(red/stm)
Die Landeshauptstadt Schwerin will die Möglichkeiten des sogenannten Bau-Turbos nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Doch noch bevor die ersten Projekte nach dem neuen Bundesgesetz auf den Weg gebracht werden, ist eine politische Grundsatzdebatte entbrannt: Wer soll künftig darüber entscheiden, wenn von geltendem Baurecht abgewichen werden darf – die Verwaltung oder die gewählten Stadtvertreter?
Auslöser ist das Ende Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Der darin verankerte § 246e Baugesetzbuch ermöglicht es Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen, von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, ohne zuvor einen Bebauungsplan aufstellen oder ändern zu müssen. Ziel ist die schnellere Schaffung von Wohnraum.
Innenministerium widerspricht indirekt der Verwaltung
Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, die Zustimmung zu entsprechenden Vorhaben künftig auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Grundlage dafür sollten von der Stadtvertretung beschlossene Leitlinien sein, nach denen die Verwaltung die einzelnen Anträge beurteilt.
Für Bewegung sorgte jedoch ein Rundschreiben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Mai. Darin wird klargestellt, dass die Zustimmung nach § 36a BauGB der Ausübung der kommunalen Planungshoheit dient und funktional die Bauleitplanung ersetzt. Zuständig sei deshalb grundsätzlich die Gemeindevertretung. Eine Übertragung auf Hauptausschuss oder Oberbürgermeister sei zwar möglich, müsse aber bewusst beschlossen werden.
Diese Einschätzung griffen die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP und die SPD auf. In einem gemeinsamen Änderungsantrag fordern sie, die Zuständigkeit nicht dem Oberbürgermeister, sondern dem Hauptausschuss zu übertragen. Bau-Turbo-Entscheidungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung einzelner Stadtteile haben und sollten deshalb unter Beteiligung gewählter Mandatsträger getroffen werden, argumentieren die Antragsteller.
Schwerin setzt enge Grenzen
Anders als vielfach dargestellt, geht es bei der Schweriner Diskussion nicht darum, möglichst viele Bauvorhaben zu ermöglichen. Vielmehr will die Verwaltung den Anwendungsbereich des Bau-Turbos bewusst begrenzen.
Nach den vorgeschlagenen Leitlinien soll die Regelung ausschließlich für Wohnungsbauvorhaben in Geschossbauweise mit mindestens sechs zusätzlichen Wohneinheiten gelten. Zugelassen werden sollen nur Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder Projekte, bei denen von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen wird. Wohnungsbau im Außenbereich soll dagegen grundsätzlich ausgeschlossen bleiben.
Dabei geht Schwerin deutlich restriktiver vor als das Bundesrecht. Das Bundesbauministerium weist in seinen Anwendungshinweisen ausdrücklich darauf hin, dass der Bau-Turbo grundsätzlich auch im Außenbereich angewendet werden kann, sofern ein räumlicher Zusammenhang zum bestehenden Siedlungsbereich besteht.
Verwaltung zeigt mögliche Problemfälle
Wie sensibel die Verwaltung das Thema bewertet, zeigt eine begleitende Präsentation. Dort werden mehrere Beispiele genannt, bei denen der Bau-Turbo nach Auffassung der Stadt gerade nicht angewendet werden sollte.
Als problematisch werden unter anderem eine Innenblockbebauung an der Ricarda-Huch-Straße, mögliche Bauvorhaben im Wochenendhausgebiet Schwälkenberg, Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet an der Hagenower Straße sowie eine Zweite-Reihe-Bebauung am Adam-Scharrer-Weg dargestellt.
Die Stadt will damit verhindern, dass durch die neuen gesetzlichen Möglichkeiten städtebauliche Entwicklungen entstehen, die den bisherigen Planungszielen widersprechen.
Streit um soziale Vorgaben
Kontrovers diskutiert wurde auch die Frage, welche Anforderungen Bau-Turbo-Projekte erfüllen sollen. SPD und Grüne forderten, einen Anteil von mindestens 25 bis 40 Prozent sozialem Wohnungsbau verbindlich festzuschreiben. Zudem sollten bestehende Segregationslagen in einzelnen Stadtteilen nicht verschärft werden.
Die Verwaltung sprach sich dagegen aus. Sie argumentierte, dass der Bau-Turbo nicht allein für klassischen sozialen Wohnungsbau genutzt werden solle, sondern auch für betreute Wohnformen sowie Wohnangebote für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung
Auch wenn derzeit noch kein konkretes Bau-Turbo-Projekt in Schwerin vorliegt, dürfte die anstehende Entscheidung weit über den Einzelfall hinausreichen.
Denn sie legt fest, wer künftig über Bauvorhaben entscheidet, die von bestehenden Planungsregeln abweichen sollen. Die Verwaltung verweist auf schnellere Verfahren und weniger Bürokratie. Teile der Stadtvertretung sehen darin dagegen eine Frage demokratischer Kontrolle und kommunaler Selbstverwaltung.
Der eigentliche Konflikt dreht sich damit weniger um den Wohnungsbau selbst als um die Frage, wer in Schwerin die politische Verantwortung für weitreichende städtebauliche Entscheidungen trägt. Als nächstes ist die Stadtvertretung am 27. Juni am Zug. Dann wird sich entscheiden, ob die Zustimmung zu Bau-Turbo-Vorhaben künftig allein durch die Verwaltung erteilt werden kann oder ob die Kommunalpolitik über den Hauptausschuss ein Mitspracherecht behält. Damit fällt zugleich eine Grundsatzentscheidung darüber, wie Schwerin die neuen Spielräume des Bundesrechts künftig nutzen will.













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