(stm/red)
Die Landeshauptstadt Schwerin stellt aktuell die Weichen für den kommenden Doppelhaushalt der Jahre 2027 und 2028. Dabei soll es künftig nicht mehr nur um reine Finanzbudgets gehen, sondern um messbare Versprechen an die Bevölkerung. Nach dem kommunalen Haushaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern ist die Stadt dazu angehalten, sogenannte „wesentliche Produkte“ mit klaren Zielen und Kennzahlen zu hinterlegen. Dies soll die Planung, die Steuerung und die spätere Erfolgskontrolle für künftige Haushalte deutlich vereinfachen.
Da in der Vergangenheit viele Ziele oft nur schwer überprüfbar waren und eine umfassende Auswertung fehlte, hat die Stadtverwaltung das Verfahren im Vorfeld grundlegend überarbeitet. Bereits im ersten Quartal des laufenden Jahres fanden dazu zwei vorbereitende Workshops statt. Dort haben Vertreter der Politik und der Verwaltung gemeinsam neue Schlüsselprodukte ausgewählt sowie präzise, überprüfbare Ziele formuliert. Durch ein Ampelsystem bewerteten die Workshopteilnehmer die verschiedenen Vorschläge direkt vor Ort.
100 bezahlbare Wohnungen pro Jahr?
Aus diesen Vorarbeiten liegen nun detaillierte Verwaltungsvorschläge vor, über die in der nächsten Zeit politisch entschieden wird.
Für die Schwerinerinnen und Schweriner stehen dabei sehr greifbare Themen auf der Agenda. So strebt die Verwaltung verbindlich an, dass künftig jährlich 100 sozial geförderte Wohnungen im Schweriner Stadtgebiet entstehen sollen. Zudem ist geplant, dass sich die Bearbeitungszeit für baurechtliche Verfahren bis zum Jahr 2028 auf zehn Wochen verkürzen soll, sobald alle nötigen Unterlagen bei der Behörde vollständig vorliegen.
Ein weiteres formuliertes Ziel betrifft die Verkehrssicherheit, für die der Kommunale Ordnungsdienst künftig feste 4.000 Messstunden jährlich im Rahmen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung einplanen soll. Auch im sozialen Bereich sollen klare Vorgaben gelten, wie etwa die schrittweise Senkung der Bearbeitungszeit für Anträge auf „Hilfe zur Pflege“ auf nur noch einen Monat bis zum Jahr 2030, sofern die Antragsunterlagen komplett sind.
Noch sind all diese Vorhaben jedoch reine Entwürfe, denn die eigentlichen politischen Beratungen stehen erst noch an. Der Hauptausschuss wird die gesammelten Vorschläge in Kürze zur formellen Prüfung und Bestätigung an die inhaltlich zuständigen Fachausschüsse verweisen. Diese öffentlichen Beratungen werden im Laufe des anstehenden Monats Juni 2026 stattfinden.
Den Auftakt bildet dabei die Einbringung der Beschlussvorlage im Hauptausschuss am 2. Juni 2026, gefolgt unter anderem von der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Verkehr am 11. Juni 2026.
Das letzte Wort behält dabei die gewählte Stadtvertretung, die auch während der späteren, umfangreichen Haushaltsdebatten ausdrücklich das Recht hat, jederzeit weitere Änderungen an den wesentlichen Produkten und Zielen vorzunehmen.
Hier die bisherigen Empfehlungen des „Workshop“, zu denen die Stadtpolitik nun weiter beraten wird:












Was sagen Sie dazu?