(stm/red)
Die Stadtverwaltung plant derzeit kein eigenes flächendeckendes Carsharing-Angebot. In einer Antwort zur Stadtvertretung verweist die Verwaltung auf private Anbieter, rechtliche Grenzen kommunalen Handelns und den Vorrang von Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr.
Schwerin hat derzeit keine Pläne, selbst ein flächendeckendes Carsharing-Angebot aufzubauen. Das geht aus einer Antwort des 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters, Bernd Nottebaum, auf eine Bürgerfrage zur Sitzung der Stadtvertretung am 29. Juni 2026 hervor. Demnach sieht die Verwaltung ihre Rolle beim Carsharing vor allem darin, Rahmenbedingungen zu schaffen – etwa durch reservierte Stellplätze im öffentlichen Raum oder durch Regelungen zur Sondernutzung. Ein eigener kommunaler Betrieb oder eine Beteiligung an solchen Angeboten sei dagegen nicht vorgesehen.
Nach Angaben der Stadt nutzen in Schwerin laut der Studie „Mobilität in Städten“ rund zwei Prozent der Bevölkerung regelmäßig Carsharing. Bereits heute gebe es in der Landeshauptstadt private und bundesweit agierende Anbieter, darunter „gkt mobil“ und den Deutsche-Bahn-Dienst „Flinkster“. Diese Angebote würden privatwirtschaftlich und zu marktüblichen Preisen betrieben.
Die Verwaltung macht in ihrer Antwort deutlich, dass sie Carsharing zwar als Teil moderner Mobilität betrachtet, den entscheidenden Hebel für Klimaschutz und einen sparsameren Umgang mit öffentlichen Flächen aber vor allem im Umweltverbund sieht. Gemeint sind damit der öffentliche Personennahverkehr, der Radverkehr und der Fußverkehr. Diese seien die „klimafreundlichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr“. Bis 2028 soll der Umweltverbund nach Darstellung der Stadt 66 Prozent am Modal Split in Schwerin erreichen.
Auch beim Thema E-Mobilität setzt Schwerin nach eigenen Angaben nicht auf eine Verknüpfung mit Carsharing. Die Unterstützung privater Anbieter von E-Ladestationen habe für die Stadt ein großes Gewicht, erfolge aber unabhängig davon, ob die Fahrzeuge geteilt oder privat genutzt werden.
Interessant ist auch der Blick auf den städtischen Fuhrpark. Die Stadtverwaltung Schwerin verfügt nach eigenen Angaben über 19 Fahrzeuge, ohne Feuerwehr, Rettungsdienst, Eigenbetriebe, Schulen und Kulturbüro. Davon seien elf geleast und acht im Eigentum der Stadt. Einnahmen aus Fahrzeugverkäufen habe es seit 2021 nicht gegeben. Auch Einsparpotenziale durch eine stärkere Nutzung von Carsharing-Angeboten seien bislang nicht berechnet worden, da es keine Überlegungen gebe, Fahrzeuge der Stadtverwaltung einem Carsharing-System zur Verfügung zu stellen.
Als Grund nennt die Verwaltung unter anderem, dass es sich bei den Fahrzeugen überwiegend um spezielle Nutzfahrzeuge handele, die für klassisches Carsharing nicht geeignet seien.
Damit bleibt Carsharing in Schwerin vorerst ein privatwirtschaftliches Angebot. Die Stadt will nicht selbst Anbieter werden, sondern allenfalls den öffentlichen Rahmen setzen. Wer auf einen deutlichen Ausbau durch die Kommune gehofft hatte, dürfte von der Antwort enttäuscht sein. Wer dagegen vor allem auf Bus, Bahn, Rad und Fußverkehr setzt, findet in der Haltung der Verwaltung eine klare Prioritätensetzung.












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