(red/stm)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat Leistungen beim Einwegkunststofffonds des Bundes gemeldet. Auszahlungen sind bislang jedoch noch nicht erfolgt. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hervor. Auf Nachfrage von schwerin.news hat das Bundesumweltministerium nun weitere Angaben zum Stand des Fonds, zum Auszahlungsvolumen und zu den Verzögerungen gemacht.
Nach Angaben des Ministeriums soll das auszuschüttende Fondsvolumen für das Kalenderjahr 2024 rund 205 Millionen Euro betragen. Die genaue Zahl soll in den kommenden Wochen vom Umweltbundesamt veröffentlicht werden. Bundesweit sind bislang 2.499 Anspruchsberechtigte registriert. Für das Kalenderjahr 2024 wurden fast 2.000 Leistungsmeldungen eingereicht. Für das Kalenderjahr 2025 würden die Daten derzeit ausgewertet.
Der Einwegkunststofffonds soll Kommunen und andere Anspruchsberechtigte bei Kosten unterstützen, die durch Einwegkunststoffabfälle im öffentlichen Raum entstehen. Hersteller bestimmter Produkte zahlen dafür eine jährliche Abgabe in den Fonds. Dazu gehören unter anderem kunststoffhaltige Zigarettenfilter, Getränkebecher und Lebensmittelbehälter. Aus dem Fonds erhalten Anspruchsberechtigte anschließend Auszahlungen für bereits erbrachte Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen.
In Schwerin hatte die Fraktion UB/FDP konkret nach Zigarettenkippen im öffentlichen Raum und nach möglichen Mitteln aus dem Fonds gefragt. Die Stadtverwaltung bestätigte, dass der Einwegkunststofffonds bekannt sei. Weitere Fördermöglichkeiten in diesem Zusammenhang seien nicht bekannt.
Nach Angaben der Verwaltung hat Schwerin für die Jahre 2024 und 2025 Leistungen beim Fonds gemeldet. Genannt wurden unter anderem die kommunale Straßen- und Gehwegreinigung, Grünflächenreinigung, Papierkorbleerung, Kehrgutentsorgung, die Reinigung der Straßenabläufe sowie Leistungen im Rahmen der Abfallberatung.
Auszahlungen aus dem Fonds an Kommunen seien bislang noch nicht erfolgt, teilte die Stadt mit. Auch zu einer erwartbaren Höhe der Auszahlungen könne derzeit keine Angabe gemacht werden.
Das Bundesumweltministerium bestätigt auf Anfrage von schwerin.news, dass es bei der Umsetzung des Fonds zu Verzögerungen gekommen ist. Die Programmierung der Registrierungs- und Datenmeldefunktionen für Hersteller und Anspruchsberechtigte sei verspätet bereitgestellt worden. Die Registrierungsfunktionen für Anspruchsberechtigte seien am 1. August 2024 fertiggestellt worden. Das Formular für die Leistungsmeldung ging nach Angaben des Ministeriums am 24. Februar 2025 online.
Die Fristverlängerung für Leistungsmeldungen sei notwendig gewesen, damit die technischen Verzögerungen nicht zulasten der Anspruchsberechtigten gingen. Inzwischen funktionierten laut Ministerium nahezu alle notwendigen Registrierungs- und Datenmeldeprozesse. Das Umweltbundesamt prüfe derzeit die eingegangenen Leistungsmeldungen für das Kalenderjahr 2024.
Mit ersten Auszahlungen wird nach Angaben des Ministeriums in der zweiten Jahreshälfte 2026 gerechnet. Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Wie viel Geld Schwerin aus dem Fonds erhalten könnte, bleibt weiterhin offen. Das Bundesministerium erklärt, dass die Höhe der Auszahlung nicht allein von der Einwohnerzahl abhängt. Anspruchsberechtigte melden ihre erbrachten Leistungen anhand festgelegter Parameter. Die auszuzahlenden Mittel werden nach den erbrachten Sammel-, Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen ermittelt. Die Einwohnerzahl werde zwar abgefragt, diene aber nur der Plausibilisierung.
Auch für Mecklenburg-Vorpommern liegen dem Ministerium keine gesonderten Zahlen vor. Eine Auswertung nach einzelnen Bundesländern gebe es nicht. Eine Einschätzung, in welcher Größenordnung Mittel nach Mecklenburg-Vorpommern fließen könnten, gibt das Ministerium ebenfalls nicht ab.
Öffentlich nachvollziehbar wird nach Angaben des Ministeriums zudem nicht sein, welche Kommune später welchen Betrag erhält. Nach dem Einwegkunststofffondsgesetz würden nur die registrierten Hersteller und Anspruchsberechtigten veröffentlicht. Das Umweltbundesamt sei außerdem verpflichtet, jährlich bis zum 31. Dezember Daten über die im Vorjahr insgesamt erbrachten Leistungen und die dadurch entstandenen Kosten auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Eine feste Zweckbindung der ausgezahlten Mittel gibt es laut Ministerium nicht. Begründet wird dies damit, dass der Fonds nachschüssig ausgezahlt wird. Die Leistungen werden also zunächst erbracht, anschließend erfolgt die Auszahlung als Ausgleich. Vielerorts sei allerdings geplant, die Mittel in zusätzliche Maßnahmen der Stadtreinigung und Umweltsauberkeit zu investieren.
Bei der Frage nach Zigarettenkippen verweist die Stadt Schwerin darauf, dass die Kosten für deren Beseitigung nicht gesondert erfasst werden. Die Beseitigung erfolge im Rahmen der Straßen- und Gehwegreinigung, zum einen durch die Stadt selbst, zum anderen durch reinigungspflichtige Anlieger.
Das Bundesumweltministerium sieht eine solche gesonderte Erfassung nicht als notwendig an. Eine Differenzierung nach einzelnen Einwegkunststoffprodukten sei bei den Leistungsmeldungen nicht erforderlich. Dies wäre nach Einschätzung des Ministeriums zu bürokratisch. Die Zusammensetzung des öffentlichen Abfalls sei bereits bei der Festlegung der Abgabesätze und des Punktesystems in der Einwegkunststofffondsverordnung berücksichtigt worden.
Der Fonds kann künftig auch erweitert werden. Nach Angaben des Ministeriums ist ab 2027 eine erste Ausweitung auf kunststoffhaltige Feuerwerkskörper vorgesehen. Weitere mögliche Anpassungen sollen nach einer Evaluierung und mit Blick auf die Weiterentwicklung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie geprüft werden.
Für Schwerin bleibt damit zunächst offen, wann genau eine Auszahlung erfolgt und in welcher Höhe die Stadt Mittel aus dem Einwegkunststofffonds erhalten wird. Klar ist bislang: Schwerin hat Leistungen gemeldet, der Bund rechnet für 2024 bundesweit mit rund 205 Millionen Euro Auszahlungsvolumen, und erste Zahlungen sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen. Eine Zweckbindung für die Gelder gibt es demnach nicht, da die Kommunen in Vorleistung gegangen sind.
Für Interessierte hier unsere http://www.schwerin.news Anfrage nebst beantwortung des Bundesministerium:













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