Dreescher Markt wartet weiter: Die versprochene Toilette kommt nicht

(stm) Am Dreescher Markt gibt es weiter keine öffentliche Toilette. Dabei hatte die Stadtvertretung genau das beschlossen: Die im Toilettenkonzept vorgesehene Anlage sollte am Dreescher Markt errichtet werden. Geplant war die Umsetzung bereits für das Jahr 2024.

Die Finanzierung sollte über den Programmteil „Solidaritätspauschale für Investitionen in Kommunen mit Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften“ erfolgen. Falls das nicht möglich ist, sollten die Kosten im nächsten Haushaltsplan veranschlagt werden. So steht es in den schriftlichen Mitteilungen des Oberbürgermeisters zur Sitzung der Stadtvertretung am 11. Mai 2026.

Nun kommt die Verwaltung zu einem anderen Ergebnis. Die vorgesehene Finanzierung konnte nicht realisiert werden. Wegen begrenzter investiver Haushaltsmittel und einer gesamtstädtischen Priorisierung werde derzeit vorrangig die Toilettenanlage am Altstadtparkplatz/Grüne Straße vorbereitet. Der Standort Dreescher Markt werde „im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung weiterhin berücksichtigt“.

Heißt übersetzt: Die Toilette am Dreescher Markt ist nicht gebaut. Sie ist nicht konkret terminiert. Sie hat aktuell keine erkennbare Priorität. Sie wird nur weiter mitgedacht.

Trotzdem steht unter der Mitteilung der Satz: „Der Beschluss ist somit umgesetzt.“

Genau das ist der Punkt. Ein Beschluss, der eine Toilette am Dreescher Markt vorsieht, kann nicht dadurch erfüllt sein, dass eine andere Toilette an einem anderen Standort vorbereitet wird. Und er wird auch nicht dadurch erfüllt, dass der ursprüngliche Standort irgendwo in einer Gesamtbetrachtung auftaucht.

Für die Menschen auf dem Großen Dreesch ist das keine Verwaltungsformel, sondern ein sehr praktisches Problem. Wer auf dem Dreescher Markt unterwegs ist, wer dort einkauft, wartet, arbeitet, älter ist, mit Kindern unterwegs ist oder gesundheitlich darauf angewiesen ist, braucht keine abstrakte Prioritätenliste. Der braucht im Zweifel eine Toilette. Was bringen einem da Stadtzvertreterbeschlüsse die nicht umgesetz – und von der Stadtverwaltung dennoch als erledigt bezeichnet werden.


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