Gehwegparken in Schwerin: Stadt setzt auf langsamen Rückbau statt Verbot

(stm)

Gehwege bleiben in Schwerin vielerorts weiter Parkfläche. Eine aktuelle Antwort der Stadt auf eine Bürgerfrage zeigt: Ein pauschales Ende des erlaubten Gehwegparkens ist nicht geplant. Stattdessen setzt die Verwaltung auf schrittweise Änderungen – und verweist auf den hohen Parkdruck in den Wohngebieten.

Das Thema ist alltäglich, aber politisch aufgeladen: Autos auf Gehwegen, blockierte Sichtachsen an Kreuzungen, zugeparkte Ecken, enge Wege für Fußgänger, Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühle. In einer Bürgerfrage wollte Madleen Kröner nun wissen, wann Schwerin das erlaubte Gehwegparken verbietet – und was die Stadt gegen unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen sowie an Kreuzungen unternimmt.

Die Antwort der Stadt fällt eindeutig aus: Ein generelles Verbot ist nicht angekündigt. Die Anordnung des Gehwegparkens stütze sich auf § 45 Abs. 9 StVO und werde als Daueranordnung regelmäßig auf ihre Flächenverfügbarkeit für Fußgänger überprüft. Dort, wo zu wenig Platz für den ungehinderten Fußverkehr bleibt, werde das Gehwegparken nach Angaben der Stadt schrittweise herausgenommen.

Der entscheidende Begriff lautet dabei: schrittweise. Die Stadt begründet das mit möglichen Verlagerungseffekten. Würde das Gehwegparken sofort unterbunden, könnten sich die Probleme nach Einschätzung der Verwaltung in benachbarte Straßen verschieben. Außerdem seien die bestehenden Fahrbahnen in der Regel zu schmal, um einfach Ersatzstellplätze zu schaffen. Reine Verbotsmaßnahmen griffen deshalb aus Sicht der Stadt zu kurz.

Mit anderen Worten: Schwerin sieht das Problem, will es aber nicht per großem Schnitt lösen.

Als Beispiel nennt die Stadt die Walther-Rathenau-Straße. Dort solle demnächst instandgesetzt werden. Im Zuge dessen werde das Gehwegparken aufgehoben. Gleichzeitig sollen sichere Querungsstellen sowie Radabstellanlagen entstehen. Das ist der konkrete Teil der Antwort: Wo baulich eingegriffen wird, kann auch das Parken neu sortiert werden.

Die Verwaltung verweist zugleich auf den hohen Autobesitz in der Stadt. Laut der in der Antwort erwähnten StV-Studie verfügen rund 70 Prozent der Schweriner Haushalte über mindestens einen Pkw. Gerade in Bewohnerparkzonen bestehe deshalb ein direkter Nutzungskonflikt. Die Stadt kündigt an, eher bauliche Lösungen zu bevorzugen, die Fußgänger, Radfahrende und den ruhenden Kfz-Verkehr miteinander in Einklang bringen sollen.

Auch zum unerlaubten Parken äußert sich die Stadt. Der öffentliche Parkraum werde durch den Kommunalen Ordnungsdienst überwacht. Festgestellte Verstöße beim unerlaubten Halten oder Parken würden konsequent geahndet. Bei erheblichen Verkehrsbehinderungen könne es auch zu Ersatzvornahmen kommen, also etwa zum behördlichen Umsetzen eines Fahrzeugs, wenn der Halter es nicht rechtzeitig entfernt. Die Kosten würden dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

Wenig Spielraum sieht die Verwaltung dagegen bei der Frage, ob Autofahrer stärker zum Parken auf privatem Grund verpflichtet werden könnten. Im Bau- und Verkehrsrecht gebe es keine Ermächtigungsgrundlage, Parken auf privatem Grund statt auf öffentlichen Flächen zu verlangen. Auch bei der Lenkungswirkung von Parkgebühren bleibt die Antwort knapp: Parkhäuser seien generell günstiger als Parken im öffentlichen Raum. Das wirke sich direkt auf die Entscheidung der Parkplatzsuchenden aus.

Damit bleibt unter dem Strich eine nüchterne Linie: Schwerin will Gehwegparken nicht pauschal beenden, sondern dort zurückdrängen, wo Straßen umgebaut, neu geordnet oder überprüft werden. Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet das: Verbesserungen sind möglich, aber vermutlich eher Straße für Straße als stadtweit auf einen Schlag.

Die Bürgerfrage legt damit einen Konflikt offen, der Schwerin noch länger begleiten dürfte. Die einen brauchen sichere Wege. Die anderen suchen Parkplätze. Die Stadt versucht, beides miteinander zu vereinbaren. Ob das reicht, wird sich vor allem dort zeigen, wo Gehwege heute schon kaum noch Gehwege sind.

Hier kann die Bürgerinfrage nebst Beantwortung dazu eingesehen und heruntergeladen werden:


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