Schwerin: Bundeswehr zeigt kein Interesse an Millitärgelände in Görries

(stm/red) Ein gutes Dreivierteljahr lang stand ein Stück Schweriner Stadtgebiet unter Vorbehalt. Nun ist klar: Die Bundeswehr hat kein Interesse an dem ehemaligen sowjetischen Militärgelände an der Zeppelinstraße im Stadtteil Görries. Das Bundesministerium der Verteidigung hat der Landeshauptstadt in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Prüfung abgeschlossen ist und die Fläche für Zwecke der Streitkräfte nicht geeignet sei. Damit fällt das sogenannte Moratorium weg – die Bremse also, die der Bund seiner eigenen Immobilienverwaltung auferlegt hatte.

Worum es überhaupt geht

Hinter der sperrigen Bezeichnung „WGT-Objekt 15″ verbirgt sich ein Stück deutsch-deutscher Nachkriegsgeschichte. WGT steht für „Westgruppe der Truppen“, so hieß der Verband der sowjetischen Streitkräfte, der bis Anfang der neunziger Jahre auf dem Gebiet der früheren DDR stationiert war. Nach dem Abzug der letzten Soldaten im Jahr 1994 fielen hunderte Kasernen, Übungsplätze, Depots und Wohnsiedlungen an die Bundesrepublik. Damit man den Überblick behielt, wurden die Grundstücke schlicht durchnummeriert – daher die Nummer 15 für das Areal in Schwerin-Görries.

Verwaltet werden solche Flächen heute von der „BImA“, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Das ist eine bundeseigene Anstalt mit Sitz in Bonn, die praktisch der Hausverwalter und Makler des Bundes ist: Sie kümmert sich um Dienstgebäude, Wohnungen und eben auch um Grundstücke, die niemand mehr braucht.

Wenn ehemalige Militärflächen in eine zivile Nutzung überführt werden – als Wohngebiet, Gewerbepark oder Naturfläche –, spricht man von Konversion. Genau diese Konversion war in Görries seit Herbst 2025 eingefroren.

Warum der Bund plötzlich wieder hinsah

Der Grund für die Vollbremsung liegt in der veränderten Sicherheitslage. Seit dem Angriff auf die Ukraine wächst die Bundeswehr wieder, statt zu schrumpfen. Mehr Personal, mehr Material und mehr Übungsbetrieb brauchen Platz – und Platz, den man bereits besitzt, ist billiger und schneller verfügbar als neu gekaufter. Das Verteidigungsministerium ließ deshalb bundesweit prüfen, ob sich frühere Militärliegenschaften reaktivieren lassen. Solange diese Prüfung lief, durfte die BImA die betroffenen Grundstücke weder verkaufen noch für eine zivile Entwicklung freigeben. Im Oktober 2025 erfuhr die Stadtverwaltung, dass auch das Görrieser Areal auf der Liste steht.

Für Schwerin war das keine Kleinigkeit. Eine militärische Nutzung im Stadtgebiet hätte Fragen zu Lärm, Verkehr und Nachbarschaft aufgeworfen – und sie hätte jede andere Planung für Jahrzehnte ausgeschlossen. Und ja, in Falle einer Eskalation Schwerin selbst den Fokus geopolitischer Auseinandersetzungen bringen können.

Nun steht fest: Die konkretisierten Bedarfe der Streitkräfte passen nicht zu dieser Fläche. Das Ministerium teilt mit, dass die BImA ihre Verwertungsbemühungen wieder aufnehmen kann. Eine Nutzung im Rahmen der „Aufrüstung“ der Bundeswehr wird an dieser Stelle nicht weiter verfolgt.

Ein Bebauungsplan, der seit über zehn Jahren liegt

Dass die Sache damit erledigt wäre, wäre allerdings zu einfach. Für einen Teil der Fläche hatte die Stadt gemeinsam mit der BImA einmal den Bebauungsplan Nr. 62.08 „Görries – Zeppelinstraße“ auf den Weg gebracht. Ein Bebauungsplan, kurz B-Plan, ist das verbindliche Regelwerk einer Gemeinde dafür, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – wie hoch, wie dicht, zu welchem Zweck. Der Entwurf lag im Frühjahr 2014 öffentlich aus, jeder Bürger konnte ihn einsehen und Einwände vorbringen.

Danach passierte nichts mehr. Die BImA erklärte nach der Auslegung, sie wolle das Gebiet nicht selbst erschließen – also nicht selbst Straßen, Kanäle und Leitungen bauen –, sondern diese Aufgabe einem Dritten übertragen. Ein solcher Dritter fand sich nicht. Die Verwertungsbemühungen blieben erfolglos, das Verfahren blieb liegen, und die Natur nahm sich das Gelände zurück.

Aus dem Kasernengelände ist Wald geworden

Heute ist die ehemalige WGT-Fläche nach Darstellung der Stadtverwaltung nahezu vollständig mit Wald bestockt, wie es im Fachdeutsch heißt – bewachsen also, und zwar so weit, dass es sich rechtlich um Wald handelt. Das ist mehr als eine botanische Randnotiz. Wald genießt in Mecklenburg-Vorpommern besonderen Schutz. Wer ihn roden und in Bauland umwandeln will, braucht eine Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz und muss den Verlust an anderer Stelle ausgleichen, in der Regel durch Neuaufforstung. Dazu kämen die ungelösten Fragen jeder alten Militärfläche: mögliche Altlasten im Boden aus Treibstoff-, Öl- oder Munitionsresten, fehlende Erschließung, hohe Vorlaufkosten.

Die Verwaltung zieht daraus einen nüchternen Schluss: Eine städtebauliche Entwicklung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Im Klartext heißt das, dass an der Zeppelinstraße auf Jahre hinaus weder Wohnhäuser noch Gewerbehallen entstehen werden. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 ist damit faktisch Makulatur, auch wenn er formal noch nicht beerdigt ist.

Was das für Schwerin bedeutet

Unterm Strich kehrt die Lage in Görries dorthin zurück, wo sie vor Oktober 2025 schon war: Der Bund ist Eigentümer, die BImA darf verkaufen, und die Stadt hat einen Planungstorso in der Schublade. Der Unterschied ist, dass nun eine Unsicherheit vom Tisch ist. Die Befürchtung, im Südwesten der Stadt könne unversehens wieder Militärbetrieb einziehen, hat sich nicht bestätigt.

Politisch dürfte die Frage bald lauten, wie es mit dem Bebauungsplanverfahren weitergeht. Die Stadtvertretung kann ein Verfahren, das keine Aussicht auf Umsetzung mehr hat, formell aufheben und damit Verwaltungsaufwand sparen. Denkbar ist auch, die Fläche künftig ganz anders zu betrachten – nicht als Bauerwartungsland, sondern als das, was sie inzwischen tatsächlich ist: ein gewachsener Wald am Stadtrand, der als Frischluftschneise, Erholungsraum und Lebensraum durchaus einen Wert hat.


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