(stm)

Nach dem Abriss der Schauburg-Fassade ist in Schwerin noch nicht entschieden, wie das Areal und Nachbarareal in der Mecklenburgstraße und die angrenzenden Flächen künftig städtebaulich entwickelt werden sollen. Eine Bürgeranfrage an Stadtpräsident Sebastian Ehlers sollte für Klarheit sorgen. Die schriftliche Antwort liefert zwar wichtige formale Eckdaten – lässt aber aus Sicht des Fragestellers zentrale Details offen. Die Anfrage kam von ehemaligen Chef der IHK, Herrn Klaus Michael Rothe.

Der Verweis auf „informelle Gespräche“ ist an sich nichts Ungewöhnliches in frühen Phasen der Stadtentwicklung. Brisant wurde der Punkt erst in der Fragestunde: Auf die Nachfrage des anwesenden Bürgers, wann und in welchem Rahmen dieses Gespräch stattgefunden habe, blieb eine konkrete Antwort aus. Damit bleibt ausgerechnet der Teil offen, der für öffentliche Nachvollziehbarkeit entscheidend wäre – und der Eindruck entsteht, dass die Debatte über die Zukunft des Areals bereits auf einer informellen Ebene begonnen hat, ohne dass der politische Raum bisher vollständig eingebunden ist.

Ehlers stellt in seiner Antwort auf die Bürgerfrage auf der vergangenen Stadtvertretersitzung zunächst den aktuellen planungsrechtlichen Status dar: Für den betroffenen Bereich existiert demnach kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die Stadtvertretung habe keinen Satzungsbeschluss gefasst. Auch ein Aufstellungsbeschluss für einen Bauleitplan sei weder von Stadtvertretung noch Hauptausschuss beschlossen worden – ausdrücklich genannt werden dabei der klassische Bebauungsplan, ein Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie ein vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Zugleich verweist der Stadtpräsident auf die grundsätzlich verfügbaren Instrumente der Bauleitplanung nach Baugesetzbuch. Dazu zählen insbesondere der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie der städtebauliche Vertrag. Ehlers führt aus, dass in Schwerin die Vorbereitung und Durchführung solcher städtebaulichen Maßnahmen – einschließlich Bauleitplanung – in der Praxis regelmäßig auf Kosten der Grundstückseigentümer beziehungsweise Projektentwickler erfolgt sei.

Für künftige Vorhaben sei außerdem der Welterbe-Kontext relevant. Ehlers zufolge liegen die Grundstücke in der Pufferzone des UNESCO-Welterbes „Schweriner Residenzensemble“. Damit gelten die Instrumente zur Qualitätssicherung nach der „Charta für Baukultur Schwerin“. Ein Vorhaben wäre mit dem sich in Gründung befindlichen Beirat für Welterbe sowie dem Beirat für Planung und Baukultur abzustimmen; Voraussetzung seien Entwurfsalternativen mehrerer Entwurfsverfasser.

Die vierte Frage bleib beim wichtigsten Punkt unbeantwortet

Brisant wurde die Angelegenheit jedoch in der Fragestunde der Stadtvertretung. Der Bürger, Klaus Michael Rothe, der die Anfrage gestellt hatte, war persönlich anwesend und stellte ergänzend Fragen zum konkreten Stand möglicher Bauabsichten. Dabei ging es unter anderem um eine mögliche Baugenehmigung oder Bauvoranfrage für das Schauburg-Gelände. So wurde erklärt, dass keine Bauvoranfrage vorliege und bislang keine Beantragungen bekannt seien. Stattdessen sei von einem „informellen Gespräch“ zu möglichen Bebauungsoptionen die Rede gewesen – einschließlich der Perspektive eines Architekturwettbewerbs und einer späteren Befassung im Gestaltungsbeirat.

Genau hier setzte der Bürger mit einer vierten, abschließenden Frage an: Wann und in welchem Rahmen habe dieses informelle Gespräch stattgefunden? Eine konkrete Antwort blieb aus. Auffällig ist dabei, dass der zuständige Baudezernent Bernd Nottebaum (Übergangsoberbürgermeister ab Januar 2026 und „Superdezernent“) in der Sitzung anwesend war, jedoch nicht zur Beantwortung dieser „Details“ herangezogen wurde.

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Der Vorgang berührt damit auch eine grundsätzliche Linie aus der bisherigen Schauburg-Debatte. In einer Verwaltungsstellungnahme zu einem Antrag aus der Stadtvertretung wurde erläutert, dass bauordnungs- und denkmalrechtliche Entscheidungen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises seien; der Antrag sei daher zur Ablehnung empfohlen worden. Inhaltlich teilte die Verwaltung zugleich mit, dass ein Gutachten eine akute Einsturzgefahr für Teile des Gebäudes und die Fassade nachgewiesen wurde; diese Einschätzung sei durch einen städtischen Prüfer für Standsicherheit bestätigt worden.

Unterm Strich macht die Antwort des Stadtpräsidenten deutlich, dass es für das Schauburg-Areal und die Nachbarflächen derzeit keinen politischen Planungsbeschluss gibt, der die künftige Entwicklung verbindlich steuert. Gleichzeitig sorgt der Verweis auf „informelle Gespräche“ ohne benannten Zeitpunkt und Rahmen für neue Nachfragen.

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