Stadtverwaltung informiert umfassend zum Agentic AI Hub – und weist zentrale Vorwürfe zurück

(stm) Schwerin. Die Stadtverwaltung Schwerin hat ausführlich auf offene Fragen zum umstrittenen Pilotprojekt „Agentic AI Hub“ reagiert. In einer schriftlichen Antwort an Stadtvertreter Karsten Jagau (ask) widerspricht die Verwaltung zentralen Annahmen, die zuletzt im Raum standen: Es gehe nach Darstellung der Stadt weder um eine Auslagerung hoheitlicher Verwaltungsprozesse noch um das Training kommerzieller KI-Modelle mit Verwaltungsdaten. Auch personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern würden im Rahmen des Piloten nicht verarbeitet.

schwerin.news hatte zuvor über das KI-Projekt berichtet und die Frage aufgeworfen, wie tief das System tatsächlich in die Arbeitsweise der Verwaltung hineinblickt. Bekannt war bereits, dass Schwerin als eine von 17 Kommunen am bundesweiten „Agentic AI Hub“ teilnimmt und dabei gemeinsam mit Summ AI Verwaltungsprozesse untersuchen, darstellen und mögliche Einsparpotenziale sichtbar machen will. Die Stadt hatte die Teilnahme am 12. März öffentlich gemacht und den Piloten als Schritt hin zu einer moderneren, leistungsfähigeren und bürgernäheren Verwaltung beschrieben.

Was die Stadt jetzt klarstellt

Nach Darstellung der Verwaltung kommt im Pilotprojekt eine bereits ausgereifte Software zum Einsatz, die das städtische Prozessmanagement bei der Prozessmodellierung unterstützen soll. Modelliert würden allgemeine Abläufe auf Grundlage von Rechten und Rollen. Es gehe ausdrücklich nicht um konkrete Einzelfälle, nicht um einzelne Verwaltungsverfahren mit Bürgerdaten und nicht um das Training kommerzieller KI-Modelle mit städtischen Daten.

Damit beantwortet die Verwaltung eine der zentralen Fragen, die seit Beginn der Debatte offen war: Was sieht die KI eigentlich? Laut Stadt: keine Bürgerakten, keine Einzelfälle, keine sensiblen personenbezogenen Daten. Verarbeitet würden lediglich Daten, die für die Nutzung der Software erforderlich seien, etwa Anmeldedaten und E-Mail-Adressen der städtischen Anwenderinnen und Anwender. Auf diesen Umstand sei im persönlichen Onboarding hingewiesen worden.

Keine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig, sagt die Verwaltung

Ein weiterer Streitpunkt war die Frage, ob vor Projektstart eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO hätte durchgeführt werden müssen. schwerin.news hatte berichtet, dass die Datenschutzaufsicht Mecklenburg-Vorpommern nach eigener Aussage nicht durch die Stadt beteiligt oder um Beratung gebeten worden war. Die Behörde erklärte damals, ihr lägen keine Unterlagen zum Projekt vor.

Die Stadtverwaltung sieht darin nach ihrer jetzigen Antwort keinen Verstoß. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung sei nur dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringe. Genau das sei hier nicht der Fall, weil keine Bürgerdaten verarbeitet würden. Vor dem operativen Start habe es zudem eine datenschutzrechtliche Vorprüfung durch den DigitalService des Bundes gegeben; auf dieser Grundlage habe auch die Stadtverwaltung eine eigene datenschutzrechtliche Einordnung vorgenommen.

Auch eine vorherige Konsultation des Landesdatenschutzbeauftragten sei deshalb nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich gewesen. Eine solche Pflicht setze eine Datenschutz-Folgenabschätzung mit verbleibendem hohen Risiko voraus. Da die Stadt dieses Risiko im Pilotprojekt nicht sieht, sei auch keine Konsultationspflicht ausgelöst worden.

Keine Kostenfolge, keine Folgeverpflichtung

Auch vergaberechtlich sieht die Verwaltung kein Problem. Die Teilnahme sei auf drei Monate befristet, die erforderlichen Testlizenzen würden vom Bund ohne Kostenfolge für die Stadt bereitgestellt. Das Vorhaben begründe nach Angaben der Verwaltung keine Folgeverpflichtungen. Eine spätere Anschlussverwendung sei nicht entschieden. Deshalb liege aus Sicht der Stadt auch keine künstliche Aufteilung eines Auftrags vor, um vergaberechtliche Schwellenwerte zu umgehen.

Politisch bleibt der Vorgang dennoch relevant. Die Stadt stuft die Teilnahme als Teil ihrer originären Verwaltungszuständigkeit ein. Maßgeblich seien die kurze Laufzeit, der Prüf- und Erprobungscharakter, das Fehlen von Bürgerdaten, das Fehlen einer Außenwirkung gegenüber Dritten und die Kostenfreiheit für die Stadt. Nach Abschluss des Piloten sollen die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss berichtet werden.

Aus Verdacht wird zumindest Erklärung

Die Antwort der Verwaltung räumt nicht jede politische Frage aus. Offen bleibt etwa, welche konkreten Verwaltungsprozesse modelliert werden und wie detailliert der spätere Bericht an die Stadtpolitik ausfällt. Zugleich liefert die Verwaltung nun aber genau das, was in der bisherigen Debatte fehlte: eine klare Abgrenzung zwischen allgemeiner Prozessmodellierung und der Verarbeitung konkreter Bürgerdaten.

Die Stadt bedauert in ihrer Antwort ausdrücklich, dass der Charakter des Piloten in der bisherigen öffentlichen Befassung aus ihrer Sicht nicht immer zutreffend dargestellt worden sei. Schaut man sich hingegen an, was die Stadt selbst bisher zu dem Thema veröffentlich hatte, war es recht wenig.

Zugleich begrüßt sie die kurzfristige Möglichkeit zur Teilnahme am Agentic AI Hub und sieht darin eine Chance, frühzeitig praktische Erfahrungen mit KI-gestützten Werkzeugen in der öffentlichen Verwaltung zu sammeln.

Damit steht fest: Der Verdacht eines unkontrollierten Bürgerdatenabflusses wird von der Verwaltung deutlich zurückgewiesen. Aus Sicht der Stadt handelt es sich um ein zeitlich begrenztes, kostenfreies Erprobungsvorhaben zur Prozessmodellierung – nicht um eine Blackbox, die Bürgerdaten auswertet. Entscheidend wird nun sein, ob der angekündigte Bericht an den Fachausschuss diese Darstellung nachvollziehbar belegt.

Hier kann die Anfrage des Stadtvertreter Jagau und die Beanwtortung durch die Verwaltung eingesehen und heruntergeladen werden:


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4 Antworten zu „Stadtverwaltung informiert umfassend zum Agentic AI Hub – und weist zentrale Vorwürfe zurück“

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