(red) Auf dem Jahrestreffen des Zweckverbands Elektronische Verwaltung (eGo-MV) in Güstrow trafen sich die kommunalen Datenschutzbeauftragten mit Landesdatenschutzbeauftragtem Sebastian Schmidt. Anlass war ausdrücklich der Datenleak. Herausgekommen ist eine Mitteilung, in der die Aufsicht vor allem eines sagt: dass sie noch nichts sagen kann.
Konkret ist bislang nichts. Welche Anforderungen an den Übertragungsweg zu stellen sind, werde geprüft, heißt es. Kein Zeitrahmen. Keine Zahl der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Partei wird nicht genannt. Kein Wort dazu, bei wem der Cyberangriff stattfand und auf welchem Weg die Daten die Kommunen verlassen haben.
Zu den Folgen ebenfalls nichts. Ob es eine Meldung nach der Datenschutz-Grundverordnung gab, ob Betroffene benachrichtigt werden, ob ein Bußgeldverfahren läuft, dazu steht kein Satz. Stattdessen die Formel von der „lückenlosen Aufklärung“ und die Zusage, dem Landesdatenschutzbeauftragten die relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, unabhängig von bestehenden Meldepflichten. Wer diese Informationen wann liefert, sagt niemand.
Dann folgt der Satz, der wie eine Verteidigung klingt, obwohl niemand angegriffen hat: Die Übermittlung von Meldedaten an politische Parteien ist kein Datenschutzverstoß. Paragraph 50 des Bundesmeldegesetzes erlaubt es ausdrücklich, sechs Monate vor einer Wahl Melderegisterauskünfte zu Zwecken der Wahlwerbung anzufordern. Das ist richtig. Es beantwortet nur keine der Fragen, die seit einer Woche offen sind.
Auffällig ist der Umgang mit den Betroffenen. Nach jetzigem Kenntnisstand sind vor allem Erstwählerinnen und Erstwähler betroffen, für deren Daten keine Auskunftssperre eingerichtet war. Ob Kommunen künftig für junge Wähler standardmäßig Sperren prüfen, ob die Weitergabe an Parteien insgesamt auf den Prüfstand gehört: kein Wort. Die jungen Leute, deren Adressen im Netz stehen, kommen in der Mitteilung nur als Datenbestand vor.
„Unser besonderes Augenmerk gilt dabei dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, sagt Schmidt gemeinsam mit Pierre Kustos vom eGo-MV. Es ist der einzige Satz mit Haltung.
Für Betroffene zählt in dieser Woche ohnehin nicht die Pressemitteilung, sondern der Briefkasten. Namen und Anschriften im Netz lassen sich nutzen, um Menschen gezielt zu kontaktieren und weitere Daten zu erbeuten. Solche Versuche können aussehen wie ein Schreiben der Meldebehörde. Formell wirkende Post sollte deshalb geprüft werden, im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle.
Wer seine Daten nicht zu Wahlwerbezwecken weitergeben will, kann widersprechen. Das geht formlos und jederzeit, muss aber spätestens sechs Monate vor einer Wahl bei der zuständigen Meldebehörde erklärt werden. Vorlagen stellen die Kommunen bereit. Bei jugendlichen Erstwählern sollten Eltern das Thema ansprechen.
Hintergrund bleibt der Leak selbst. Anfang der Woche war bekannt geworden, dass 5.385 Adressen aus Schwerin im Netz stehen [Was die 5.385 Adressen bedeuten](https://schwerin.news/2026/10/26/stehe-ich-jetzt-im-netz-was-die-5-385-adressen-aus-dem-afd-leak-bedeuten/). Wie die Daten den Weg ins offene Netz fanden, ist weiter unklar – und die Behörde, die es klären soll, hat dafür noch keinen Zeitplan.
Die Aufsicht ist erreichbar unter 0385 5949437 und presse@datenschutz-mv.de.


















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