(stm)

Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadtteilpark in Lankow hat die letzten Hürden erfolgreich genommen. Sowohl die Stadtverwaltung Schwerin, als auch das Innenministerium haben in ihren Stellungnahmen das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Der einzige Beschwerdepunkt war der Kostendeckungsvorschlag, der die Kosten deutlich übererfüllen würde. Da dies eher als Übererfüllung betrachtet wird, und es sich eh um einen unverbindlichen Vorschlag handelt, sei auch dieser Punkt kein Hindernis für eine Zulässigkeit des Bürgerbegehren.

Da nun alle formal rechtlichen Bedingungen erfüllt sind, steht dem Bürgerbegehren, der zu einem Bürgerentscheid in der Landeshauptstadt Schwerin führen soll, nichts mehr im Wege.

Entscheidung am Montag

Die Schweriner Stadtvertretung steht somit vor einer wichtigen Entscheidung: In ihrer Sitzung am kommenden Montag wird sie nun definitiv über die Zukunft des knapp 5000 m² großen Stadtteilpark mit Spielplatzes an der Kieler Straße entscheiden.

Auslöser ist der Beschluss der Stadtvertretung vom 14. Juli 2025, das städtische Grundstück (Flurstück 313/4, Gemarkung Lankow) zu verkaufen. Der bestehende Spielplatz sollte weichenum ein Bauprojekt zu ermöglichen. Dagegen regte sich Widerstand, der nun in dem erfolgreichen Bürgerbegehren mündete.

Datum der OB Wahl und des Bürgerentscheid wohl am selben Tag

Die Stadtverwaltung hat in ihrer Beschlussvorlage empfohlen, das Begehren für zulässig zu erklären und einen Bürgerentscheid auf den 22. März 2026 anzusetzen. Dieser Termin würde mit der Wahl des Oberbürgermeisters zusammenfallen und so zusätzliche Kosten von rund 100.000 Euro vermeiden. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landes hat dieser Bewertung grundsätzlich zugestimmt. Damit dürfte neben dem Datum für das Bürgerbegehren auch das Datum der Oberbürgermeisterwahl im weitestens Sinne

Die SPD-Fraktion geht einen Schritt weiter und hat einen Ersetzungsantrag eingereicht. Sie fordert, dass die Stadtvertretung nicht nur die Zulässigkeit feststellt, sondern direkt den Willen der Bürgerbegehrens umsetzt: den sofortigen Stopp des Verkaufs und den dauerhaften Erhalt des Spielplatzes. Würde dieser Antrag eine Mehrheit finden, entfiele der Bürgerentscheid.

Was jetzt passiert

In der Sitzung am Montag müssen die Stadtvertreter nun zwischen diesen Optionen entscheiden:

  1. Verwaltungsvorschlag: Zulassung des Begehrens und Terminierung eines Bürgerentscheids für den 22. März 2026. Die endgültige Entscheidung läge dann bei den Wahlberechtigten.
  2. SPD-Antrag: Direkte Umsetzung der Forderung des Begehrens durch die Stadtvertretung selbst. Der Verkauf wäre damit vom Tisch.

Die Debatte verspricht, die unterschiedlichen Haltungen zum Umgang mit Bürgerbeteiligung und städtischer Flächenentwicklung deutlich zu machen. Der Montag wird zeigen, ob die Politik die Entscheidung an die Bürgerschaft zurückgibt oder sie selbst im Sinne des Bürgerbegehrens trifft.

Die Sitzung wird dann auch im Livestream der Stadt übertragen: www.schwerin.de/stream


Hier können sämtlich Dokumente, nebst Stellungnahme der Stadt und des Innenministeriums heruntergeladen und eingesehen werden:


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