(red/stm) Neue Friedhofsgebühren in Schwerin: Handwerk warnt vor Schnellschuss
In Schwerin sollen die Friedhofsgebühren erneut angepasst werden. Die Stadtvertretung soll über die erste Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe entscheiden. Offiziell geht es um eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2027 bis 2029. Doch ganz so technisch, wie es auf den ersten Blick klingt, ist die Vorlage nicht. Denn an den geplanten Änderungen gibt es deutliche Kritik – nicht nur von der Handwerkskammer Schwerin, sondern auch von der Landesinnung der Steinmetze und Steinbildhauer Mecklenburg-Vorpommern.
Die Stadt begründet die Änderung damit, dass die bisherige Kalkulation nur den Zeitraum 2024 bis 2026 abdeckt. Für die neue Kalkulationsperiode müsse deshalb eine neue Berechnung beschlossen werden. Über alle Leistungen der Friedhöfe hinweg rechnet die Verwaltung mit einem um 6,1 Prozent höheren Gebührenaufkommen. Bei den Grabnutzungsrechten fällt der durchschnittliche Anstieg mit 2,0 Prozent vergleichsweise moderat aus. Deutlicher wird es bei anderen Leistungen: Für die Nutzung der Trauerhallen ist ein Plus von 12,7 Prozent vorgesehen, bei den Bestattungsleistungen sind es 11,8 Prozent.
Hinter diesen Zahlen steckt allerdings eine deutlich kompliziertere Entwicklung. Denn nicht jede Gebühr steigt. Einige Positionen sinken sogar. So wird etwa die Urnenstelle in der Gemeinschaftsgrabstätte mit Namenskennzeichnung günstiger. Auch einzelne Baumgrab-Angebote werden nach der neuen Kalkulation niedriger angesetzt. Gleichzeitig verteuern sich klassische Bestattungsleistungen, Trauerhallennutzungen und verschiedene Verwaltungs- oder Zusatzleistungen. Für Angehörige dürfte diese Mischung aus steigenden, sinkenden, brutto und netto ausgewiesenen Gebühren kaum leicht durchschaubar sein.
Genau hier setzt die Kritik der Handwerkskammer Schwerin an. In einem Schreiben an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter warnt sie davor, die neue Satzung vorschnell zu beschließen. Aus Sicht der Kammer seien einzelne Gebührentatbestände nicht ausreichend nachvollziehbar. Besonders kritisch sieht sie, dass hoheitliche und nicht-hoheitliche Gebührenbestandteile für Anwenderinnen und Anwender vermengt würden. Auch an der Verhältnismäßigkeit einzelner Gebühren gebe es weiterhin Zweifel. Schon bei der letzten Gebührenerhöhung habe man entsprechende Bedenken vorgetragen.
Der Punkt ist nicht nebensächlich. Denn Friedhofsgebühren sind keine beliebigen Preisschilder. Sie betreffen Menschen in einer Ausnahmesituation. Wer eine Bestattung organisieren muss, vergleicht nicht in Ruhe Tarife, Steuerlogiken und Kalkulationsmodelle. Angehörige brauchen verständliche Bescheide, nachvollziehbare Gebühren und das Gefühl, dass hier nicht auf einem ohnehin belastenden Moment zusätzliche Intransparenz entsteht.
Zusätzliche Komplexität bringt die Umsatzsteuer. Nach der Vorlage der Stadt sollen bestimmte Leistungen, insbesondere im Bereich anonymer Grabformen, umsatzsteuerpflichtig sein. Zudem können auch Nebenleistungen steuerpflichtig werden, wenn sie mit diesen Hauptleistungen zusammenhängen. In der Satzung tauchen deshalb Gebühren teils netto und teils brutto auf. Verwaltungstechnisch mag das begründbar sein. Bürgerfreundlich ist es damit noch lange nicht.
Hinzu kommt die grundsätzliche Frage, was ein kommunaler Friedhof eigentlich ist. Ist er nur eine gebührenfinanzierte Bestattungseinrichtung? Oder ist er auch öffentlicher Raum, Grünfläche, Kulturort, Denkmalraum und Teil städtischer Identität? Die Stadt selbst rechnet 30,4 Prozent der Friedhofsflächen als öffentliche Grünflächen heraus und bezuschusst diesen Anteil. Damit erkennt sie ausdrücklich an, dass Friedhöfe eben mehr sind als Orte einzelner Grabnutzungen.
Gerade deshalb wirkt die Aussage in der Vorlage erklärungsbedürftig, es gebe keine Alternative, weil eine freiwillige Bezuschussung durch die Landeshauptstadt nicht möglich sei. Wenn öffentliche Grünflächen bereits bezuschusst werden, stellt sich politisch sehr wohl die Frage, wo die Grenze zwischen gebührenfähiger Friedhofsleistung und allgemeinem öffentlichen Interesse gezogen wird. Diese Frage ist nicht nur eine Rechenfrage. Es ist eine Frage politischer Verantwortung.
Auch die Landesinnung der Steinmetze und Steinbildhauer Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits im Mai an die Stadt gewandt. Die Innung erkennt zwar an, dass Kommunen mit steigenden Betriebs- und Unterhaltungskosten umgehen müssen. Sie warnt aber vor einer einseitigen oder überproportionalen Belastung einzelner Grabarten oder Gebührenpunkte. Eine solche Entwicklung könne langfristig negative Folgen für die Friedhofskultur, das traditionelle Handwerk und die Bürgerinnen und Bürger haben.
Die Steinmetze fordern deshalb transparente Kalkulationsgrundlagen, faire und verhältnismäßige Gebührenstrukturen, die Gleichbehandlung beteiligter Gewerke und den Erhalt einer vielfältigen Bestattungskultur. Dahinter steht auch eine wirtschaftliche Sorge: Wenn bestimmte Bestattungsformen oder Grabgestaltungen durch Gebührenstrukturen unattraktiver werden, trifft das nicht nur Angehörige, sondern auch regionale Handwerksbetriebe, die seit Generationen Teil dieser Bestattungskultur sind.
Die Stadt verweist in ihren Unterlagen auf das Kostendeckungsgebot. Gebühren sollen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Die Kalkulation zeigt jedoch, dass der Gebührenhaushalt in den vergangenen Jahren nicht vollständig gedeckt war. Für 2024 wird ein Deckungsgrad von gut 95 Prozent ausgewiesen, für 2025 gut 93 Prozent, für 2026 geplant gut 96 Prozent. Für 2027 wird dann ein Deckungsgrad von mehr als 105 Prozent erwartet, bevor er in den Folgejahren wieder sinkt.
Das zeigt: Die Debatte ist nicht mit dem Satz „Gebühren müssen eben steigen“ erledigt. Es geht um eine komplexe Kalkulation, um Prognosen, Fallzahlen, öffentliche Zuschüsse, Umsatzsteuerfragen und die konkrete Verteilung der Kosten auf einzelne Leistungen. Genau deshalb ist die Forderung der Handwerkskammer nach einer Arbeitsgruppe mit allen beteiligten Interessenvertretern mehr als nur Interessenpolitik. Sie ist ein Hinweis darauf, dass die Stadt bei einem so sensiblen Thema besser erklären, besser aufschlüsseln und besser beteiligen muss.
Am Ende geht es um mehr als eine Satzungsänderung. Es geht um die Frage, wie Schwerin mit seinen Friedhöfen umgeht. Als reine Kostenstellen? Oder als Orte, die für viele Menschen mit Erinnerung, Würde, Geschichte und Stadtgrün verbunden sind?
Dass Gebühren regelmäßig überprüft werden müssen, ist unstrittig. Aber wenn selbst Handwerkskammer und Steinmetz-Innung vor Intransparenz, Unverhältnismäßigkeit und möglichen Folgen für die Friedhofskultur warnen, sollte die Stadtvertretung diese Vorlage nicht einfach durchwinken. Eine rechtssichere Satzung ist wichtig. Eine nachvollziehbare, faire und für Angehörige verständliche Satzung ist es ebenso.
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