Schwerin regelt, wie es Geld anlegt – nur das Geld fehlt, und die Regeln taugen auch nicht viel

(fab/Gastbeitrag)

Man stelle sich vor, jemand ohne Auto schreibt eine Hausordnung dafür, wo der Wagen künftig geparkt werden darf, und macht dabei auch noch Rechtschreibfehler in der Hausordnung. Ungefähr das beschließt die Stadtvertretung auf ihrer kommenden Sitzung. Die Kämmerei legt eine „Anlagerichtlinie“ vor, ein Regelwerk dafür, wie die Landeshauptstadt überschüssiges Geld sicher und gewinnbringend bei Banken parkt. Das Grundproblem steht in der Vorlage selbst, schwarz auf weiß: Schwerin komme „aktuell und leider auch nicht absehbar in die Verlegenheit von Geldanlagen“. Übersetzt heißt das: Die Stadt hat nichts übrig.

Sie lebt vom Dispo, im Amtsdeutsch Kassenkredit genannt, und die Verwaltung rechnet nicht damit, dass sich das in nächster Zeit ändert. Warum dann der Aufwand? Weil das Land es seit Mai 2024 jeder Gemeinde vorschreibt. Zwei Jahre hat Schwerin für ein vierseitiges Papier gebraucht, das eigentlich „unverzüglich“ hätte gemeldet werden müssen. Die Kämmerei sagt offen, man habe es liegen lassen, weil es ja ohnehin kein Geld anzulegen gab. Ein Bürger, der seine Steuererklärung mit derselben Begründung zwei Jahre verschleppt, bekommt Post vom Finanzamt. Als Alternative zum Beschluss nennt die Vorlage genau einen Satz: „Die Anlagerichtlinie wird nicht beschlossen.“ Mehr Denkarbeit war offenbar nicht drin.

Nun könnte man sagen: Eine Richtlinie für einen Fall, der nicht eintritt, kann ruhig schlampig sein, schadet ja niemandem. Dieser Gedanke ist bequem und falsch. Denn wer das Papier tatsächlich liest, findet ein Regelwerk, das im Ernstfall mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

Beispiel Notgroschen: Die Stadt soll „bis zu einer Höhe von mindestens drei Prozent“ der laufenden Ausgaben als eiserne Reserve zurücklegen. „Bis zu“ ist eine Obergrenze, „mindestens“ ist eine Untergrenze. Beides in einem Halbsatz ergibt schlicht keinen Sinn, und niemand in der Kämmerei hat es vor der Vorlage gemerkt.

Beispiel Laufzeiten: Anlagen sollen „grundsätzlich“ fünf Jahre nicht überschreiten. Das ist eine Regel mit eingebautem Hintertürchen, denn „grundsätzlich“ heißt im Verwaltungsdeutsch immer „außer wenn nicht“, und wer über die Ausnahme entscheidet, steht nirgends.

Beispiel Banken: Welche Institute infrage kommen, wird nicht gesagt, sondern nur auf zwei Ziffern einer Landesvorschrift verwiesen, die kein Stadtvertreter im Kopf hat. Beispiel Streuung: Ist der Zins bei einer Bank am höchsten, deren „höchstzulässiger Anteil bereits überschritten ist“, soll man das zweitbeste Angebot nehmen. Wie der Anteil überhaupt überschritten sein kann, wenn die Richtlinie das doch verbietet, erklärt das Papier nicht.

Beispiel Nachhaltigkeit: Ein Satz, man wolle „ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen“, welche, wie, mit welcher Folge, bleibt offen. Zwei Paragrafen weiter steht dann, dass immer das Angebot mit dem höchsten Ertrag zu wählen ist. Die Nachhaltigkeit ist damit schon im eigenen Text wieder abgeräumt, bevor sie je gegolten hat. Und dann der Strafzinsen-Passus: Sollten Banken irgendwann wieder Geld dafür verlangen, dass man Geld bei ihnen lagert, darf die Stadt trotzdem anlegen. Eine Kommune, die auf Pump lebt, sichert sich vorsorglich das Recht, für ihr nicht vorhandenes Guthaben auch noch draufzuzahlen. Dass im Beschlussformular alle Kästchen zu Auswirkungen auf Familien, Wirtschaft, Klima und Jugend leer geblieben sind und im Inhaltsverzeichnis bei einem Paragrafen die Seitenzahl fehlt, passt ins Bild. So sieht ein Papier aus, das niemand mit Sorgfalt geschrieben hat, sondern eines, das eine Frist abhaken soll.

Richtig fahrlässig wird es dort, wo es um echtes Risiko geht.

Erlaubt sind neben Tages- und Festgeld auch Geldmarktfonds. Die gelten als vergleichsweise sicher, sind aber keine Sparbücher: Sie fallen nicht unter die Einlagensicherung und können im Wert schwanken. Welche Fonds infrage kommen, von welchem Anbieter, mit welcher Qualität, darüber schweigt die Richtlinie. Sie ist erkennbar für Festgeld gedacht und Fonds wurden hineingeschrieben, ohne den Rest anzupassen. Vor jeder Anlage sollen drei Angebote eingeholt werden, nur gibt es bei Fonds keine Angebote mit Zinssatz, die man vergleichen könnte. Die jährliche Übersicht über alle Anlagen soll Vertragspartner, Betrag, Zins und Laufzeit enthalten, doch ein Fonds hat weder festen Zins noch Laufzeit, und den aktuellen Kurswert, der bei Fonds das Einzige ist, was zählt, fragt die Liste gar nicht ab.

Diese Übersicht wird zudem nur einmal im Jahr aktualisiert, ist also elf Monate lang veraltet. Am schwersten wiegt, was fehlt: Es gibt keine Betragsgrenze, ab der der Kämmerer, der Oberbürgermeister oder der Finanzausschuss zustimmen müssen. Kein Vier-Augen-Prinzip, kein Genehmigungsweg. Die Stadtkasse holt Angebote ein, die Stadtkasse entscheidet, die Stadtkasse dokumentiert sich selbst. Fünfzig Millionen Euro bei einer einzigen Bank wären nach diesem Text ohne einen einzigen politischen Beschluss möglich.

Die Stadtvertretung erfährt davon frühestens im Jahresbericht, und auch den nur, wenn überhaupt etwas angelegt wurde. Gleichzeitig gilt das Ganze nur für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, nicht für die städtischen Gesellschaften wie Wohnungsgesellschaft, Stadtwerke oder Nahverkehr. Dort bewegt sich das wirkliche Geld, dort greift das Papier nicht. Es regelt also nachlässig einen Bereich, in dem es nichts zu regeln gibt, und lässt den Bereich aus, in dem es darauf ankäme.

Die Stadtvertretung hätte jetzt die Wahl, aus dieser Pflichtübung ein brauchbares Werkzeug zu machen: Widersprüche streichen, Fonds klar begrenzen oder ganz herausnehmen, Zustimmungsgrenzen und Vier-Augen-Prinzip einbauen, vierteljährlich statt jährlich berichten, Nachhaltigkeit entweder ernst meinen oder ehrlich weglassen.

Winkt sie das Papier stattdessen so durch, wie es ist, beschließt sie kein Finanzregelwerk. Sie beschließt eine Erklärung, dass man es in Schwerin bei diesem Thema nicht so genau nimmt, weder mit dem Geld noch mit den Regeln dafür. Ja, aktuell kann Schwerin nicht großartig Geld anlegen – doch wenn es mal soweit sein sollte – und das haben sich ja fast alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter in Programm geschrieben – sollte vernünftig geregelt sein, wie das passiert.



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