(stm) Der Schweriner Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier hat formell Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtvertretung eingelegt. Dieser sieht vor, den Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Spielplatz Kieler Straße“ am 25. Januar 2026 durchzuführen. In einem Schreiben an Stadtpräsident Sebastian Ehlers vom 13. Oktober 2025 begründet Badenschier diesen Schritt mit mehreren rechtlichen und haushalterischen Bedenken. Ende November wird nun die Stadtvertretung über den Widerspruch beraten und entscheiden müssen.
Rechtsaufsicht bestätigt: Bürgerentscheid Termin im Januar ist klar rechtswidrig. – schwerin.news
Rechtswidriger Beschluss ohne Benehmen mit Aufsichtsbehörde
Laut § 33 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist der Oberbürgermeister verpflichtet, einem Beschluss der Stadtvertretung zu widersprechen, wenn dieser das Recht verletzt. Genau diesen Fall sieht die Stadtspitze gegeben.
Entscheidend ist, dass die Stadtvertretung den Termin am 25. Januar 2026 ohne das erforderliche Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde – dem Ministerium für Inneres und Bau – beschlossen hat. Das Ministerium hatte in einer Stellungnahme vom 09.10.2025 klar gemacht, dass das Benehmen sich nur auf den von der Stadtverwaltung ursprünglich vorgeschlagenen Termin, den 22. März 2026, erstreckte. An diesem Tag wäre der Bürgerentscheid zeitgleich mit der ohnehin anstehenden Wahl des Oberbürgermeisters durchgeführt worden.
Zusätzliche Kosten von 100.000 Euro sind vermeidbar
Ein Hauptargument des Oberbürgermeisters sind die erheblichen und vermeidbaren Mehrkosten. Die Durchführung eines separaten Bürgerentscheids im Januar verursacht nach Angaben der Verwaltung zusätzliche Kosten in Höhe von rund 100.000 Euro. Diese Ausgaben seien mit der angespannten Haushaltslage der Landeshauptstadt nicht zu vereinbaren, zumal sie sich leicht vermeiden ließen.
Hinzu kommt ein formeller Fehler: Für diese Mehraufwendungen wurde laut Schreiben kein Kostendeckungsvorschlag gemäß § 31 Abs. 2 KV M-V vorgelegt. Anträge, die der Stadt Mehrkosten verursachen, müssen laut Gemeindeordnung jedoch benennen, wie die Mittel aufgebracht werden sollen. Diese Kostendeckung wurde in dem von CDU, AFD, und Linke unterstützen Antrag nicht vorgenommen.
Geringere Beteiligung und kein zeitlicher Druck
Dr. Badenschier führt weiter an, dass ein Termin im Januar aus sachlichen Gründen nicht sinnvoll sei:
- Geringere Wahlbeteiligung: Die jahreszeitlich bedingten Witterungsverhältnisse im Januar würden erfahrungsgemäß zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung führen.
- Thema mit lokalem Bezug: Da es beim Spielplatz Kieler Straße primär um ein Anliegen des Stadtteils Lankow geht, wäre die Motivation, extra zu einer Abstimmung zu gehen, vermutlich gering.
- Keine Eile nötig: Das Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den Status quo beim Spielplatz zu bewahren. Dafür gebe es keine zwingende Notwendigkeit, die Entscheidung bereits im Januar herbeizuführen. Eine Terminierung zusammen mit der OB-Wahl im März wäre ohne inhaltliche Nachteile möglich und würde voraussichtlich eine höhere demokratische Legitimation durch eine größere Beteiligung sicherstellen.
Rechtsaufsicht bestätigt die Bedenken
Die Rechtsaufsichtsbehörde selbst stützt anscheinend die Position des Oberbürgermeisters. In ihrer Stellungnahme geht das Innenministerium davon aus, dass ein Widerspruch gegen den „rechtswidrigen Beschluss“ geboten ist. Sobald das Schreiben der Rechtaufsicht vorliegt werden wir von http://www.schwerin.news erneut berichten.
Mit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters ist der Beschluss der Stadtvertretung vorerst aufgehalten. Die Angelegenheit geht nun zurück in die Stadtvertretung auf die Novembersitzung, dort wird über den weiteren Umgang mit dem Bürgerbegehren und die Terminfrage neu beraten werden müssen.
Hier kann der Widerspruch des Oberbürgermeister Sr. Rico badenschier eingesehen und heruntergeladen werden:















