(PM/ DKHW)

Kinderrechte umzusetzen, gehört zum Auftrag von Kommunen. Nicht nur wegen der rechtlichen Vorgaben, sondern auch mit Blick auf eine zukunftsfähige Gemeinde, Stadt oder einen Landkreis, muss die Perspektive der jungend Einwohnenden eine zentrale Rolle spielen. Um dem gerecht zu werden, wird die Kinderfreundlichkeit ein wichtiger Gesichtspunkt kommunaler Politik. Mit dem Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ begleitet der gleichnamige Verein seit 2012 Kommunen bei der erfolgreichen Umsetzung der Kinderrechte.

Als Initiative von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründet, setzt der Verein mit einem anspruchsvollen Pro- gramm nachhaltige Konzepte und Strukturen in Kommunen um, die die Kinderfreundlichkeit vor Ort maßgeblich verbessern.

Veranstaltungsdaten:

04.12.2025, 9:00 bis 12:00 Uhr (online)

Inhalte der Tagung

Zentrale Herausforderungen einer kinderfreundlichen Politik ist die Beteiligung aller Kinder und Jugendlichen, nicht nur einer kleinen Gruppe. Die UN-Kinderrechtskonvention gewährt allen Kin- dern und Jugendlichen die gleichen Rechte – doch sie werden bisher sehr unterschiedlich ge- nutzt. Mit dem Baustein „Kommunale Beteiligung inklusiv und divers“ wurden drei Pilotkommu- nen dabei begleitet, Beteiligungsprozesse für die Perspektiven und Erfahrungen der diversen Kin- der und Jugendlichen zu öffnen, ihren Themen (mehr) Platz einzuräumen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Die Erfahrungen aus Flensburg, Nauen und Puchheim sollen nun auf der Veranstaltung vorgestellt werden.

Im Rahmen diese vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ge- förderten Vorhabens, wurden zudem Beispiele guter Praxis gesammelt. Diese sind nun in einem Online-Dossier und einer Broschüre zusammengestellt worden und werden präsentiert.

Kommunen stehen mit dem Rücken an der Wand

Eine weitere Herausforderung für Kommunen bei der Orientierung ihrer Angebote an Kindern und Jugendlichen, stellen die aktuell klammen Haushalte dar. Dabei spielen kommunale Haushalte als Steuerungsinstrumente bei der Umsetzung von Kinderrechten eine zentrale Rolle. Sie stellen die Pläne der Exekutive über die Ausgabe von Geld dar, mit denen beschrieben wird, wo das Geld innerhalb eines Haushaltsjahres herkommt und wofür es verwendet werden soll. Mit dem Haushalt hat jede Kommune ein Instrument, ihre Politik zu verwirklichen. Er stellt eine Möglichkeit dar, über die Umsetzung der Kinderrechte zu wachen und Schwerpunkte zu ihrer Stärkung zu setzen.

Im Rahmen des Fördervorhabens wurden nun gemeinsam mit den Modellkommunen Krefeld, Remscheid und Potsdam herausgearbeitet, wie die Kinderrechte im kommunalen Finanzmanagement eine größere Rolle einnehmen können und welche Fallstricke bestehen. Dadurch sollen die Kinderrechte als Querschnittsthema ressortübergreifend in den Fachplanungen verankert werden. Angelehnt an die Vorgaben die Nachhaltigkeitsziele in der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen, werden nun Ideen für die Implementierung der Kinderrechte im Haushaltsplan vorgestellt.

An wen sich die Tagung richtet

Die Tagung richtet sich an Politik, Verwaltung und Fachkräfte aus Kommunen, die sich für die Umsetzung der Kinderrechte und die Möglichkeit ihre Stadt, Gemeinde oder ihren Landkreis kinderfreundlich weiterzuentwickeln, einsetzen. Dabei sind alle Ressorts der Verwaltung aber auch die Zivilgesellschaft angesprochen.

Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“

Am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ teilnehmende Städte, Gemeinden und Landkreise durchlaufen einen vier- bis fünfjährigen Prozess, der mit einer Bestandsanalyse beginnt. Daran schließt sich die Aufstellung, der Beschluss und die Umsetzung eines Aktionsplans an. Kommu- nen, die am Vorhaben teilnehmen, sind verpflichtet, Ziele und Maßnahmen in vier Schwerpunkt- bereichen (Kinderrechte in der Kommune; Kinderfreundliche Rahmengebung; Partizipation; Information) aufzustellen und umzusetzen. Die Kommunen erhalten nach dem Beschluss des Aktionsplans die Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ und verpflichten sich zur Umsetzung der Maßnahmen in den folgenden drei Jahren.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Arbeit des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. mit dem Baustein „Kinderrechte auf kommunaler Ebene“.

Anmeldungen:

https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/startseite/ueber-uns/tagungen/jahrestagung- 2025/


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