2015 als Blankoscheck für Asphalt? Grüne gehen Stadtverwaltung frontal an

(stm/red/ PMB90G)

ie Stadt will einen rund einen Kilometer langen, bislang naturnahen Waldweg zwischen Zippendorf und Mueß zu einem ausgebauten Radweg umgestalten und asphaltieren. Kosten: rund 776.000 Euro, davon sollen 90 Prozent vom Land kommen. Der BUND kritisiert den Eingriff, die Stadt hält dagegen: Die geplante Asphaltbauweise könne wegen des geringeren Unterbaus sogar den Eingriff in Boden und Wurzelbereiche reduzieren. Jetzt gehen die Grünen/Die PARTEI die Stadtverwaltung frontal an.

Denn die Verwaltung beruft sich auf einen Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung aus dem Jahr 2015. Damals wurde die Weiterentwicklung des touristischen Radwegenetzes beschlossen. Die Grünen bestreiten allerdings, dass damit elf Jahre später die konkrete Asphaltierung dieses Waldweges bereits politisch beschlossen war. „2015 hat die Stadtvertretung beschlossen, das touristische Radwegenetz weiterzuentwickeln – aber nicht, dass elf Jahre später dieser Waldweg asphaltiert wird“, sagt Fraktionschef Arndt Müller. Pikant: Die damalige Grünen-Fraktion hatte bereits 2015 gefordert, bei einzelnen Vorhaben alternative Trassen und Bauweisen zu prüfen und konkrete Projekte erneut der Stadtvertretung vorzulegen. Der entsprechende Antrag bekam damals allerdings keine Mehrheit.

Damit steht eine ziemlich grundsätzliche Frage im Raum: Darf aus einem allgemeinen Beschluss zum Ausbau des Radwegenetzes später eine konkrete Bauentscheidung abgeleitet werden? Die Grünen sagen: nein. Sie werfen der Verwaltung vor, aus einem Grundsatzbeschluss eine Art Blankovollmacht zu machen. „Wir wollen gute Radwege. Aber wir wollen auch, dass bei jedem konkreten Vorhaben die richtige Lösung für den jeweiligen Ort gesucht wird. Asphalt ist keine Naturkonstante der Radverkehrsförderung“, so Müller.

Jetzt soll das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern genauer hinschauen. Die Fraktion hat eine Überprüfung der vorgesehenen 90-Prozent-Förderung verlangt. Unter anderem soll geklärt werden, ob die naturschutzfachlichen Belange ausreichend berücksichtigt wurden, ob alternative Bauweisen ernsthaft geprüft wurden und ob der Ausbau angesichts einer bereits vorhandenen Radverkehrsverbindung an der Crivitzer Chaussee überhaupt notwendig und wirtschaftlich ist. Sollte das Land an der Förderung festhalten, kündigen die Grünen an, den Vorgang dem Landesrechnungshof vorzulegen.

Auch das Argument der Stadt, Asphalt könne die Natur schonen, greifen die Grünen an. Weniger Unterbau könne zwar den Eingriff in Boden und Wurzelbereiche reduzieren, beantworte aber nicht die entscheidende Frage: Muss der bislang naturnahe Waldweg überhaupt dauerhaft asphaltiert werden? Die Fraktion verweist zudem darauf, dass das Land selbst Ausnahmen von der Asphaltbauweise aus Gründen des Natur- oder Denkmalschutzes vorsehe. Die Förderbedingung könne deshalb nicht die notwendige Abwägung vor Ort ersetzen.

Aus dem Streit um einen Kilometer Waldweg wird damit zunehmend eine politische Grundsatzfrage. Die Stadt sagt: Das Radwegenetz wurde 2015 grundsätzlich beschlossen. Die Grünen sagen: Das war keine Entscheidung über diesen konkreten Weg und schon gar keine Entscheidung über dessen Oberfläche. Nun soll das Wirtschaftsministerium prüfen, ob die Förderung Bestand haben kann. Und falls nicht, steht bereits der nächste Schritt im Raum: der Landesrechnungshof.

Eine Frage bleibt damit im Zentrum: Hat die Stadtvertretung 2015 einen Grundsatz beschlossen – oder der Verwaltung gleich einen Blankoscheck für die konkrete Umsetzung ausgestellt?

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