(stm) Was als ganz normale Probefahrt beginnen sollte, endete in Schwerin mit einem gestohlenen Audi A4, zwei Tatverdächtigen, mehreren Ermittlungsverfahren – und einem Fahrzeughalter, der nun selbst ins Visier der Polizei geraten ist.
Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 61-jähriger Schweriner seinen Audi A4 zum Verkauf angeboten. Zwei 18-jährige deutsche Tatverdächtige zeigten Interesse an dem Wagen. Es wurde eine gemeinsame Probefahrt vereinbart.
Während dieser Fahrt sollen die beiden jungen Männer den Fahrzeughalter unter einem Vorwand dazu gebracht haben, auszusteigen. Genau diesen Moment nutzten sie nach Angaben der Polizei gegen 21.30 Uhr aus: Sie fuhren mit dem Audi davon – zunächst in unbekannte Richtung.
Der 61-Jährige informierte umgehend die Polizei. Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen führten zunächst nicht zum Auffinden des Fahrzeugs. Im weiteren Verlauf der Nacht konnten Einsatzkräfte den Audi jedoch in der Von-Stauffenberg-Straße in Schwerin feststellen. Durch bereits vorliegende Hinweise gelang es den Beamten schließlich, zwei Tatverdächtige ausfindig zu machen.
Der Audi wurde zur weiteren kriminaltechnischen Untersuchung sichergestellt.
Gestohlene Kennzeichen, keine Zulassung, kein Versicherungsschutz?
Im Zuge der Ermittlungen wurde der Fall allerdings noch deutlich kurioser. Nach Angaben der Polizei ergaben sich Hinweise auf weitere Straftaten. Der Audi war demnach bereits außer Betrieb gesetzt und nicht zugelassen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollen die beiden 18-Jährigen entwendete Kennzeichen zur Probefahrt mitgebracht haben. Diese seien mit Wissen des Fahrzeughalters am Audi angebracht worden. Deshalb wird nun auch wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
Damit nicht genug: Zusätzlich besteht der Verdacht, dass die beiden jungen Männer gar nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis waren. Außerdem soll zumindest einer der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss gefahren sein. Auch hierzu laufen entsprechende Ermittlungen.
Auch der Fahrzeughalter ist nun Beschuldigter
Besonders bitter für den 61-jährigen Fahrzeughalter: Auch gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihm wird nach derzeitigen Erkenntnissen unter anderem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Aus einer geplanten Probefahrt wurde damit ein Fall, bei dem am Ende nicht nur der vermeintliche Autodiebstahl im Raum steht, sondern gleich ein ganzes Bündel möglicher Straftaten und Ordnungsverstöße. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.











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