Katzenschutzverordnung in Schwerin: Stadt sieht bislang keine ausreichenden Hinweise auf erhebliches Tierleid

(stm/red)

Eine Katzenschutzverordnung für Schwerin ist derzeit noch nicht in Sicht. Nach Angaben der Stadtverwaltung liefern die bislang erhobenen Daten zu freilebenden Katzen keine ausreichende Grundlage für eine entsprechende Regelung. Zwar werden im Stadtgebiet weiterhin Tiere eingefangen, medizinisch versorgt und kastriert, ein erhebliches Tierleid unter verwilderten Katzen sei jedoch bislang nicht festgestellt worden.

Die Stadtvertretung hatte im März 2026 beschlossen, die Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung prüfen zu lassen. Dazu soll die Situation freilebender und verwilderter Katzen in Schwerin systematisch erfasst werden. Auch Tierheime, Tierschutzvereine, ehrenamtliche Initiativen und niedergelassene Tierarztpraxen sollen in die Bewertung einbezogen werden. Ein abschließender Bericht soll der Stadtvertretung bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen.

Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hatte Ende Juli beim Oberbürgermeister nach dem Stand der Umsetzung gefragt. In der Antwort verweist die Verwaltung vor allem auf die Arbeit des Vereins Tierschutz- und Tierheimfreunde Schwerin. Der Verein betreut freilebende Katzen, organisiert Fangaktionen und veranlasst die tierärztliche Behandlung sowie Kastrationen. Die dafür erforderlichen Mittel stellt die Landeshauptstadt bereit.

Nach dem Stand von August 2026 waren im laufenden Jahr 72 Katzen eingefangen und an das Tierheim übergeben worden. Darunter befanden sich 43 weibliche und 29 männliche Tiere. Fünf Katzen waren bereits kastriert. Ein Tier musste wegen eines Tumors eingeschläfert werden. Zwei Katzen wurden wegen älterer Bissverletzungen oder Lahmheit behandelt, bei fünf weiteren wurde Flohbefall festgestellt. Nach Einschätzung der Verwaltung befand sich der überwiegende Teil der Tiere jedoch in einem guten Zustand.

Gerade dieser vergleichsweise geringe Anteil erkrankter oder verletzter Tiere reicht nach Auffassung der zuständigen Stellen nicht aus, um eine Katzenschutzverordnung rechtssicher zu begründen. Weitere verwertbare Informationen, die auf erhebliches Tierleid hindeuten würden, lägen derzeit nicht vor.

Die Datenerhebung und Auswertung übernimmt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Dieser steht nach Angaben der Stadt regelmäßig mit dem Schweriner Tierschutzverein in Kontakt. Auch Daten zu Fundkatzen werden gemeinsam mit behandelnden Tierärzten erfasst. Ob die laufende Erhebung bis zum Jahresende noch neue Erkenntnisse liefert, soll der angekündigte Bericht zeigen.


Hier kann die Anfrage der UB/FDP eingesehen und heruntergeladen werden:


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