Seit 1994 können Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern landesweite Volksbegehren von unten anstoßen. Doch aus 29 direktdemokratischen Anläufen wurde bislang nur ein einziger Volksentscheid. Der Verein Mehr Demokratie fordert deshalb niedrigere Hürden.
(stm) Mecklenburg-Vorpommern hat seit mehr als 30 Jahren die Möglichkeit landesweiter Volksbegehren. Auf dem Papier klingt das nach direkter Demokratie. In der Praxis ist daraus bisher nur sehr selten eine verbindliche Abstimmung geworden.
Nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie gab es seit 1994 in Mecklenburg-Vorpommern 29 direktdemokratische Anläufe von unten. Viermal wurde demnach die Phase des Volksbegehrens erreicht. Nur einmal kam es tatsächlich zu einem Volksentscheid. Dabei stimmten die Bürgerinnen und Bürger im September 2015 über die vom Landtag beschlossene Gerichtsstrukturreform ab. Eine Mehrheit sprach sich damals gegen die Reform aus. Trotzdem scheiterte der Volksentscheid, weil die notwendige Beteiligung nicht erreicht wurde.
Genau diesen Punkt kritisiert Mehr Demokratie seit Jahren. Denn bei einem sogenannten Zustimmungsquorum reicht nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zusätzlich muss ein bestimmter Anteil aller Stimmberechtigten zustimmen. Wer nicht abstimmt, wirkt dadurch faktisch gegen das Anliegen.
Im aktuellen Volksentscheidsranking bewertet Mehr Demokratie die Regeln in Mecklenburg-Vorpommern nur mit „ausreichend“. Für die Landesebene erhält MV die Note 4,1, für die kommunale Ebene sogar 4,3. In der Gesamtbewertung liegt Mecklenburg-Vorpommern mit der Note 4,2 im unteren Feld der Bundesländer. Der Verband kritisiert vor allem zu hohe Hürden und zu viele ausgeschlossene Themen.
Konkret fordert Mehr Demokratie unter anderem, das Unterschriftenquorum bei Volksbegehren auf fünf Prozent der Stimmberechtigten abzusenken. Der Landesverband fordert außerdem die Abschaffung des Zustimmungsquorums beim Volksentscheid. Entscheiden solle die Mehrheit der Abstimmenden, nicht die Zahl der Nicht-Abstimmenden.
Politisch ist das Thema brisant. Denn direkte Demokratie wird von fast allen Parteien gern beschworen, wenn sie dem eigenen Anliegen hilft. Schwieriger wird es, wenn Bürgerinnen und Bürger tatsächlich verbindlich an Parlament und Regierung vorbei Entscheidungen erzwingen wollen.
Gerade Mecklenburg-Vorpommern zeigt dieses Spannungsfeld deutlich. Die Instrumente existieren. Aber sie sind schwer zu nutzen. Wer ein Volksbegehren starten will, braucht Organisation, Geld, Reichweite, Zeit und zehntausende Unterstützer. Selbst wenn das gelingt, kann ein Volksentscheid am Ende nicht an der Mehrheit der Abstimmenden scheitern, sondern an der Beteiligungshürde.
Für Schwerin ist das Thema nicht weit weg. Auch kommunal werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide immer wieder als Korrektiv zur Politik diskutiert. Die Frage dahinter ist dieselbe: Wie viel Entscheidung traut man den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich zu?
Mehr Demokratie beantwortet diese Frage klar: Die Hürden müssen runter. Mecklenburg-Vorpommern sei bei direkter Demokratie weiter Reformland.













2 Antworten zu „Viel Anlauf, kaum Entscheidung: Warum Volksentscheide in MV selten bleiben“
[…] Quelle: schwerin.news […]
Der Ansatz „…an Parlament und Regierung vorbei Entscheidungen erzwingen [zu] wollen“ zeugt von einem seltsamen Verständnis von parlamentarischer Demokratie. Es hat dann so lange viel zu wenige Bürger interessiert, wer warum und wie in die Parlamente kommt, dass bei Einzelthemen, für die sich manche Bürger interessieren, die gewählten Vertreter nicht als Vertreter wahrgenommen werden, weil sie sich gerade für anderes als die eigenen Interessen engagieren. „… Die soziale Verzerrung bei direktdemokratischen Beteiligungsformen scheint ähnnlich ausgeprägt wie bei der Beteiligung an Wahlen. DD ist kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit.“ [aus: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202013/direkte-demokratie/]