(stm/Kommentar)
Zunächst wollte kaum jemand einen besonderen Prüfbedarf erkennen. Inzwischen untersuchen sowohl die Landeshauptstadt als auch die Stadtwerke Vorgänge rund um die ZGM-Besetzung, die Personalberatung adju sowie die langjährigen Geschäftsbeziehungen zu maxpress und Hauspost. Ein Fehlverhalten ist damit nicht bewiesen. Doch die Zahl der offenen Fragen wächst.
Ausgangspunkt war die Neubesetzung der Werkleitung des Zentralen Gebäudemanagements, kurz ZGM. Die Führungsstelle wurde ausschließlich innerhalb der Verwaltung ausgeschrieben. Zwei Bewerbungen gingen ein, nach der Prüfung der Voraussetzungen blieb eine Bewerberin übrig. Für sie beauftragte das ZGM die Personalberatung adju mit einer Kompetenzdiagnostik. Deren Ergebnis floss später in die Begründung der Stellenbesetzung ein und gehörte damit zu den Grundlagen, auf denen die Stadtvertretung ihre Entscheidung traf. (Schwerin Lokal)
Brisant wurde der Vorgang durch bekannte Verbindungen zwischen adju und maxpress: Adju-Geschäftsführerin Dorette K. ist die Schwester von maxpress-Geschäftsführer Holger H.. Maxpress wiederum erhält seit Jahren umfangreiche Aufträge von kommunalen Unternehmen und gibt das private Stadtmagazin Hauspost heraus. Eine Prüfung möglicher Interessenkonflikte hatte es vor der Beauftragung von adju nach Angaben der Stadt nicht gegeben, obwohl personelle, räumliche, wirtschaftliche oder organisatorische Überschneidungen Teilen der Verwaltung und der kommunalen Beteiligungsverwaltung zumindest teilweise bekannt waren.
Erst kein Prüfbedarf – nun prüft die Stadt
Zunächst erklärte die Compliance-Stelle der Landeshauptstadt, sie kenne den Vorgang lediglich aus der Berichterstattung. Weil kein offizieller Hinweis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen sei, habe sie keine Prüfung eingeleitet. Der Bund der Steuerzahler kritisierte diese Haltung und reichte Ende Juni selbst einen formellen Hinweis bei der Stadt ein. Die Unterlagen wurden zudem an das Bundesamt für Justiz übermittelt. Der Verband stellte dabei ausdrücklich klar, dass ein Fehlverhalten nicht bewiesen sei. Gerade deshalb müsse eine nachvollziehbare Untersuchung klären, ob private und öffentliche Interessen ausreichend voneinander getrennt wurden. (Schwerin Lokal)
Inzwischen prüft die Stadt den Vorgang. Doch auch diese Untersuchung sorgt bereits für Kritik. Nach dem Bericht von Schwerin-Lokal soll die städtische Compliance-Beauftragte Manuela Thormann die ZGM-Besetzung untersuchen. Thormann arbeitet zugleich als Assistentin der Geschäftsführung der Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung, kurz GBV. Deren Geschäftsführer Matthias Dankert war am Auswahlverfahren für die ZGM-Werkleitung beteiligt und ist gleichzeitig ihr unmittelbarer Vorgesetzter. Die GBV ist zudem offiziell mit der Compliance-Funktion für städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften betraut. (Schwerin Lokal)
Der Bund der Steuerzahler stellt nicht die persönliche Integrität der Prüferin infrage, sieht aber zumindest den Anschein eines Interessenkonflikts und fordert eine unabhängige Untersuchung. Die Stadt hält dagegen, die Compliance-Beauftragte arbeite unabhängig und weisungsfrei. Nach welchen Kriterien geprüft wird, wie die Untersuchung dokumentiert wird und ob die Ergebnisse veröffentlicht werden, ist bislang nicht bekannt. (Schwerin Lokal)
Auch die Stadtwerke haben ihre Compliance-Stelle eingeschaltet
Parallel zur Prüfung der ZGM-Besetzung läuft inzwischen eine zweite Untersuchung. Auf eine Anfrage von schwerin.news zu den Geschäftsbeziehungen mit maxpress, Hauspost und adju teilte die Stadtwerke-Unternehmensgruppe schriftlich mit: „Der mit dieser Anfrage beleuchtete Sachverhalt befindet sich bereits in Prüfung durch die Compliance-Beauftragte der Stadtwerke-Unternehmensgruppe.“ Was genau untersucht wird und wann ein Ergebnis vorliegen soll, erklärte die Pressestelle nicht.
Die Anfrage betraf unter anderem die Auftragssummen, die Vergabeverfahren, mögliche Interessenkonflikte und die Frage, ob Verbindungen zwischen den Unternehmen bei den Beauftragungen bekannt waren. Die Stadtwerke zahlten allein 2025 insgesamt 49.066,08 Euro für Veröffentlichungen in der Hauspost. Hinzu kamen weitere Agenturleistungen von maxpress sowie ein Coaching durch adju. Auch die zur Unternehmensgruppe gehörende WAG bestätigte eine Führungskräfteschulung durch adju.
Die Stadtwerke sind dabei nur ein Teil der langjährigen Geschäftsbeziehungen. Der Nahverkehr Schwerin zahlte zwischen 2020 und 2025 insgesamt 208.580 Euro an maxpress. Bei der kommunalen IT-Gesellschaft SIS lag das Auftragsvolumen im selben Zeitraum durchschnittlich bei rund 58.000 Euro netto im Jahr – rechnerisch etwa 348.000 Euro in sechs Jahren. Allein diese beiden Unternehmen kommen damit auf mehr als 550.000 Euro. Hinzu kommen Stadtwerke, Schweriner Abwasserentsorgung und weitere kommunale Gesellschaften. Addiert man die bekannten Beträge und die aus den Unternehmensangaben hochgerechneten Bandbreiten, wird bereits eine Größenordnung zwischen rund 678.000 und 720.000 Euro sichtbar. Da die Angaben nicht durchgehend einheitlich als netto oder brutto ausgewiesen wurden und mehrere Unternehmen keine vollständigen Summen nannten, handelt es sich nicht um eine abschließende Gesamtabrechnung.
Zusätzliche Fragen wirft eine gemeinsame Vergabe der Stadtwerke, der WAG, der Schweriner Abwasserentsorgung, der SDS und des Nahverkehrs auf. Der geschätzte Wert der fünf Lose lag bei insgesamt 139.232 Euro netto. Ausgeschrieben wurde nicht allgemein die Verbreitung kommunaler Informationen, sondern ausdrücklich das Schalten von Anzeigen im Stadtmagazin Hauspost. Zu diesem Aspekt wird schwerin.news in den kommenden Tagen ausführlicher berichten.
Damit kam praktisch nur maxpress als Herausgeber und Vermarkter infrage. Die offizielle Bekanntmachung bezeichnet das Verfahren als Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb und begründet es damit, dass die Leistung nur von einem Anbieter erbracht werden könne. Für jedes der fünf Lose ging genau ein Angebot ein, alle Zuschläge erhielt maxpress. Der Preis wurde zwar jeweils zu 100 Prozent als Zuschlagskriterium gewertet, einen Vergleich zwischen mehreren Anbietern gab es jedoch nicht. Das ist nicht automatisch rechtswidrig. Erklärungsbedürftig bleibt aber, warum fünf kommunale Unternehmen zwingend dieses eine privatwirtschaftliche Magazin benötigten und ob andere Medien oder Verteilwege ernsthaft geprüft wurden.
Kein privates Geld
Kommunale Unternehmen tragen häufig Rechtsformen wie GmbH oder gGmbH. Sie sind deshalb aber keine gewöhnlichen Privatunternehmen. Sie sind zwar rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Gesellschaften, befinden sich jedoch vollständig oder mehrheitlich im Eigentum der Stadt, werden durch kommunale Gremien kontrolliert und erfüllen öffentliche Aufgaben. Schwerin selbst bezeichnet Unternehmen, bei denen die Kommune alleinige Anteilseignerin ist, als Eigengesellschaften. Die Stadt muss über ihre Beteiligungen und deren wirtschaftliche Entwicklung jährlich Rechenschaft ablegen. (Wirtschaft Schwerin)
Ihre Einnahmen stammen nicht ausschließlich aus Steuern, sondern auch aus Fahrgeldern, Mieten, Gebühren, Entgelten und Zuschüssen. Trotzdem handelt es sich um kommunal gebundenes Vermögen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten können Investitionen und Leistungen einschränken oder Zuschüsse, Kapitalzuführungen, Verlustausgleiche beziehungsweise Bürgschaften der öffentlichen Eigentümerin erforderlich machen. Wer Bus fährt, Abwassergebühren zahlt, eine Wohnung der WGS mietet oder Kunde der Stadtwerke ist, finanziert daher mittelbar auch die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dieser Gesellschaften.
Maxpress-Geschäftsführer Holger H. weist eine unzulässige Einflussnahme zurück. Er erklärt, weder Bewerber vermittelt noch kommunale Personalentscheidungen beeinflusst zu haben. Neben dem offiziell beauftragten Oberbürgermeisterwahlkampf für Sebastian Ehlers habe es keine informellen Unterstützungsleistungen oder strategischen Absprachen gegeben. Auch die befragten kommunalen Unternehmen bestreiten entsprechende Empfehlungen oder Vermittlungen. Ein Rechtsverstoß, eine manipulierte Stellenbesetzung oder eine politische Gegenleistung ist bislang nicht belegt.
Dennoch hat sich die Lage verändert. Was zunächst von mehreren Stellen als nicht prüfungsbedürftig oder nicht relevant behandelt wurde, beschäftigt inzwischen zwei verschiedene Compliance-Beauftragte. Die Stadt untersucht die ZGM-Besetzung und die Rolle von adju. Die Stadtwerke prüfen ihre eigenen Verbindungen zu adju, maxpress und Hauspost. Ob tatsächlich ein Kartenhaus zusammenbricht, ist offen. Fest steht aber: Mehrere Vorgänge, die lange getrennt betrachtet wurden, werden nun gleichzeitig untersucht – und damit erstmals als Teile eines größeren Zusammenhangs behandelt.
Die personelle Schnittstelle zwischen adju und maxpress ist öffentlich sichtbar
Besonders konkret wird die Verbindung bei Janine P. Auf der offiziellen Teamseite von maxpress wird sie im Bereich „PR- und Projektmanagement“ geführt. Auf der Karriereseite der Agentur ist sie zudem als Ansprechpartnerin für „Geschäftsführung / Personal“ benannt. Gleichzeitig erscheint sie auf der offiziellen Internetseite von adju unter der Überschrift „Unser Team“ mit dem Aufgabenfeld „Perspektivwechsel & Lösungskompetenzentwicklung“.
Damit beschränkt sich die Verbindung zwischen beiden Unternehmen nicht mehr „nur“ auf das familiäre Verhältnis ihrer Geschäftsführungen. P. wird auf beiden offiziellen Unternehmensseiten als Teil des jeweiligen Teams dargestellt und dort mit konkreten Aufgaben verbunden. Hinzu kommt: Adju nennt maxpress auf der eigenen Internetseite ausdrücklich als Kooperationspartner – als „Partner auf dem großen Spielfeld der Kommunikation“.
Diese öffentlichen Angaben belegen in welcher arbeits- oder vertragsrechtlichen Form Janine P. für adju tätig ist. Ebenso belegen sie, dass sie an der Kompetenzdiagnostik für die ZGM-Bewerberin oder an anderen kommunalen Aufträgen von adju beteiligt gewesen sein könnte. Sie dokumentieren eine unmittelbare personelle und operative Schnittstelle zwischen beiden Unternehmen.
Holger H. kann daher für seine eigene Person erklären, nicht operativ in der Personalberatung tätig zu sein. Das widerlegt jedoch nicht die öffentlich sichtbare Zusammenarbeit der Unternehmen.
Wenn eine zentrale maxpress-Ansprechpartnerin zugleich im Team einer Personalberatung geführt wird, die Kompetenzdiagnostiken, Führungskräfteentwicklung und Nachfolgemanagement für kommunale Auftraggeber übernimmt, darf diese Verbindung bei der Bewertung möglicher Interessenkonflikte nicht ausgeblendet werden.
Genau dafür sind Compliance-Prüfungen da. Nun wird abzuwarten sein, was die Überprüfungen bringen.
















Eine Antwort zu „Bricht das Kartenhaus bald zusammen? In Schwerins Stadtfamilie laufen jetzt zwei Compliance-Prüfungen“
Nach erfolgtem Hinweis an die Compliance-Beauftragte einer städtischen Gesellschaft, wurde der klare Verstoß gegen die verbindlichen Regeln der guten Unternehmensführung der LH Schwerin erst auf andere geschoben und auf weiterer Nachfrage dann versprochen im nächsten Jahr halten wir uns an die Regel. Im Beteiligungsbericht der LH SN hat der Aufsichtsrat bestätigt, dass es keinen Regelverstoß gab. Compliance funktioniert nur unzulänglich in den städtischen Gesellschaften. Zum nachlesen:
Fallnummer: MRU2-77BBC349
Kennwort: SAK#a572!#MA8