(stm/red)
Mecklenburg-Vorpommern öffnet sein Kommunalwahlrecht für Experimente. Der Landtag hat am Mittwoch das Erste Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Darin enthalten ist auch eine Reform des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Künftig können Gemeinden, Ämter und Landkreise beantragen, bei einzelnen Wahlen von bisherigen Vorgaben abzuweichen – allerdings nur, wenn die Wahlrechtsgrundsätze gewahrt bleiben.
Besonders weitgehend ist die Möglichkeit einer integrierten Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen. Dabei würde nicht wenige Wochen später noch einmal gewählt. Stattdessen könnten Wählerinnen und Wähler schon beim ersten Wahlgang eine Rangfolge der Kandidierenden angeben. Zunächst würde wie gewohnt die Erstpräferenz gezählt. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, würden die weiteren Präferenzen ausgewertet, bis eine Kandidatin oder ein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht.
Damit könnte ein zweiter Wahltermin entfallen. Gerade für Kommunen wäre das organisatorisch interessant: weniger Aufwand, weniger Kosten, weniger Wahlmüdigkeit. Allerdings bedeutet das nicht zwingend, dass das endgültige Ergebnis schon am Wahlabend feststeht. Nach der Gesetzesbegründung kann die weitere Auszählung einige Tage später durch einen Stichwahlvorstand erfolgen.
Nach dem neuen Paragrafen 74 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sind auch andere Abweichungen denkbar. Genannt werden etwa Wahlen an einem anderen Wochentag, reine Briefwahlen, mobile Wahllokale oder technische Unterstützung bei Auszählung und Ergebnisermittlung. Auch ein weiteres Feld zum Ankreuzen, beispielweise „Protest“ sei denkbar.
Der Antrag muss von der jeweiligen Gemeindevertretung der jeweiligen Kommune, des Amtes oder des Landkreises gestellt werden. Das Innenministerium entscheidet dann innerhalb von drei Monaten ob sie das jeweilie Experiment zulässt.
Dieser Vorstoß stößt durchaus auf Zustimmung. Der Verein Mehr Demokratie e.V. beispielweise begrüßt die Reform ausdrücklich. Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Fachverbandes, nennt die Experimentierklausel und die integrierte Stichwahl „wegweisend“. Kommunen würden damit zu Testfeldern für ein moderneres Wahlrecht. Mecklenburg-Vorpommern gehe voran, andere Bundesländer sollten folgen.













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