(stm)
Die politischen Gremien der Landeshauptstadt Schwerin stehen vor einer wichtigen Weichenstellung: Der Termin für die Neuwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters soll offiziell festgelegt werden. Laut einer Beschlussvorlage, die der Stadtvertretung zur Entscheidung vorliegt, ist der 12. April 2026 als Wahltag vorgesehen. Für den Fall einer erforderlichen Stichwahl ist der 26. April 2026 ins Auge gefasst.
Termin würde Frist überschreiten – Innenministerium stimmt zu
Hintergrund ist die durch die Entlassung des bisherigen Amtsinhabers notwendig gewordene Neuwahl. Das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) schreibt dafür eigentlich eine Frist von fünf Monaten vor. Diese würde am 10. April 2026 enden. Der vorgeschlagene Termin am 12. April überschreitet diese Frist daher um zwei Tage. Das Innenministerium hat nach Angaben in der Vorlage jedoch bereits signalisiert, einer Ausnahme von dieser Frist zuzustimmen.
Als weitere mögliche Termine wurden in der Vorlage auch der 1. März 2026 (mit Stichwahl am 15. März) und der 22. März 2026 (mit einer auf den 12. April verschobenen Stichwahl) in Betracht gezogen. Letztere Verschiebung wäre nötig, da der reguläre Stichwahltermin sonst auf den Ostersonntag fallen würde.
Die Beschlussvorlage durchläuft nun die üblichen Gremien – die Dezernentenberatung und den Hauptausschuss – bevor die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 10. November die endgültige Entscheidung über den Wahltermin trifft.
Bisher stehen zwei Kandidaten fest
Bisher haben sich für eine Kandidatur zum Oberbürgermeister folgende Personen ins Spiel gebracht. Der CDU Stadtvertreter Sebastian Ehlers und der Einzelstadtvertreter Heiko Steinmüller.
Bürgerentscheid am selben Tag?
Gut zu wissen: Mit der Festlegung des Termins wird höchstwahrscheinlich auch der Termin des ersten Bürgerentscheides in Schwerins Geschichte festgelegt. Der ursprünglich geplante Termin für den Bürgerentscheid war auf den 25. Januar gelegt worden – wurde wegen rechtlicher Bedenken durch die Rechtsaufsicht kassiert und der Oberbürgermeister hatte dem Beschluss widersprochen.
Dadurch wird nun ebenfalls auf der November Sitzung über den Bürgerentscheidstermin erneut abzustimmen sein.
Lesen Sie dazu auch gerne:
Rechtsaufsicht bestätigt: Bürgerentscheid Termin im Januar ist klar rechtswidrig. – schwerin.news
Hier kann die entsprechende Beschlussvorlage / Quelle eingesehen und heruntergeladen werden:















