(stm/red)
Mecklenburg-Vorpommern bekommt ein neues Instrument der Bürgerbeteiligung. Der Landtag hat am Mittwoch eine Reform des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes beschlossen. Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger öffentliche Petitionen direkt über den Landtag einreichen und unterstützen können. Erreicht eine Petition innerhalb von sechs Wochen mindestens 1.000 Unterschriften, kann das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss beraten werden.
Damit öffnet der Landtag ein Stück weit seine Türen für Anliegen aus der Bevölkerung. Petitionen sollen nicht mehr nur als Eingaben im parlamentarischen Verfahren behandelt werden, sondern bei ausreichender Unterstützung auch sichtbar diskutiert werden können. Die Unterzeichnung soll sowohl digital als auch handschriftlich möglich sein. Für Initiativen, Vereine oder Bürgergruppen entsteht damit ein direkterer Weg, Themen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag zu bringen.
Der Verein Mehr Demokratie begrüßt die Reform ausdrücklich. Mecklenburg-Vorpommern sei nun das siebte Bundesland, das neben dem Bundestag öffentliche Petitionen anbiete, nach Thüringen zudem erst das zweite ostdeutsche Bundesland mit diesem Instrument. Die Hürde von 1.000 Unterschriften bewertet der Verein als „moderat und bürgerfreundlich“.
Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, sieht in der Reform einen wichtigen Schritt für mehr Vertrauen in demokratische Verfahren. „Öffentliche Petitionen sind gut geeignet, Vertrauen in die Demokratie zurückzuholen. Das Parlament bleibt nicht unter sich, sondern öffnet sich stärker für einen Dialog mit der Zivilgesellschaft“, erklärte Beck.
Der Unterschied zu privaten Plattformen wie Change.org ist dabei entscheidend: Dort können Anliegen zwar öffentlich Aufmerksamkeit erzeugen, sie landen aber nicht automatisch im parlamentarischen Verfahren. Mit der neuen Regelung sollen Petitionen künftig direkt beim Landtag sichtbar gemacht und bei ausreichender Unterstützung im zuständigen Ausschuss beraten werden können.
Ganz grenzenlos ist das neue Instrument allerdings nicht. Nach Angaben aus dem parlamentarischen Verfahren besteht kein automatischer Rechtsanspruch darauf, dass jede Petition veröffentlicht oder angehört wird. Vor der Veröffentlichung soll also weiterhin geprüft werden, ob eine Petition die Voraussetzungen erfüllt.
Politisch wurde die Reform über die Koalitionsfraktionen hinaus auch von FDP und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. CDU und AfD stimmten laut dpa gegen die Gesetzesänderung.
Mehr Demokratie verweist auf Erfahrungen aus anderen Parlamenten, etwa dem Bundestag und dem Thüringer Landtag. Öffentliche Anhörungen könnten dort zeigen, wie sachorientiert direkte Bürgeranliegen im Parlament behandelt werden können. Beck beschreibt solche Sitzungen als lebendige Sachdebatten: Die Petenten tragen ihr Anliegen vor, Abgeordnete hören zu, stellen Fragen und setzen sich öffentlich mit dem Thema auseinander.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist die Reform damit mehr als eine technische Modernisierung des Petitionsrechts. Sie schafft einen zusätzlichen öffentlichen Kanal zwischen Bevölkerung und Parlament. Ob daraus tatsächlich mehr Vertrauen entsteht, wird davon abhängen, wie offen und ernsthaft der Landtag künftig mit diesen Petitionen umgeht.













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