Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zugestimmt. Der genaue Wortlaut gilt als „nicht öffentlich“ – liegt der Redaktion allerdings vor.
Ein Ersetzungsantrag der SPD der, nach dem der Redaktion vorliegenden Informationen den Verkauf solange aussetzen wollte, bis eine Gesamtkonzept für das Areal entwickelt ist wurde bei 15 Stimmen Dafür – 24 dagegen und einer Enthaltung abgelehnt.
Ebenso wurde ein Antrag des ask Stadtvertreter, bei 12 Dafürstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt, der Antrag sah nach Informationen die der Redaktion vorliegen vor, dass eine Kinder und Jugendbeteiligung im Vorfeld durchgeführt werden soll.
Rechtsaufsichtliche Beanstandung und potenzielles Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid angekündigt
Aufgrund diverser Unklarheiten wurde von Seiten einiger Stadtverteterinnen und Stadtvertreter bereits im Vorfeld geäußert, dass man sich auf eine rechtsaufsichtliche Beschwerde und gegebenenfalls auf einen Bürgerbegehren, welcher in letzter Instanz ein Bürgerentscheid gegen den Beschluss zur Folge hätte, vorbereiten wolle. Es gäbe zu viele Ungereimtheiten, als dass man diese Entscheidung einfach hinnehmen könne.
Rechtsaufsicht meldete sich kurz vor Sitzungsbeginn und bestätigte Verstoß gegen Jugendbeteiligungsgesetz
Dasbeispielsweise der Antrag der ask hier so abgeschmetter wurde, verwundert, da nur wenige Minuten vor Sitzungsbeginn die Rechtsaufsicht des Landes Mecklenburg Vorpommern in einer Email mitteilte, dass die „nicht Beteiligung“ von Kindern und Jugendlichen bei der Frage ob überhaupt verkauft werden soll, gegen das Kinder und Jugendbeteiligungsgesetz verstoße. Trotz dieser Information, die zu dem Zeitpunkt nach Aussagen des Stadtpräsidenten allen vorlag, wurde der Antrag abgelehnt.
In der Einschätzung der Rechtsaufsicht wurde zudem geäußert, dass nun Anwohnerinnen und Anwohner, nutzende des Spielplatzes ein Klagerecht vor einem Verwaltungsgericht haben würden.
Hier kann das Dokument der Rechtsaufsicht eingesehen und heruntergeladen werden:
Hier können die Grundstückspolitischen Leitlinien eingesehen und heruntergeladen werden:



















