(stm/red/ PM)
Künstliche Intelligenz hält auch in kleinen Unternehmen und Verwaltungen Einzug. Doch sobald dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellen sich Fragen zum Datenschutz. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat deshalb am Mittwoch einen neuen Leitfaden veröffentlicht.
Die Orientierungshilfe richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen sowie kleinere Verwaltungen. Im Mittelpunkt stehen KI-Systeme, die nach Einschätzung des LfDI nur ein beschränktes oder minimales Risiko mit sich bringen.
„Wenn über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wird, geht es meist um Hochrisikosysteme“, erklärt Landesdatenschutzbeauftragter Sebastian Schmidt. Sein Leitfaden setzt bewusst früher an. Es geht etwa um interne Chatbots oder Anwendungen, die Dokumente sortieren, auswerten oder zusammenfassen.
Gerade für kleinere Organisationen kann das interessant sein. Sie verfügen häufig nicht über eigene große IT- oder Datenschutzabteilungen und müssen trotzdem klären, welche KI-Anwendungen eingesetzt werden können und welche Daten dabei verarbeitet werden.
Datenschutz bleibt das Problem
Denn auch bei scheinbar harmlosen Anwendungen können personenbezogene Informationen in ein KI-System gelangen. Wer beispielsweise interne Dokumente zusammenfassen lässt, muss deshalb wissen, welche Daten an welchen Dienst übermittelt werden und was anschließend mit diesen Informationen passiert.
Der neue Leitfaden soll dabei praktische Unterstützung geben. Neben rechtlichen Hinweisen enthält er technische Empfehlungen und Checklisten.
Der LfDI MV hatte sich bereits zuvor intensiver mit dem Thema beschäftigt. Ende Juni veranstaltete die Behörde gemeinsam mit der Uwe Johnson-Bibliothek Güstrow einen Aktionstag zu Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz im Alltag. Im September soll außerdem ein Netzwerktreffen speziell für kleine und mittlere Unternehmen folgen.
Der neue Leitfaden trägt den Titel „Datenschutzkonformer und digital-souveräner Einsatz von Künstlicher Intelligenz mit beschränktem oder minimalem Risiko“ und ist auf der Internetseite des LfDI MV abrufbar.
Für kleinere Unternehmen und Verwaltungen dürfte damit vor allem eine praktische Frage beantwortet werden: Nicht ob KI eingesetzt werden darf, sondern wie sie eingesetzt werden kann, ohne dabei Datenschutz und digitale Souveränität aus dem Blick zu verlieren.













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