(stm/red)
Die Landeshauptstadt Schwerin bekommt für das Haushaltsjahr 2025 erneut Millionenhilfe vom Land. Das Innenministerium bewilligt 9 Millionen Euro zur Haushaltskonsolidierung und weitere rund 3,49 Millionen Euro für Investitionen. Der Bescheid zeigt zugleich: Trotz positiver Entwicklung bleibt ein gewaltiger negativer Saldo aus früheren Jahren bestehen.
Die Landeshauptstadt Schwerin erhält für das Haushaltsjahr 2025 eine Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Millionen Euro. Zusätzlich bewilligt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderzuweisung für investive Zwecke in Höhe von 3.490.510,88 Euro. Das geht aus einem Bescheid des Innenministeriums hervor, der schwerin.news vorliegt. Insgesamt fließen damit 12.490.510,88 Euro an die Stadt.
Der Bescheid ist auf den 28. Mai 2026 datiert und von Innenminister Christian Pegel unterzeichnet. Grundlage sind Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landeshauptstadt hatte die Mittel mit Antrag vom 5. Mai 2026 beantragt.
Die Konsolidierungszuweisung soll Städte und Gemeinden unterstützen, die ihre Haushaltslage verbessern und bestimmte Konsolidierungsziele erreichen. Im Fall Schwerins stellt das Innenministerium fest, dass die Stadt die Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend ist dabei ein positiver jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen. Nach Abzug der bereits 2025 ausgezahlten Konsolidierungszuweisung erreichte Schwerin laut Bescheid einen positiven Saldo von 3.317.869,55 Euro.
Damit liegt die Stadt knapp über der für kreisfreie Städte relevanten Schwelle von 3 Millionen Euro. Diese Voraussetzung ist wichtig, damit die Mindestzuweisung gewährt werden kann. Schwerin hatte die Zuweisung beantragt, das Innenministerium bewilligte sie nun in voller Höhe.
Doch der Blick in den Bescheid macht auch deutlich: Von einer entspannten Haushaltslage kann weiter keine Rede sein. Trotz der in den Jahren 2022 bis 2025 erhaltenen Hilfen und selbst erwirtschafteter positiver Salden verbleibt laut Innenministerium zum Stichtag 31. Dezember 2021 weiterhin ein ausgleichsfähiger negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 65.649.878,18 Euro.
Anders gesagt: Die Stadt hat Fortschritte gemacht, aber der finanzielle Altbestand bleibt erheblich. Die Millionen aus Schwerin sind daher weniger ein Zeichen echter Haushaltsfreiheit als vielmehr Teil eines fortlaufenden Konsolidierungsprozesses.
Neben den 9 Millionen Euro zur Haushaltskonsolidierung erhält Schwerin weitere 3,49 Millionen Euro für investive Zwecke. Diese Sonderzuweisung hängt damit zusammen, dass Empfänger von Konsolidierungszuweisungen unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Mittel erhalten können, wenn sie im Haushaltsjahr auf eine investive Verwendung von Schlüsselzuweisungen verzichten.
Die Höhe der Sonderzuweisung beträgt vier Prozent der Schweriner Schlüsselzuweisungen aus dem Jahr 2025. Diese beliefen sich laut Bescheid auf 87.262.771,95 Euro. Vier Prozent davon ergeben die bewilligten 3.490.510,88 Euro. Das Geld wird als Kapitalzuschuss gewährt und soll für investive Zwecke verwendet werden.
Für Schwerin ist der Bescheid damit kurzfristig eine gute Nachricht. Die Stadt bekommt dringend benötigte Millionen und kann zugleich Investitionen absichern. Politisch dürfte der Bescheid aber auch neue Debatten auslösen. Denn während Verwaltung und Stadtpolitik regelmäßig auf knappe Kassen, Pflichtaufgaben und steigende Kosten verweisen, zeigt das Papier zugleich: Schwerin erreicht zwar Konsolidierungsziele, steht aber weiterhin vor einem massiven strukturellen Finanzproblem.
Die 12,49 Millionen Euro vom Land helfen also. Sie lösen das Schweriner Haushaltsproblem aber nicht.












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