(stm) Wer in Schwerin eine öffentliche Toilette nutzt, muss dafür künftig zahlen. Die Landeshauptstadt hat eine neue Entgeltordnung für die Nutzung öffentlicher Toiletten beschlossen. Danach beträgt das Entgelt 50 Cent pro Nutzung.
Betroffen sind nach der Entgeltordnung zunächst fünf Standorte: die Toilettenanlage am Schlachtermarkt im Keller, die oberirdische Anlage am Schlachtermarkt, die Toilette am Altstadtparkplatz in der Grünen Straße sowie die Anlagen am Platz der Freiheit und am Berliner Platz.
Beschlossen wurde die Entgeltordnung in der Sitzung der Stadtvertretung am 23. März 2026. Ausgefertigt wurde sie am 20. April, im Internet bekannt gemacht am 30. April 2026. Da die Regelung am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt, gilt sie seit dem 1. Mai.
Das Geld ist vor der Nutzung zu entrichten. Vorgesehen sind dafür Automaten oder Zugangssysteme, etwa per QR-Code, Kartenzahlung oder App. Ausgenommen von der Zahlungspflicht sind Personen, die einen gültigen Euro-Schlüssel nutzen. Weitere Ausnahmen aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen können laut Entgeltordnung gesondert geregelt werden.
Gleichzeitig enthält die neue Ordnung auch Nutzungsregeln. Die Anlagen sind pfleglich zu behandeln. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken als zur Verrichtung der Notdurft ist untersagt. Auch Rauchen, das Lagern von Gegenständen oder Übernachten in den Toilettenanlagen ist verboten.
50 Cent wirken auf den ersten Blick nicht viel. Politisch ist die Regelung trotzdem bemerkenswert. Denn öffentliche Toiletten sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – besonders für ältere Menschen, Familien mit Kindern, Menschen mit Erkrankungen, Menschen ohne Bankkarte oder Smartphone und alle, die länger in der Innenstadt unterwegs sind. Wer öffentliche Räume nutzen soll, braucht auch zugängliche Toiletten. In Schwerin steht nun fest: An mehreren Standorten ist selbst das künftig nicht mehr kostenlos.











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