Schwerin hat in den vergangenen 10 Jahren Grundstücke im Wert von über 17 Millionen Euro verkauft – doch die Strategie könnte sich endlich änder, wenn die nun veröffentlichten „Grundstückspolitischen Leitlinien“ wie gewünscht umgesetzt werden sollten. Wir haben uns das Dokument bereits einmal ansehen können und fassen unseren ersten Eindruck zusammen.
„Die Endlichkeit der Verfügbarkeit und der Wert des Bodens sind entscheidende Aspekte für eine nachhaltige, generationsübergreifende und zielgerichtete Bodenpolitik.
Der verfügbare Grund und Boden darf keine Ware und kein Spekulationsobjekt sein.“ mit diesen starken Worten wird in das Dokument eingeleitet.
Die Landeshauptstadt Schwerin hat zwischen 2013 und 2023 städtische Grundstücke im Gesamtwert von mehr als 17 Millionen Euro veräußert. Diese Zahlen, die aus den aktuellen Grundstückspolitischen Leitlinien hervorgehen, werfen Fragen zur bisherigen Bodenpolitik auf. Denn während Verkäufe kurzfristige Einnahmen generierten, verzichtete die Stadt zugleich auf langfristige Einnahmequellen – etwa durch Erbbaurechte. Nun soll ein Strategiewechsel die kommunale Bodenpolitik nachhaltiger gestalten.
Hintergrund: Verkäufe als Mittel der Haushaltskonsolidierung – Grundstückbestand der Stadt seit 2010 von 40 % auf 27 % gesunken.
Laut den Leitlinien verfolgte Schwerin bis vor wenigen Jahren das Ziel, Grundstücke zu privatisieren, um „Einnahmen im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung zu generieren“. Besonders Industrie- und Gewerbeflächen wurden verkauft, während andere Flächen – etwa für Wohnbau oder ökologische Zwecke – nur vereinzelt im Erbbaurecht vergeben wurden. Die Verkäufe führten zwar zu einer Entlastung des Haushalts, reduzierten jedoch den städtischen Grundstücksbestand erheblich: Der Anteil der Stadt am Schweriner Boden sank von über 40 % im Jahr 2010 auf aktuell nur noch 27 %.
Bodenpreise explodieren – Verkäufe werden teuer
Die Bodenrichtwerte in Schwerin stiegen in den letzten zwei Jahrzehnten drastisch, so geht aus den Grundstückpolitischen leitlinien hervor:
- Wohnbauflächen in mittlerer Lage legten um 150 % auf 175 €/m² zu.
- Ackerflächen verteuerten sich sogar um 190 % auf 2,90 €/m².
Durch den Verkauf von Flächen zu früheren Preisen entgingen der Stadt potenzielle Mehreinnahmen. Die Leitlinien kritisieren dies indirekt: Hätte Schwerin stattdessen Erbbaurechte vergeben, wären jährliche Erträge möglich gewesen – bei gleichzeitigem Erhalt der Flächen.
Kurzfristige Einnahmen vs. langfristige Verluste
Der Verkauf von Grundstücken wird in den Leitlinien als „Ausverkauf des Anlagevermögens“ bezeichnet. Zwar spülten die Verkäufe Millionen in die Kasse, doch fehlen nun dauerhafte Einnahmen aus Mieten oder Erbbauzinsen. Ein Beispiel: Bei einem durchschnittlichen Erbbauzins von 3 % des Bodenwerts hätte die Stadt bei einem 1 Mio. Euro teuren Grundstück jährlich 30.000 Euro erhalten – über 99 Jahre summiert sich dies auf fast 3 Mio. Euro.
Neue Leitlinien: Erbbaurechte und kommunaler Bodenfonds sollen Schwerin „Bodenpolitik“ neu ausrichten.
Die revidierten Leitlinien setzen nun auf eine nachhaltige Bodenpolitik:
- Erbbaurechte statt Verkäufe: Künftig sollen vor allem Erbbaurechte vergeben werden, um Flächen langfristig zu halten. Für Wohnprojekte sind Laufzeiten bis 99 Jahre vorgesehen, für Gewerbe bis 60 Jahre.
- Kommunaler Bodenfonds: Ein revolvierender Fonds soll strategische Flächenankäufe ermöglichen. Erträge aus Erbbaurechten und Mieten werden reinvestiert, um weitere Flächen zu erwerben.
- Innenentwicklung priorisieren: Brachflächen und Baulücken sollen vor Neubaugebieten entwickelt werden. Ein digitales Baulückenkataster soll erstellt werden.
Ausblick: Schwerin als „Lebenshauptstadt“
In dem Dokument, dass nichts anderes als ein Strategiewechel darstellt heißt es: „Die vorliegenden Grundstückspolitischen Leitlinien für Schwerin setzen einen wichtigen
strategischen Rahmen für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der
Landeshauptstadt Schwerin. Mit der klaren Zielsetzung, die jährliche Flächenbilanz positiv zu gestalten und den Grundstücksbestand kontinuierlich zu erweitern, wird die Grundlage für die Attraktivität und Lebensqualität der Landeshauptstadt gesichert. Somit stellen die
Grundstückspolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Schwerin ein dynamisches
Steuerungsinstrument dar, welches eine klare Orientierung für Verwaltung, Politik und
Bürgerinnen und Bürger bietet. Zugleich schaffen sie die Grundlage für eine zukunftsorientierte Nutzung der kommunalen Flächen.“
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Kommentar Stephan Martini:
Schwerins Bodenpolitik steht vor einem Paradigmenwechsel. Statt kurzfristiger Verkäufe setzt die Stadt nun auf langfristige Wertschöpfung. Gelingt dies, könnte Schwerin zum Vorbild für eine kommunale Bodenpolitik werden, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele vereint. Was fehlt sind hingegen verbindliche Aussagen. Diese gilt es durch die Kommunalpolitik festzuzurren und stringenter zu machen. Als Grundstein für eine nachhaltige, gernationsgerechte Bodenpolitik taugt das Dokument allen einschein nach auf jeden Fall.
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Eine Antwort zu „Schwerin hat in den letzten 10 Jahren Grundstücke im Wert von über 17 Millionen Euro verkauft! Kommt jetzt der Strategiewechsel?“
Dem Grunde nach viel zu spät denn das Tafelsilber der Stadt, nämlich der Boden ist schon verkauft worden, an in der Masse Spekulanten, die eine große Lobby in der Stadtpolitik haben. Siehe das andauernde gezerre um Paulshöhe. Wo immer noch versucht wird das Filetstück an genehme Leute zu verhökern. Beim Warnitzer Feld passen die Eigentümer auf und lassen sich nicht mehr, so wie in den 90er von Desperados aus dem Wessiland über den Tisch ziehen. Die Oberfrechheit ist dann noch, die Idee, diese an den Erschließungskosten beteiligen zu wollen. Ferner wollte man unbedingt Tinyhäuser bauen auf einem kleinen Eckchen in Warnitz. Dazu wurde der Flächennutzungsplan einfach, wie auch schon in Teilen am Silberberg geschehen einfach übergangen. Wer da alles seine Finger drin hat könnte eine investigative Recherche zu Tage fördern wenn man denn will. Und so ist es auch garantiert mit vielen anderen Baugebieten in der Stadt gewesen. Es scheint aber nun ein umdenken stattzufinden denn es gibt nur noch Reste zu verwerten und die Stadt kann ja nun nicht alles verhökern. Somit bleibt das Feigenblatt -Erbbaurecht-