(red)
Eine aufgeblähte Powerbank ist kein normaler Elektroschrott mehr. Genau vor diesem Problem stand am Wochenende ein Schweriner Bürger. Am Samstagabend bemerkte er, dass sich seine Powerbank sichtbar verformt hatte. Nach seiner Schilderung waren die Verklebungen am Rand bereits kurz davor, sich zu öffnen. Der Wertstoffhof hatte geschlossen. In seinem Mehrfamilienhaus wollte er den Akku wegen der bekannten Brandgefahr nicht länger aufbewahren.
Am Sonntag entschied sich der Mann deshalb, die Berufsfeuerwehr Schwerin aufzusuchen. Nicht, weil er die Feuerwehr für eine Entsorgungsstelle hielt, sondern weil er eine gefährliche Situation vermeiden wollte. Einen beschädigten Akku irgendwo illegal zu entsorgen, kam für ihn nicht infrage. Ihn einfach weiter in der Wohnung zu lagern, ebenfalls nicht.
Die Reaktion vor Ort beschreibt er als ernüchternd. Bereits an der Tür habe man ihn eher abwimmeln wollen. Später sei ihm erklärt worden, die Feuerwehr könne den Akku nicht annehmen. Begründet worden sei dies unter anderem damit, dass es keine Aufbewahrungsmöglichkeit gebe und sonst schließlich jeder mit einem Akku kommen könne. Auch der Hinweis, er werde die Powerbank am nächsten Tag selbst wieder abholen und zum Wertstoffhof bringen, habe zunächst nichts geändert.
Der Bürger schildert weiter, ihm sei vorgeschlagen worden, den Akku draußen zu lagern oder in einen Eimer mit Wasser zu legen. Gerade letzteres verunsicherte ihn zusätzlich. Denn als Laie verband er Elektrogeräte im Wasser eher mit Kurzschlussgefahr als mit einer sicheren Lösung. Nach längerer Diskussion sei ihm der Akku schließlich doch abgenommen worden.
Der Fall wirft eine Frage auf, die weit über diesen einzelnen Sonntag hinausgeht: Was sollen Schwerinerinnen und Schweriner tun, wenn sie außerhalb der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes einen sichtbar beschädigten oder aufgeblähten Akku bemerken?
Denn die Sorge ist nicht aus der Luft gegriffen. Lithium-Ionen-Akkus stecken heute in Powerbanks, Handys, Werkzeugen, Spielzeug, E-Bikes und vielen weiteren Geräten. Wenn sie beschädigt, verformt oder aufgebläht sind, sollen sie nicht weiter benutzt und nicht mehr geladen werden. Sie gehören auch nicht in den Hausmüll. Vor der Abgabe sollten die Pole abgeklebt werden, damit es nicht zu einem Kurzschluss kommt. Bei der Abgabe sollte außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Akku beschädigt ist.
Solange der Akku nicht raucht, nicht heiß wird, nicht zischt und keinen ungewöhnlichen Geruch abgibt, ist in der Regel nicht die Feuerwehr als Entsorgungsstelle zuständig. Dann geht es um eine sichere Zwischenlagerung bis zur Abgabe: möglichst kühl, trocken, nicht in der Wohnung neben brennbaren Materialien, nicht im Treppenhaus und nicht in Fluchtwegen. Geeignet sein kann etwa ein nicht brennbares Behältnis, zum Beispiel eine Metallbox oder ein Eimer mit Sand, an einem geschützten Ort außerhalb der Reichweite von Kindern.
Anders sieht es aus, wenn der Akku heiß wird, raucht, ausgast, zischt oder bereits Brandgeruch wahrnehmbar ist. Dann ist es keine Entsorgungsfrage mehr, sondern ein möglicher Notfall. In solchen Fällen gilt: Abstand halten, andere warnen, den Bereich verlassen und die Feuerwehr über 112 alarmieren.
Gerade zwischen diesen beiden Situationen liegt aber das Problem. Der Akku im geschilderten Fall brannte offenbar nicht. Er war aber sichtbar beschädigt und wurde vom Besitzer als Risiko in einem Mehrfamilienhaus wahrgenommen. Der Wertstoffhof war geschlossen. Eine klar erkennbare Anlaufstelle für solche Fälle gab es nicht.
Genau hier müsste Schwerin nachbessern. Es geht nicht darum, die Feuerwehr zur allgemeinen Akku-Sammelstelle zu machen. Es geht um eine klare, öffentlich verständliche Handlungsanweisung für Ausnahmefälle: Was ist am Sonntag zu tun? Wer berät? Wo kann ein gefährlich wirkender Kleinakku sicher zwischengelagert werden? Und ab wann wird aus einem Entsorgungsproblem ein Einsatzfall?
Die Antwort kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger im Zweifel selbst experimentieren müssen. Wer einen aufgeblähten Akku nicht in den Hausmüll wirft und ihn auch nicht sorglos im Mehrfamilienhaus lagern will, handelt zunächst einmal verantwortungsvoll. Die Stadt sollte deshalb erklären, welches Verfahren in solchen Fällen gilt – bevor aus Unsicherheit tatsächlich Gefahr wird.
Schwerin.news fragt dazu bei der Stadt, der Berufsfeuerwehr und der SAS nach und berichten dann erneut.
Beitragsfoto: KI genriertes Symbolbild.












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