(stm)
Mit einem denkbar knappen Ergebnis ist die geplante Erhöhung der Friedhofsgebühren in der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin gescheitert. Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung fand am Montagabend keine Mehrheit und wurde mit 16 Ja- zu 16 Nein-Stimmen abgelehnt. Bei Stimmgleicheit gilt ein Antrag generell als abgelehnt.
Der Abstimmung war eine eindringliche Rede eines Vertreters der Steinmetz-Innung vorausgegangen. Er appellierte an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die Auswirkungen der geplanten Gebührenerhöhungen auf Hinterbliebene und das regionale Handwerk zu bedenken. Seine Ausführungen fanden im Plenum offenbar Gehör.
Die Stadtverwaltung hatte die Neufassung der Gebührensatzung mit gestiegenen Personal-, Sach- und Unterhaltungskosten begründet. Nach ihrer Auffassung sei eine Anpassung erforderlich gewesen, um die Kosten der städtischen Friedhöfe verursachungsgerecht zu decken.
Mit der Ablehnung bleibt es zunächst bei den bisherigen Friedhofsgebühren. Ob und wann die Verwaltung einen überarbeiteten Vorschlag vorlegt, ist derzeit offen.
Die Entscheidung zählt zu den überraschendsten Abstimmungen des Abends und zeigt erneut, dass sich in der Stadtvertretung für Verwaltungsvorlagen längst keine festen Mehrheiten mehr ergeben. Schon eine einzelne Stimme kann den Ausschlag geben – so auch bei der Friedhofsgebührensatzung.
Es wird also, so darf man es erwarten, in den nächsten Wochen ein neuer Entwurf vorgelegt werden müssen. Ob es dann, bestenfalls durch eine bessere Beiteiligung der Dienstlerister, Handwerker und Innung gelingt einen mehrheitsfähigen Antrag zu beschließen, wird sich zeigen.
http://www.schwerin.news hat bei der Innung der Steinmetze angefragt und wird über deren Stellungnahme berichten, sobald diese vorliegt.
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