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Schwerins SDS-Geschäft: ein Freibrief für Gebührenerhöhung?
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(stm/red)

Wirtschaftsplan 2027/28 für Straßen, Grün und Friedhöfe steht am 16. September im Werkausschuss an – beschlossen wird ein Plan, dessen wichtigste Einnahme noch gar nicht feststeht. So geht Kommunalpolitik im Schnelldurchlauf: Am 16. September soll der Werkausschuss in seiner 10. Sitzung den Wirtschaftsplan 2027/2028 des Eigenbetriebs SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin durchwinken.

Denn beschlossen werden soll ein Zweijahres-Plan für alles, was die Stadt am Laufen hält – Straßenunterhaltung, Stadtreinigung, Winterdienst, Grünflächen, Bäume, Spielplätze, Fuhrpark und die städtischen Friedhöfe. Nur: Wie viel Geld die SDS über die Friedhöfe überhaupt einnehmen wird, ist noch offen. Und trotzdem soll schon mal zugestimmt werden. Möglich macht das Satz 2 des Beschlussvorschlags. Und der hat es in sich.

Das steht auf dem Papier

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung für die kommende Sitzung im September 2026 lautet:

1. Der Werkausschuss stimmt dem Wirtschaftsplan 2027/2028 zu und empfiehlt der Stadtvertretung, ihn mit dem Haushalt zu beschließen.

2. „Sollten sich im Rahmen der Beschlussfassung zur Friedhofsgebührensatzung und zum Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan haben, wird die Werkleitung ermächtigt, diese in den Plan einzuarbeiten.“

Übersetzt: Erst nicken, dann rechnen. Die Werkleitung darf den Plan hinterher allein anpassen – ohne dass der Werkausschuss noch einmal draufschaut. Die Begründung dazu ist denkbar knapp: „Der Wirtschaftsplan mit Vorbericht und den erforderlichen Anlagen ist beigefügt.“ Zumindest in der Ratsinfo nicht. Was fehlt, ist genau das Entscheidende: der Vorbericht mit Erträgen, Aufwendungen, Investitionen, Krediten und Stellen. Anders als beim Abwasser-Eigenbetrieb SAE, wo mit elf Millionen für Kanäle, Kläranlage und Windrad klar auf dem Tisch lag, worum es geht und dass die Gebühren erst ab 2029 neu kalkuliert werden, bleibt die SDS-Vorlage eine Blackbox.

Anmerkung: Das ist sowas, dass halt schon immer so gemacht wurde…

Freibrief? Jein – aber ein politischer Blankoscheck

Ist das also ein Freibrief für Gebührenerhöhungen? Rechtlich: Nein. Die Werkleitung kann keine Gebühren selbst erhöhen. Dafür braucht es immer eine neue Friedhofsgebührensatzung, und die muss die Stadtvertretung beschließen. Nach dem Kommunalabgabengesetz MV müssen Friedhofsgebühren kalkuliert und kostendeckend sein – Personal, Energie, Kraftstoff, Maschinen, Entsorgung. Willkür geht nicht.

Faktisch: Doch, es ist ein Freibrief fürs Verfahren. Der Ausschuss empfiehlt einen Plan, dessen wichtigste Ertragsposition noch verhandelt wird. Wenn die Stadtvertretung später höhere Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren beschließt, schreibt die Verwaltung die höheren Einnahmen einfach in den schon empfohlenen Plan hinein. Eine zweite Beratung im Werkausschuss gibt es nicht. Das ist bequem – und in Schwerin bei Doppelhaushalten durchaus üblich. Demokratisch sauber ist es nicht. Denn die Kontrolle findet nur noch auf dem Papier statt.

Was das für Schwerin bedeutet

Die SDS ist kein abstrakter Eigenbetrieb. Sie entscheidet, ob Schlaglöcher schnell weg sind, ob im Winter geräumt wird, ob Spielplätze gepflegt sind – und was der letzte Weg auf dem Alten Friedhof, dem Waldfriedhof oder in Krebsförden kostet. Zwei Hebel treffen die Bürger direkt:

1. Friedhof: Steigen die Gebühren, zahlen Hinterbliebene mehr für Grabnutzung, Trauerhalle und Bestattung. Das wird jetzt vorbereitet.

2. Stadthaushalt: Was bei Straßenreinigung, Winterdienst und öffentlichem Grün nicht über Gebühren reinkommt, muss die Stadt als Zuschuss an die SDS zahlen. Und das landet am Ende wieder bei allen – über Grundsteuer, Haushaltssperren oder Spardebatten anderswo.

Wer also wissen will, warum im Sommer das Gras hoch steht und im Winter der Streuwagen zu spät kommt: Hier, in diesem Wirtschaftsplan 2027/28, wird das zwei Jahre im Voraus festgezurrt.

Wie geht es weiter?

Am 16. September wird öffentlich vorberaten. Endgültig entschieden wird erst mit Doppelhaushalt 2027/2028 und neuer Friedhofsgebührensatzung in der Stadtvertretung. Für Interessierte lohnt sich der Blick in den Vorbericht – sobald er öffentlich ist. Dort steht, wo investiert und wo gespart wird. Und was Bestatten in Schwerin künftig wirklich kostet. Bis dahin bleibt der fade Beigeschmack: Erst zustimmen, dann rechnen lassen. Kein Freibrief für höhere Gebühren im rechtlichen Sinn – aber ein Freibrief dafür, dass die Politik sehenden Auges einen ungeprüften Plan empfiehlt.

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