81 Menschen haben in Schwerin ihren Geschlechtseintrag geändert – Interesse deutlich zurückgegangen

(stm/red)

Seit dem Start des Selbstbestimmungsgesetzes haben sich in Schwerin 81 Menschen für eine Änderung ihres Geschlechtseintrags entschieden. Besonders groß war der Andrang unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes. Inzwischen sind die Zahlen deutlich zurückgegangen.

Wie die Landeshauptstadt in einer Pressemitteilung mitteilt, sind seit dem 1. November 2024 beim Schweriner Standesamt insgesamt 102 Anmeldungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eingegangen. In 81 Fällen wurde die Änderung inzwischen tatsächlich erklärt und beurkundet. Damit ist das Verfahren wirksam abgeschlossen.

Der größte Andrang herrschte direkt nach dem Start des Gesetzes. Allein in den ersten beiden Monaten – zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2024 – wurden 24 Änderungen beurkundet. Danach nahm das Interesse spürbar ab. Im ersten Halbjahr 2025 registrierte das Standesamt noch 25 entsprechende Erklärungen. Im ersten Halbjahr 2026 waren es dagegen nur noch 11.

„Die Zahlen sprechen für sich: Wer eine Änderung bereits länger erwogen hat, nutzte die neue Möglichkeit häufig zeitnah. Seitdem gehen die Anträge kontinuierlich zurück“, sagt Franziska Volpert, leitende Standesbeamtin der Landeshauptstadt Schwerin. Die Stadt spricht inzwischen von einem niedrigeren Niveau, auf dem sich die Nachfrage eingependelt habe.

Mehr Änderungen von weiblich zu männlich

Auch bei den Richtungen der Änderungen gibt es Unterschiede. Von den bislang 81 beurkundeten Erklärungen entfielen 37 auf weiblich zu männlich. 25 Menschen änderten ihren Eintrag von männlich zu weiblich. Die übrigen Fälle betrafen die Eintragung „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags.

Auch Minderjährige haben das Verfahren genutzt. Zehn der bislang 81 beurkundeten Erklärungen entfielen auf Minderjährige. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Bei Kindern unter 14 Jahren muss die Erklärung durch die Eltern abgegeben werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Es hat das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags neu geregelt und die frühere rechtliche Grundlage ab.gelöst. Die Schweriner Bilanz zeigt dabei einen deutlichen Effekt: Das größte Interesse gab es unmittelbar nach der Einführung. Seitdem ist die Zahl der Änderungen deutlich gesunken.


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