Wohnungen vs Ferienwohnung. Zweckentfremdungssatzung beschlossen – aber Schwerin setzt sie nicht in Kraft

(stm/red)

Die Schweriner Zweckentfremdungssatzung bleibt vorerst Papier. Obwohl die Stadtvertretung bereits am 8. Dezember 2025 beschlossen hatte, Wohnraum in Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt stärker vor der Umwandlung in Ferienwohnungen oder andere Nutzungen zu schützen, ist die Satzung bis heute nicht in Kraft. Sie wurde nach Angaben der Verwaltung bislang weder ausgefertigt noch veröffentlicht.

Damit entfaltet der Beschluss der Stadtvertretung aktuell keine praktische Wirkung.

Ursprünglich sollte die Satzung verhindern, dass regulärer Wohnraum in besonders betroffenen Innenstadtquartieren weiter dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Wer Wohnraum etwa als Ferienwohnung nutzen will, sollte dafür eine Genehmigung benötigen. Außerdem war vorgesehen, die Entwicklung nach einem Jahr zu überprüfen.

Die Verwaltung begründet die Verzögerung nun mit der veränderten Rechtslage. Grundlage der im Dezember beschlossenen Satzung war noch das alte Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2021. Inzwischen gilt jedoch neues Landesrecht, angepasst an die EU-Verordnung 2024/1028 zur Kurzzeitvermietung. Diese regelt europaweit, wie Daten über kurzfristige Vermietungen erhoben und zwischen Plattformen, Behörden und Gastgebern ausgetauscht werden sollen.

Kern des Problems ist die digitale Umsetzung. Künftig müssen Unterkünfte, die unter entsprechende kommunale Regelungen fallen, registriert werden können. Gastgeber erhalten dann eine Registrierungsnummer, die bei Online-Angeboten anzugeben ist. Plattformen wie Airbnb, Booking oder FeWo-direkt sollen wiederum Daten zu Buchungen und Angeboten an Behörden übermitteln können.

Doch genau dieses System ist auf kommunaler Ebene schwer umzusetzen. Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindetages wäre es für einzelne Gemeinden mit erheblichem Finanz-, Personal- und Organisationsaufwand verbunden, eigene digitale Registrierungsverfahren aufzubauen. Zudem drohten uneinheitliche Verfahren, unterschiedliche Datenstandards und eine weitere Zersplitterung der IT-Landschaft.

Für Schwerin bedeutet das: Die Stadt will die bereits beschlossene Satzung offenbar nicht einfach auf Basis der alten Fassung in Kraft setzen, sondern zunächst prüfen, wie sie an die neue Rechtslage angepasst werden kann. Sinnvoll erscheine dies erst, wenn auf Landesebene eine praktikable Lösung für das gemeindliche Registrierungsverfahren absehbar sei, heißt es in der Mitteilung des Oberbürgermeisters.

Politisch ist das bemerkenswert. Denn die Stadtvertretung hatte Ende 2025 nicht nur eine Satzung beschlossen, sondern damit auch ein wohnungspolitisches Signal gesetzt: Wohnraum in den innenstadtnahen Quartieren soll nicht schleichend zur touristischen Ressource werden. Gerade mit Blick auf den Welterbe-Titel und die wachsende Attraktivität der Innenstadt war die Sorge groß, dass Wohnungen zunehmend als Ferienunterkünfte vermarktet werden.

Nun zeigt sich: Zwischen politischem Beschluss und tatsächlicher Wirkung liegt ein beträchtlicher Abstand. Schwerin hat zwar eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen. Praktisch gilt sie aber nicht.

Auffällig ist zudem, dass die Verwaltung in ihrer Mitteilung noch davon spricht, der Beschluss des neuen Landesgesetzes sei „noch in diesem Sommer zu erwarten“. Tatsächlich ist das neue Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem 20. Mai 2026 in Kraft. Die entscheidende Frage ist daher nicht mehr, ob das Land die gesetzliche Grundlage schafft, sondern ob und wann eine praxistaugliche digitale Registrierungsstruktur entsteht, mit der Kommunen wie Schwerin ihre Satzungen überhaupt effektiv vollziehen können.

Bis dahin bleibt die Zweckentfremdungssatzung ein politischer Beschluss ohne scharfe Kante.


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