(red) Schwerin ist seit dem 27. Juli 2024 Welterbe. Jetzt ist die Stadt ein bisschen gewachsen, jedenfalls auf dem Papier: Der Welterbebereich wird um die Umgebung der Schelfkirche und der Paulskirche erweitert.
Das hat die Verwaltung der Stadtvertretung mitgeteilt. Das Welterbekomitee hatte bei der Aufnahme 2024 gefordert, die Grenzen an diesen beiden Stellen nachzuziehen. Was jetzt läuft, ist eine geringfügige Grenzänderung: kein neues Welterbe, keine neue Bewerbung, nur ein anderer Zuschnitt der Fläche. Fachleute nennen das Minor Boundary Notification.
Das Verfahren ist unspektakulär, aber förmlich. Die Unterlagen gehen über das Kulturministerium und die Koordinierungsstelle Welterbe im Auswärtigen Amt nach Paris zum Welterbezentrum. Frist ist der 1. Februar 2027. Dort werden sie geprüft, entschieden wird voraussichtlich auf der Komiteesitzung im Sommer 2027. Danach steht die neue Grenze fest.
Erweitert wird an zwei Stellen. Bei der Schelfkirche kommt der Schelfmarkt hinzu, weil er mit der Kirche eine historisch gewachsene Einheit bildet. Bei der Paulskirche sind es die Grünfläche und die Häuserzeile an der Franz-Mehring-Straße, die zur Erbauungszeit der Kirche entstanden sind.
Die beiden Kirchen sind älter als das Welterbe. Die Schelfkirche St. Nikolai wurde zwischen 1708 und 1713 gebaut und gilt als bedeutendster barocker Kirchenbau Mecklenburgs, mit einer herzoglichen Gruft. Die Paulskirche entstand von 1863 bis 1869 im Auftrag von Großherzog Friedrich Franz II. nach Plänen von Theodor Krüger, neugotisch, für die damals neue Schelfstadt.
Mit der Erweiterung wird der Schutz im direkten Umfeld der beiden Kirchen förmlich stärker. Für das Viertel heißt das auch: Es steht künftig auf derselben Karte wie das Schloss. Die Stadtvertretung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis, zu beschließen gibt es nichts.
Bis zum 1. Februar 2027 müssen die Unterlagen in Paris liegen, im Sommer 2027 soll das Komitee zustimmen.
Quelle: Unterrichtung der Verwaltung an die Stadtvertretung zur geringfügigen Grenzänderung nach der Welterbekonvention, November 2026.



















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