Schwerins Beratungsstellen warnen vor wachsendem Druck – Verwaltung sieht stabile Fallzahlen

(stm)

Die soziale Beratung in Schwerin bleibt ein wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge. Das zeigt eine aktuelle Mitteilung des Oberbürgermeisters zur Stadtvertretung am 29. Juni 2026. Zugleich wird deutlich: Die Beratungsstellen melden zunehmenden Druck, steigende Kosten und eine wachsende Belastung – auch wenn sich dieser Eindruck in den offiziellen Zahlen nicht in allen Bereichen widerspiegelt.

Hintergrund ist das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, kurz WoftG M-V. Es verpflichtet die Kommunen dazu, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur vorzuhalten. Bereits im Zuge der Haushaltsdiskussionen 2023/2024 war vereinbart worden, die Förderung der sozialen Beratung regelmäßig zu überprüfen. Ziel ist es, die vorhandenen Mittel gezielter einzusetzen und zu prüfen, ob die Angebote noch zum tatsächlichen Bedarf passen.

In Schwerin fördert der Fachdienst Soziales derzeit vier Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialen Beratung, zwei Beratungsstellen der Ehe- und Lebensberatung sowie Angebote für Menschen mit Behinderung und eine Schuldner- und Insolvenzberatung. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 wurden nun die vorliegenden Zahlen ausgewertet. Zusätzlich flossen Ergebnisse aus regelmäßigen Gesprächen mit den Trägern ein.

Ein zentrales Ergebnis: Die Beratungsstellen berichten zwar von einem stetig zunehmenden Beratungsbedarf. Statistisch bestätigt sich dieser Eindruck aber nur eingeschränkt. In der Allgemeinen Sozialen Beratung, der Ehe- und Lebensberatung sowie bei der Beratung von Menschen mit Behinderung bleibt die Zahl der Ratsuchenden nach Angaben der Verwaltung annähernd unverändert. Eine Ausnahme bildet offenbar die Schuldner- und Insolvenzberatung.

Auch die Wartezeiten bewegen sich laut Verwaltung weiterhin in einem „vertretbaren Rahmen“. Je nach Angebot liegen sie zwischen 1,5 und 21 Tagen. Bei dringenden Fällen sei ein kurzfristiger Zugang sichergestellt. Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen unterscheiden sich allerdings deutlich. Ergänzend seien telefonische oder digitale Kontaktmöglichkeiten in der Regel vorhanden.

Auffällig ist, dass Online-Beratung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Besonders bei der Beratung von Menschen mit Behinderung spielen digitale Zugänge eine größere Rolle – einerseits wegen bestehender Einschränkungen, andererseits, weil jüngere Menschen diese Kommunikationswege häufiger bevorzugen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung der Schweriner Beratungsangebote durch Menschen aus dem Umland. Je nach Beratungsbereich liegt deren Anteil zwischen 10 und 20 Prozent. Bei der Beratung von Menschen mit Behinderung beträgt er sogar mehr als 30 Prozent. Umgekehrt liegen der Stadt keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, ob Schwerinerinnen und Schweriner Beratungsangebote in umliegenden Landkreisen nutzen. Eine Abfrage im Landkreis Ludwigslust-Parchim aus dem Jahr 2023 habe lediglich eine niedrige einstellige Quote ergeben.

Innerhalb Schwerins kommen Ratsuchende aus allen Postleitzahlengebieten. Einen besonderen Schwerpunkt sieht die Verwaltung allerdings im Gebiet 19063. Dort scheint der Beratungsbedarf besonders sichtbar zu sein.

Die Themen, mit denen Menschen in die Beratungsstellen kommen, sind breit gefächert. In der Allgemeinen Sozialen Beratung geht es unter anderem um die Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, psychosoziale Anliegen und Wohnungsfragen. In der Ehe- und Lebensberatung dominieren psychosoziale Themen, Familie, Partnerschaft und Sucht. Bei Menschen mit Behinderung stehen Fragen zur sozialen Teilhabe, zum Wohnen und ebenfalls zur Durchsetzung von Ansprüchen im Mittelpunkt.

Finanziell bleibt die Lage angespannt. Die Zuweisungen des Landes nach dem WoftG orientieren sich weiterhin vor allem an der Einwohnerzahl der Kommunen und steigen nach Angaben der Verwaltung nur geringfügig. Die Landeshauptstadt ergänzt diese Landesmittel aus eigenen Mitteln. Insgesamt steigt die Fördersumme nur leicht.

Gleichzeitig weisen die Träger darauf hin, dass steigende Kosten langfristig kaum noch kompensiert werden können. Die personelle Ausstattung der einzelnen Beratungsstellen ist zudem weiterhin sehr unterschiedlich – sowohl bei den Vollzeitäquivalenten als auch bei der tariflichen Eingruppierung.

Um die Angebote dennoch aufrechtzuerhalten, setzen die Träger verstärkt auf Vernetzung. So werden Abwesenheitsvertretungen trägerübergreifend organisiert und Abläufe verbessert, etwa bei der Weitervermittlung an die Schuldner- und Insolvenzberatung.

Die nun vereinheitlichte Datengrundlage soll künftig als Basis für die Mittelverteilung dienen. Außerdem beteiligt sich der Fachdienst Soziales an der vom Land Mecklenburg-Vorpommern initiierten Evaluation des WoftG.


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