(stma) Auf der kommenden Sitzung des Hauptausschusses, liegt deren Mitgliedern eine Beschlussvorlage vor. Der Titel: „Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch“. Die Verwaltung nimmt in der Vorlage folgendermaßen Stellung:
„Die Landeshauptstadt Schwerin ist Eigentümerin des ehemaligen Güterbahnhofs geworden,
nachdem sie das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat und ein Rechtsstreit des
Käufers gegen die Landeshauptstadt Schwerin durch einen gerichtlichen Vergleich beendet
wurde. Die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs sowie die städtische Liegenschaft des früheren
Kraftfahrzeuginstandsetzungswerks „KIW Vorwärts“ am Mittelweg sind das größte und
bedeutendste Flächenpotenzial in Schwerin. Sie bilden die Gelegenheit für eine nachhaltige
und soziale Quartiersentwicklung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit in unmittelbarer
innerstädtischer Lage.
Die beiden Flächen werden von gewerblichen Nutzungen am Hopfenbruchweg, dem Mittelweg und der Straße „Am Güterbahnhof“ privater Eigentümerinnen und Eigentümer
umringt. Für den Bereich liegen nach vorläufiger Einschätzung städtebauliche Missstände nach §
136 Baugesetzbuch vor, die es rechtfertigen, eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme als
Sanierungsgebiet oder ein Stadtumbaugebiet zu beschließen. Sanierungs- und
Stadtumbaugebiete sind auch die Voraussetzung, um in die Kulisse der Städtebauförderung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen zu werden.
Die „Vorbereitenden Untersuchungen“ sollen diese städtebaulichen Missstände und die
stadtentwicklungspolitischen Potenziale im Untersuchungsbereich ermitteln sowie die Ziele
der städtebaulichen Entwicklung in den Grundzügen darstellen.
Der Untersuchungsbereich soll neben dem Ehem. Güterbahnhof, dem „KIW Vorwärts“ und
den gewerblich genutzten Grundstücken auch Kleingärten westlich des Güterbahnhofs, die
im Eigentum der Deutschen Bahn stehen, sowie privaten Kleingärten in unmittelbarer Nähe
des KIW Vorwärts umfassen.“
Quelle: https://bis.schwerin.de/vo0050.asp?__kvonr=9129

[…] – dem Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin 2023/24, die vorbereitende Prüfung einer Bebauung des KIW Vorwärts Gelände/nebst Güterbahnhof, sowie die Besetzung freier Stellen der […]
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