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Schwerin bleibt im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ dabei. Bis zum 30. Oktober will die Landeshauptstadt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) den Förderantrag für das Jahr 2027 einreichen. Möglich sind bis zu 140.000 Euro Fördergeld im Jahr.
Die Information der Verwaltung ging als Drucksache (2026-10-12/545-1273) durch den Hauptausschuss. Die Stadt nimmt seit August 2021 am Programm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend teil.
Die Koordination liegt bei der Fachstelle Chancengleichheit des Stadtamtes, gemeinsam mit der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) beim Kinderschutzbund, Kreisverband Schwerin e.V. Darunter läuft die „Partnerschaft für Demokratie“: gesellschaftliche Akteure setzen Projekte für demokratische Strukturen um, über einen Demokratie- und Jugendfonds wurden bislang örtliche Vorhaben gefördert.
Zum Jahreswechsel ändert sich der Rahmen: Nach der neuen Förderrichtlinie des Bundesprogramms vom 23. September 2026 werden künftig Maßnahmen in den Handlungsfeldern Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Bisher gab es drei Felder: Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die dritte Förderperiode läuft bis 2032.
Für den Antrag muss die Stadt zehn Prozent der Gesamtausgaben als Eigenmittel mitbringen; sie sind in der Planung für den Doppelhaushalt 2027/2028 berücksichtigt. Die Verwaltungsarbeit erledigt die Stelle „Koordination Demokratieförderung und Kriminalitätsvorbeugung“ in der Fachstelle Chancengleichheit, die seit September 2024 besteht.
Was die Partnerschaft bislang gemacht hat und wie Vereine Anträge stellen können, steht auf der Seite demokratie-leben-schwerin.de.
Symbolfoto: Schloss Schwerin, Sitz des Landtags Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Kolossos, via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0).
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(red)
















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