(stm/red)
Nach unserem Bericht zur geplanten Neubesetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements Schwerin bleibt schwerin.news am Thema dran. Auslöser waren eine Recherche der Ostsee-Zeitung sowie die Forderung des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern nach Aufklärung. Zunächst ging es um die Frage, warum eine wichtige Führungsposition beim ZGM ausschließlich intern ausgeschrieben wurde, warum am Ende nur eine Bewerbung die formalen Anforderungen erfüllte und welche Rolle eine externe Kompetenzdiagnostik in diesem Verfahren spielte.
Inzwischen geht es aber um mehr als eine einzelne Personalie. Im Raum steht die Frage, ob Schwerins Kontrollsystem bei externen Beratungen, Coachings, PR-Leistungen, Personalentscheidungen und kommunalen Aufträgen wirklich funktioniert.
Auf dem Papier ist dieses Kontrollsystem engmaschig: Aufsichtsräte, Werkausschüsse, Stadtvertretung, Beteiligungsverwaltung, Wirtschaftsprüfer, interne Richtlinien, Compliance-Strukturen und Public Corporate Governance Kodex. Genau deshalb muss jetzt geklärt werden, warum mögliche Interessenkonflikte offenbar nicht frühzeitig intern erkannt, dokumentiert und bewertet wurden.
Bekannt ist: Bei der geplanten ZGM-Neubesetzung wurde eine externe Beratungsgesellschaft mit einer Kompetenzdiagnostik beauftragt. Die Stadt erklärte nach Darstellung der Ostsee-Zeitung, diese Beratung sei nicht in die Personalentscheidung eingebunden gewesen. Zugleich wurde das Kompetenzprofil in der Beschlussvorlage als Teil der Begründung herangezogen. Bei nur einer formal geeigneten Bewerbung ist das keine Nebensache, sondern ein zentraler Baustein des Verfahrens.
Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb Transparenz. Bei Führungspositionen mit Verantwortung für Personal, Vermögen und Investitionen müssten höchste Maßstäbe gelten. Besonders kritisch wird es, wenn externe Dienstleister eingesetzt werden, bei denen wirtschaftliche Beziehungen in das kommunale Umfeld bestehen könnten.
schwerin.news fragt deshalb nun weiter: Welche Aufträge haben die Landeshauptstadt Schwerin, ihre Eigenbetriebe und kommunalen Gesellschaften in den vergangenen fünf Geschäftsjahren an Beratungs-, Coaching-, Kommunikations- und PR-Dienstleister aus dem Umfeld der aktuellen Debatte (Firmennamen sind der Redaktion bekannt) vergeben? Wer hat beauftragt? Wofür wurde gezahlt? In welcher Höhe? Wurde ausgeschrieben? Gab es Vergleichsangebote? Und wurde vorab geprüft, ob Interessenkonflikte bestehen?
Im Zuge der Diskussion rücken auch lokale Kommunikations- und Medienstrukturen in den Blick, darunter hauspost und maxpress. Wenn kommunale Unternehmen über Jahre Anzeigen, PR-Anzeigen, Sonderseiten, Öffentlichkeitsarbeit, Coaching oder Beratungsleistungen bei denselben oder verbundenen Strukturen einkaufen, ist das ein Thema für Aufsicht, Beteiligungsverwaltung und Compliance.
Entscheidend ist nicht nur, ob ein einzelner Auftrag formal zulässig war. Entscheidend ist, ob die Stadt einen Gesamtüberblick hat: Welche Gesellschaft zahlt wem wofür Geld? Welche Verbindungen bestehen zwischen Dienstleistern? Welche Rolle spielen persönliche, wirtschaftliche oder politische Nähe? Und wer kontrolliert das über die einzelnen Unternehmen hinweg?
Auch bezahlte Öffentlichkeitsarbeit gehört auf den Tisch. Welche kommunalen Unternehmen haben in den vergangenen fünf Geschäftsjahren Anzeigen, PR-Anzeigen, Sonderseiten oder sonstige entgeltliche Veröffentlichungen in lokalen Medien oder Publikationen gebucht? Welche Beträge wurden gezahlt? Wurden diese Leistungen ausgeschrieben oder direkt vergeben? Und wie wird verhindert, dass öffentliche Gelder faktisch dauerhafte Abhängigkeiten zwischen kommunalen Unternehmen und lokalen Medienstrukturen schaffen?
Ebenso stellen sich Fragen zu Coachings, Führungskräfteschulungen und Klausuren. Fanden solche Veranstaltungen für Geschäftsführungen, Werkleitungen oder Führungskräfte städtischer Unternehmen statt? Wer führte sie durch? Wo fanden sie statt? Welche Kosten entstanden für Honorar, Unterkunft, Verpflegung, Tagungsräume, Anreise oder sonstige Nebenkosten? Und entstanden daraus Folgeaufträge?
Die Compliance-Stelle der Stadt muss sich nun positionieren. War der Vorgang bekannt? Wurde geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Welche Rolle spielte die Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung? Was wussten Aufsichtsräte und Werkausschüsse? Und prüfen Wirtschaftsprüfer solche Vorgänge überhaupt — oder nur Zahlenkolonnen im Jahresabschluss?
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem: Schwerin hat viele Kontrollinstanzen. Aber viele Kontrollinstanzen bedeuten nicht automatisch wirksame Kontrolle. Wenn mögliche Verflechtungen erst durch Medienberichte, externe Hinweise oder öffentliche Kommentare sichtbar werden, muss gefragt werden, ob Compliance in der Praxis stark genug ist.
Öffentliche Unternehmen arbeiten mit öffentlichem Geld. Deshalb reicht interne Beruhigung nicht aus. Die Stadt muss offenlegen, welche Aufträge vergeben wurden, wie sie vergeben wurden und ob Interessenkonflikte geprüft wurden.
schwerin.news wird die entsprechenden Fragen an die Stadt richten.
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