10.000 Euro Bürgerbudget für Schwerin: Neuer Anlauf für eine Idee, die schon einmal beerdigt wurde

(stm/red/Kommentar)

Die Fraktion Unabhängige Bürger/FDP hat am 31. August 2026 einen Antrag zur Einführung eines Bürgerhaushalts in Schwerin eingereicht. Ab dem Haushaltsjahr 2027 soll dafür zunächst ein jährliches Bürgerbudget von 10.000 Euro bereitgestellt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner sollen Vorschläge für gemeinwohlorientierte Projekte und Maßnahmen einreichen können. Über die zugelassenen Vorschläge soll anschließend abgestimmt werden. Die Verwaltung soll bis zur Sitzung der Stadtvertretung im Januar 2027 die erforderlichen Verfahrensregeln vorlegen.

Welche Projekte können vorgeschlagen werden?

Im Antrag werden unter anderem zusätzliche Sitzgelegenheiten, kleinere Maßnahmen zur Aufwertung von Grün- und Freiflächen, Verbesserungen im öffentlichen Raum sowie Spiel- und Aufenthaltsangebote genannt. Voraussetzung soll sein, dass die Vorschläge rechtlich zulässig und finanzierbar sind, in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt fallen und grundsätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können. Projekte mit unverhältnismäßigen Folgekosten sollen ausgeschlossen werden.

Der Bürgerhaushalt soll nach dem Antrag dauerhaft fortgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2029/2030 sollen das Verfahren und die Höhe des Bürgerbudgets erstmals evaluiert werden.

Die konkrete Verteilung ist noch offen

Der Antrag legt noch nicht fest, wie die Abstimmung im Einzelnen durchgeführt werden soll. Offen sind beispielsweise die Zahl der Stimmen je Einwohner, mögliche Höchstgrenzen für einzelne Projekte und der Umgang mit mehreren Vorschlägen, deren Gesamtkosten das Bürgerbudget von 10.000 Euro überschreiten. Diese Regelungen soll die Verwaltung bis Januar 2027 erarbeiten.

Damit steht auch noch nicht fest, wie viele Projekte tatsächlich aus dem Bürgerbudget finanziert werden könnten. Das hängt von den eingereichten Vorschlägen, deren Kosten und dem später beschlossenen Verfahren ab.

Bürgerhaushalt trotz angespannter Haushaltslage

Die Einführung soll zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem die Stadt weiterhin mit erheblichen finanziellen Problemen konfrontiert ist. Im Haushaltsplan 2025/2026 stellt die Landeshauptstadt fest, dass ihre dauernde Leistungsfähigkeit weggefallen ist. Als wesentliche Belastungen werden unter anderem strukturelle Defizite und hohe Aufwendungen im Bereich der sozialen Sicherung genannt. Das Bürgerbudget von 10.000 Euro ist im Verhältnis zum Gesamthaushalt der Stadt ein kleiner Betrag. Der Antrag sieht es ausdrücklich als Instrument der Bürgerbeteiligung und nicht als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung vor.

Bereits 2011 gab es einen Antrag

Die Idee eines Bürgerhaushalts ist in Schwerin allerdings nicht neu. Bereits 2011 brachte die damalige CDU/FDP-Fraktion den Antrag „Bürgerhaushalt – Schweriner Haushalt im Dialog“ ein. Im weiteren Verfahren wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für einen Bürgerhaushalt beauftragt. Die Landeshauptstadt teilte später mit, dass dieser Beschluss 2013 wieder aufgehoben wurde. Ein dauerhaftes stadtweites Verfahren wurde damals, trotz bestehenden Beschluss nicht eingeführt.

2013 standen andere Haushaltsfragen im Mittelpunkt

2013 befand sich Schwerin ebenfalls in einer angespannten finanziellen Situation. Die Stadtvertretung beschloss damals ein Maßnahmenpaket mit einem Umfang von rund 10 Millionen Euro, um das Haushaltsdefizit zu reduzieren. Für 2013 war zunächst ein Defizit von rund 23,4 Millionen Euro vorgesehen. Zu den damaligen Maßnahmen gehörten unter anderem höhere Grundsteuer, eine Kulturförderabgabe sowie Kürzungen bei verschiedenen städtischen Leistungen und Aufgaben. Im selben Jahr wurde der frühere Beschluss zur Erarbeitung eines Bürgerhaushalts aufgehoben. Einen direkten Zusammenhang zwischen der Aufhebung und dem damaligen Sparprogramm stellt die Stadt in ihrer späteren Darstellung nicht her.

2015/2016 erneut untersucht

Im Dezember 2015 griff die Landeshauptstadt das Thema erneut auf. Unter der Überschrift „Braucht Schwerin einen Bürgerhaushalt?“ startete eine Online-Umfrage. Im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts sollte untersucht werden, ob die Schweriner bereit sind, sich mit eigenen Vorschlägen, Anregungen und Kritik an der Vorbereitung und Planung des städtischen Haushalts zu beteiligen. Auch nach diesem erneuten Anlauf wurde kein dauerhafter stadtweiter Bürgerhaushalt eingeführt.

Jetzt soll es ab 2027 dauerhaft werden

Mit dem Antrag der Unabhängigen Bürger/FDP liegt nun erneut ein konkreter Vorschlag vor. Anders als bei der Untersuchung von 2015 soll nicht zunächst die grundsätzliche Bereitschaft der Bevölkerung geprüft werden.

Der Antrag sieht eine Einführung ab 2027 mit zunächst 10.000 Euro jährlich vor. Die Verwaltung soll die konkreten Regeln bis Januar 2027 ausarbeiten. Anschließend müsste die Stadtvertretung über das weitere Verfahren entscheiden. Damit ist die Einführung eines Bürgerhaushalts in Schwerin nach dem aktuellen Antrag erstmals seit den früheren Anläufen wieder konkret für ein Haushaltsjahr vorgesehen.

Behandelt werden soll der Antrag auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung am Montag, den 14. September.


Hier kann der Antrag der UB/FDP eingesehen und heruntergeladen werden:


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