(fab/ Kommentar)

In den Gremien der Landeshauptstadt Schwerin vollzieht sich derzeit ein Vorgang, der weitreichende Folgen für die Wohnungspolitik haben könnte – doch bisher ist er kaum öffentlich wahrgenommen worden. Während die Stadtvertretung einst den Erhalt von 10.000 Wohnungen bei der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) beschloss, zeigen aktuelle interne Vorlagen, dass dieses Ziel nun systematisch untergraben wird.

Der schmale Grat zwischen Beschluss und Wirklichkeit

Aktuellen Zahlen zufolge verfügt die WGS über genau 10.018 Wohneinheiten. Diese Zahl klingt komfortabel, liegt sie doch knapp über der im Jahr 2019 beschlossenen Mindestgrenze von 10.000 Wohnungen. Doch jetzt deutet sich eine Wende an: In der nicht-öffentlichen Drucksache wird anscheinend der Verkauf mehrerer Grundstücke durch die WGS empfohlen – darunter ein bebautes Grundstück in der Robert-Beltz-Straße mit mehreren WGS Wohnungen.

Besonders bemerkenswert ist der Umgang mit dem unbebauten Grundstück am „Blumenbrink“. Die Verwaltung selbst stellt in ihrer Vorlage fest, dass hier eine „Eigenentwicklung von Wohnraum durch die WGS möglich und unter Berücksichtigung der grundstückspolitischen Leitlinien geboten“ sei. Doch statt diese naheliegende Konsequenz zu ziehen, wird der Verkauf empfohlen. Eine paradoxe Situation: Die Stadt erkennt die Chance, verwirft sie aber gleichzeitig.

Leitlinien als Papiertiger?

Die erst vor wenigen Wochen verabschiedeten grundstückspolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt scheinen in der Praxis wenig Gewicht zu haben. Sie sehen eigentlich vor, dass städtische Grundstücke primär der Verwirklichung öffentlicher Ziele dienen und die WGS als wohnungspolitischer Akteur gestärkt werden soll. Ein ebenfalls nicht öffentlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion argumentiert unverblümt, die WGS habe „andere und größere Bauvorhaben“ umzusetzen und solle das Grundstück daher verkaufen.

Dies offenbart ein grundsätzliches Problem: Das kommunale Wohnungsunternehmen scheint nicht in der Lage zu sein, gleichzeitig den Bestand zu halten und neue Projekte zu realisieren. Statt die WGS so auszustatten, dass sie beiden Aufgaben gerecht werden kann, wird die Lösung im Verkauf gesucht – genau jene Strategie, die der 10.000-Wohnungen-Beschluss eigentlich beenden sollte.

Die Stadtvertreter sollten sich langsam klar werden, dass sie kommunales Eigentum erhalten, gestalten und verwalten sollen und nicht verkaufen. Gerade dann wenn sie erst kürzlich ein Leitlinienpapier dazu beschlossen haben, mit Lobgesang und Sonntagreden in der Sitzung der Stadtvertretung…

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Der Verlust von drei Wohnungen in der Robert-Beltz-Straße mag auf den ersten Blick vernachlässigbar erscheinen. Doch er schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Wenn die 10.000er-Marke erst einmal unterschritten wird, könnte dies die Büchse der Pandora für weitere Verkäufe öffnen. Die Symbolwirkung wäre immens: Was gilt ein Beschluss der Stadtvertretung noch, wenn er bei ohne Not ausgehebelt wird?

Die Situation erinnert an die Jahre vor 2019, als die WGS über 1.200 Wohnungen verkaufte – ein Kurs, den der 10.000-Wohnungen-Beschluss eigentlich korrigieren sollte. Damals wie heute geht es um die grundsätzliche Frage: Soll die WGS als aktiver Gestalter des Wohnungsmarktes agieren oder wird sie Schritt für Schritt ihrer Substanz beraubt? Die Situation in den damals verkauften Wohnungen ist bekannt. Stichwort „Horrorhaus“ und Fälkalien die überschwemmen und aus den Abflüssen nach oben kommen, versinnbildlichen die Konsequenz der damaligen Verkäufe.

Die anstehende Entscheidung des Hauptausschusses wird zeigen, welchen Stellenwert die Schweriner Wohnungspolitik tatsächlich hat. Bleibt es bei den beschlossenen Zielen oder werden sie zugunsten kurzfristiger Erwägungen aufgeweicht? Die Antwort darauf wird die Zukunft des bezahlbaren Wohnens in Schwerin maßgeblich beeinflussen.

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