(stm/red)
Die alte Schauburg ist weg. Doch erledigt ist der Fall damit nicht. Eine aktuelle Antwort der Stadt zeigt: Auch für das Nachbargebäude Mecklenburgstraße 51 liegen inzwischen Abbruch- und Genehmigungsvorgänge vor. Konkrete Neubaupläne kennt die Verwaltung nach eigenen Angaben aber offenbar nicht.

Der Abriss der früheren Schauburg in der Schweriner Mecklenburgstraße war bereits ein tiefer Einschnitt für die Innenstadt. Ein historisches Kino verschwand, eine Baulücke blieb. Nun zeigt eine Antwort der Stadtverwaltung auf eine Bürgerfrage: Die nächste Frage steht längst im Raum. Denn auch das direkte Nachbargebäude Mecklenburgstraße 51 ist inzwischen Teil des Vorgangs. Das Gebäude gehört den gleichen Investoren, die den Abriss der Schauburg durchsetzten.
Wie aus der Antwort der Stadt hervorgeht, wurden vom Investor für die Mecklenburgstraße 51 drei Vorgänge eingereicht: eine Abbruchanzeige für das Gebäude, ein Antrag auf Genehmigung nach der Erhaltungssatzung sowie ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Abgeschlossen sind diese Prüfungen bislang nicht. Ein Ergebnis liegt nach Angaben der Stadt noch nicht vor.
Damit geht es nicht mehr nur um die bereits abgerissene Schauburg. Während die Stadt im September 2025 selbst mitgeteilt hatte, dass die Mecklenburgstraße auf Höhe der Hausnummer 53 wegen akuter Einsturzgefahr der Schauburg gesperrt wurde, steht nun offenbar auch das Nachbarhaus Nummer 51 im Fokus. Hier wurde bereits kurz vor dem Abriss der Schauburg den Mietern, unter anderen einen italienieschen Restaurant gekündigt. Nun steht das Gebäude leer.
Brisant ist dabei vor allem, was die Stadt nicht weiß. Über die Abrissabsicht für das Schauburg-Nachbargebäude Mecklenburgstraße 51 hinaus seien dem Fachdienst Bauen und Denkmalpflege bis heute keine konkreten Pläne zur tatsächlich beabsichtigten Bebauung in diesem Bereich bekannt. Übersetzt heißt das: Die Verwaltung prüft bereits Abbruch- und Genehmigungsvorgänge, konkrete Neubaupläne liegen ihr nach eigener Darstellung aber offenbar noch nicht vor.
Auch die Chronologie zur Schauburg selbst ist bemerkenswert. Nach Angaben der Stadt gab es im Mai 2025 eine erste telefonische Nachfrage zu einem möglichen oder beabsichtigten Ankauf durch den heutigen Investor. Am 25. August 2025 beantragte dieser den Abriss des verbliebenen Gebäudeteils der Schauburg. Vorgelegt wurde ein statisches Gutachten, das von Prüfern des Fachdienstes Bauen und Denkmalpflege geprüft und bestätigt worden sei. Am 4. September 2025 wurde der Abriss wegen akuter Einsturzgefahr genehmigt.
Somit legt die Beantwortung der Bürgerfrage offen – die sonst nicht für ihre Höchstgeschwindigkeit bekannte Stadtverwaltung handelte bei dem Abriss der Schauburg in einem ungewöhnlich hohen Tempo.
Die Stadt hatte damals erklärt, der Unteren Bauaufsichtsbehörde liege ein statisches Gutachten vor, das die akute Einsturzgefahr nachweise. Die Untere Denkmalschutzbehörde habe dem Abbruch des denkmalgeschützten Gebäudes aufgrund der direkten Gefahrenlage zugestimmt.
Am 29. September 2025 folgte laut Stadt ein Gespräch beim Baudezernenten Bernd Nottebaum. Dabei seien öffentlich-rechtliche Belange zur Lage des Gebäudes in der Erhaltungssatzung und im Denkmalbereich erläutert worden. Für die Baulücke sei auf die Charta für Baukultur und ein Gutachterverfahren hingewiesen worden. Die Charta setzt nach Angaben der Stadt unter anderem auf Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen und den Beirat für Planung und Baukultur. Demnach müsse, so sagte es der Baudezernent auf der gestrigen Stadtvertretersitzung mehrere Entwürfe für ein zukünftige Bauvorhaben vorgelegt werden.
Genau daran wird sich die Stadt nun messen lassen müssen. Denn der Bereich liegt nicht irgendwo. Die Mecklenburgstraße gehört zum sensiblen Kern der Schweriner Innenstadt. Denkmalbereiche sollen nach Darstellung der Stadt das historische Erscheinungsbild baulicher Anlagen und Strukturen schützen. Bei Veränderungen gilt ein Genehmigungsvorbehalt.
Was nun mit dem Nachbargebäude wird, bleibt abzuwarten. Die Bürgerfrage, wurde nach Rückmeldung des Bürgers nicht zufriedendstellend beantwortet. Ob das Thema nun stärker in den Fokus der Kommunalpolitik gelangt bleibt abzuwarten.
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Hier kann die Bürgerfrage, nebst Beantwortung durch die Stadtverwaltung eingesehen und heruntergeladen werden:











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