Richterbund zieht gegen Landesregierung vor Gericht – das steckt dahinter

(stm/red)

Landesregierung spielt auf Zeit – Richter und Staatsanwälte sehen Verfassung verletzt. Besoldung, 60 unbesetzte Stellen und ein massiver Ruhestandsjahrgang: Warum der Streit zwischen Justiz und Landesregierung jetzt vor dem Landesverfassungsgericht landet.

Mecklenburg-Vorpommerns Richter und Staatsanwälte haben offenbar genug. Der Richter- und Staatsanwaltsbund Mecklenburg-Vorpommern (RSB M-V) will wegen der aus seiner Sicht verfassungswidrigen Besoldung das Landesverfassungsgericht anrufen. Nach Gesprächen mit dem Finanzministerium Anfang dieser Woche zieht der Verband damit die Konsequenz aus dem, was er als „Hinhaltetaktik“ der Landesregierung bezeichnet.

Besonders brisant: Nach Angaben des RSB M-V belegt das Finanzministerium selbst, dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Besoldung von Richterinnen und Richtern bundesweit nahezu Schlusslicht ist. Nur im Saarland fällt die Bezahlung demnach noch schlechter aus. In der Endstufe R 1 soll die Besoldung aktuell rund 1.400 Euro monatlich hinter der geplanten Reform in Brandenburg zurückliegen. Auch Schleswig-Holstein habe bei der Bezahlung deutlich vorgelegt. Für den Richterbund ist das längst nicht mehr nur eine Frage von mehr oder weniger Geld, sondern eine Frage der Funktionsfähigkeit der Justiz.

Denn gleichzeitig gehen dem Land die Juristen aus. Rund 45 Prozent der Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sollen bis 2033 aus dem Dienst ausscheiden. Bereits heute seien rund 60 Stellen unbesetzt. Wer unter diesen Bedingungen qualifizierten Nachwuchs gewinnen wolle, könne sich nach Ansicht des RSB M-V nicht gleichzeitig bei der Besoldung dauerhaft hinten anstellen. Die Konsequenz liegt auf der Hand: Weniger Personal trifft auf steigende Anforderungen – und das in einem Bereich, der für einen funktionierenden Rechtsstaat nicht gerade unwichtig ist.

Der RSB M-V hatte nach eigenen Angaben zunächst bewusst auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichtet und auf Gespräche sowie eigene Vorschläge zur Verbesserung der Besoldungsstruktur gesetzt. Auch die schwierige Haushaltslage des Landes sei dabei berücksichtigt worden. Konkrete und belastbare Zusagen habe es jedoch nicht gegeben. Nun soll das Landesverfassungsgericht klären, ob das Land seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung bei der Besoldung gerecht wird.

Der Ton des Verbandes ist entsprechend deutlich. Die Landesregierung spiele auf Zeit, sende damit ein „fatales Signal“, verliere qualifizierten Nachwuchs und nehme eine wachsende Unzufriedenheit innerhalb der Justiz in Kauf. Gleichzeitig betont der Richterbund, weiterhin an einer einvernehmlichen Lösung interessiert zu sein. Der Vorstand stehe für konstruktive und verbindliche Gespräche bereit.

Damit landet ein Konflikt, den die Landesregierung bislang politisch und haushalterisch behandeln konnte, nun auf der verfassungsrechtlichen Ebene. Und spätestens dort dürfte die Frage nicht mehr lauten, ob Mecklenburg-Vorpommern sich eine bessere Besoldung leisten kann – sondern ob es sich leisten kann, die bisherige Besoldung weiter aufrechtzuerhalten.


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