(stm)
Am 12. April wählt Schwerin ein neues Stadtoberhaupt. Doch diese Wahl ist mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel – sie erinnert daran, dass das Amt nicht nur für Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker reserviert ist. Rein rechtlich gilt: Wenn du volljährig bist, die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis erfüllst und die Altersgrenzen einhältst, darfst auch du Oberbürgermeisterin, Oberbürgermeister von Schwerin werden.
Das klingt groß, fast zu groß. Aber das Gesetz schreibt nirgends vor, dass man vorher Minister gewesen sein muss oder Jahrzehnte in Parteivorständen verbracht haben soll. Eine Pflegekraft, ein Busfahrer, eine Erzieherin, jemand aus dem Einzelhandel, der IT oder dem Handwerk, Erwebslose – all diese Menschen können kandidieren. Parteien und Wählergemeinschaften dürfen Vorschläge machen, doch auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber sind ausdrücklich vorgesehen. Werr persönlich und gesundheitlich in der Lage ist, darf kandidieren.
Genau darin steckt der Kern der Botschaft: „Auch du darfst Oberbürgermeisterin, Oberbürgermeister werden.“ Demokratie bedeutet nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden können. Wer unzufrieden ist mit dem Stil im Rathaus, mit Entscheidungen oder mit der Art, wie Politik erklärt wird, muss nicht am Rand stehen bleiben und schimpfen. Das System hält die Tür offen für diejenigen, die den Mut haben, hindurchzugehen.
Natürlich ist das Amt anspruchsvoll: Es geht um Verantwortung für den Haushalt, um Personalentscheidungen, um Krisen, die man nicht planen kann. Aber bevor die Frage „Kann ich das?“ kommt, steht eine andere im Raum: „Will ich das überhaupt – und traue ich es mir zu?“ Die Regeln jedenfalls sind klar und bewusst so gestaltet, dass der Weg ins höchste Amt der Stadt nicht nur einer kleinen, abgeschotteten Gruppe vorbehalten ist.
Die OB-Wahl im April ist deshalb auch eine Einladung. An alle, die sagen: „Ich hätte da andere Ideen für Schwerin.“ An alle, die Politik nicht nur kommentieren, sondern mitgestalten wollen. Das Wahlrecht gibt ihnen das Werkzeug in die Hand. Ob jemand diesen Schritt wirklich geht, ist am Ende eine persönliche Entscheidung – aber die wichtigste Hürde ist nicht juristisch, sondern im Kopf. Denn ja: Auch du darfst Oberbürgermeisterin, Oberbürgermeister werden.
Es darf erwartet werden, dass sich die Stadt Schwerin in den kommenden Wochen mit einer Bekanntmachung Namens: „Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die OB Wahl – am….“ an die Öffentlichkeit wenden wird. In dieser Bekanntmachung werden dann alle weiteren Details stehen, die wichtig sind, wenn man kanidideren möchte.
Wer sich weitergehend informieren möchte, dem wird empfohlen auf folgender Website die „alten“ Dokumente von der OB Wahl 2023 anzusehen. Im Kern sind dort alle Informationen zu finden:
Oberbürgermeisterwahl – Landeshauptstadt Schwerin
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